- Unabhängige Servicestelle zur Durchsetzung des Rechts auf Gleichbehandlung
- Barrierefreiheit in Gebäuden und am Arbeitsplatz als Voraussetzung
Morgen, Samstag, ist der internationale Tag der Menschen mit Behinderungen. Das Land Tirol hat sich mit dem Landes-Gleichbehandlungsgesetz (2005) dem Verbot von Diskriminierung aufgrund von Behinderungen sowie darüber hinaus der speziellen Förderung von Menschen mit Behinderungen verschrieben. „Als Dienstgeber bekennt sich die Tiroler Landesverwaltung zur gesellschaftlichen Verantwortung gegenüber Menschen mit Behinderungen. Wir sind bestrebt, wo immer es innerhalb der Landesverwaltung möglich ist, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Behinderungen zu beschäftigen und zu fördern. Einen besonderen Fokus legen wir etwa auf die Einstellung und Ausbildung von Lehrlingen mit Behinderungen. Ich bin überzeugt, dass von dieser Entwicklung die Betroffenen gleichermaßen profitieren, wie der gesamte öffentliche Dienst“, betont Personalchef LH Anton Mattle. Mit Stand November sind in der Tiroler Landesverwaltung insgesamt 290 Bedienstete mit Behinderungen tätig – davon sind 150 Männer und 140 Frauen. Mehr als die Hälfte der Personen weist einen Behinderungsgrad von 50 Prozent oder mehr auf. Das Behinderteneinstellungsgesetz verpflichtet Unternehmen ab 25 MitarbeiterInnen dazu, auf jeweils 25 Beschäftigte einen Menschen mit Behinderungen einzustellen. Diese Einstellungsquote wird durch die Landesverwaltung mehr als erfüllt.
Servicestelle Gleichbehandlung und Antidiskriminierung
Für die Durchsetzung des Rechts auf Gleichbehandlung setzt sich seit 1998 Isolde Kafka als Gleichbehandlungsbeauftragte für die Landesverwaltung ein. Sie leitet auch die Servicestelle Gleichbehandlung und Antidiskriminierung, die das Land Tirol als unabhängige und weisungsfreie Institution einrichtete. „Der Großteil der Anfragen, die an die Servicestelle herangetragen werden, umfasst Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts. Allerdings sind in den vergangenen Jahren auch die Anfragen zum Thema Behinderungen angestiegen. So gab es, gerade im Bereich der Einstellungen, etwa zahlreiche Anfragen von Menschen mit Behinderungen, die sich um eine Aufnahme in den Landesdienst bewarben bzw. bewerben wollten“, berichtet Kafka. Alle zwei Jahre veröffentlichen die Gleichbehandlungsbeauftragten der tirol kliniken und der Landesverwaltung einen umfassenden Bericht über die erhaltenen Anfragen und Beschwerden und die Maßnahmen zur Verwirklichung von Gleichbehandlung. Der Bericht aus dem Jahr 2019/2020 ist hier abrufbar.
Barrierefreie Arbeitsplätze
In der Tiroler Landesverwaltung sind Bedienstete mit Behinderungen in einer Vielzahl von Bereichen tätig: vom Handwerk bis zur Administration. Voraussetzung dafür, dass sie ihrer Arbeit nachkommen können, ist ein barrierefreier Arbeitsplatz. „Dazu zählt sowohl das barrierefreie, stufenlose Vorankommen im Gebäude als auch die Ausstattung der Arbeitsplätze“, erklärt Kafka. So benötigen Menschen mit einer starken Sehbehinderung für die Arbeit am Computer ein Vergrößerungsprogramm und vor allem einen Screenreader (Bildschirmleseprogramm). Ein Screenreader gibt die Informationen vom Bildschirm akustisch oder taktil aus. Für letzteres ist eine Braillezeile nötig. Dieses Hilfsmittel wird über einen USB-Stecker oder kabellos über Bluetooth mit dem Computer verbunden und überträgt den Bildschirmtext Zeile für Zeile in Brailleschrift: Buchstaben und Zeichen werden hierfür in herausragende Stößel „übersetzt“, die mit den Fingern ertastet werden können. Voraussetzung für das vollumfängliche Funktionieren von Braillezeile und Screenreader ist die barrierefreie Gestaltung von Websites und Dokumenten. Die Grundsätze für barrierefreies Internet finden sich unter www.tirol.gv.at/barrierefreies-internet.
Wie das Arbeitsleben mit Sehbehinderung aussehen kann, erklärt Wolfgang Berndorfer von der Servicestelle Gleichbehandlung und Antidiskriminierung in diesem Video.