Tiroler Landtagswahl 2022: Ausstellung der Wahlkarten hat begonnen

Beantragung von Wahlkarten bei der jeweiligen Gemeinde bis spätestens 23. September 2022 möglich

  • Wahlkarte kann persönlich oder per Post abgegeben werden
  • Beantragung der Sonderwahlbehörde bis spätestens 23. September 2022 möglich
  • O-Ton- und O-Video-Material zur Wahl mittels Wahlkarte im Downloadbereich

Am 25. September 2022 findet die Tiroler Landtagswahl statt. Auch wer am Wahlsonntag verhindert ist, hat die Möglichkeit, die Wahl-Stimme abzugeben: Alle Wahlberechtigten, die es am Wahltag voraussichtlich nicht schaffen werden, ihre Stimme persönlich im Wahllokal abzugeben, können stattdessen auch mittels Wahlkarte wählen. Nach der Zulassung der Landeswahlvorschläge hat nun auch die Ausstellung der Wahlkarten in allen Tiroler Bezirken begonnen.

Wahlkarte mündlich oder schriftlich in der Gemeinde beantragen

Die Wahlkarte muss unter Angabe des Abwesenheitsgrundes (gesundheitliche Gründe, Ortsabwesenheit oder aus sonstigen Gründen) in jener Gemeinde beantragt werden, in der die/der WählerIn im Wählerverzeichnis eingetragen ist.

Schriftlichist die Beantragung bis spätestens Dienstag, 20. September 2022, möglich. Dabei ist die Dauer des Postweges zu beachten und eine Kopie eines Lichtbildausweises (Pass, Personalausweis oder Führerschein) beizulegen. Im Falle einer elektronischen Beantragung – etwa per E-Mail oder, je nach Verfügbarkeit der Gemeinde, über www.wahlkartenantrag.at – ist die Identität ebenfalls mit einer qualifizierten elektronischen Signatur bzw. mit einem Scan eines amtlichen Lichtbildausweises oder einer anderen amtlichen Urkunde glaubhaft zu machen.

Die Wahlkarte kann unter Vorlage eines Lichtbildausweises auch mündlich bis spätestens Freitag, 23. September 2022, 14 Uhr, beantragt werden. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich. Alternativ kann jedoch eine schriftlich bevollmächtigte Person die Wahlkarte mit dem schriftlichen Antrag und der Kopie eines Lichtbildausweises in der Gemeinde abholen.

Wahlkarte ausfüllen und abgeben

Nach dem Erhalt der Wahlkarte samt Wahlkuvert und dem amtlichen Stimmzettel (Zustellung nach schriftlicher Beantragung per Post, bei mündlicher Beantragung direkt von der Gemeinde) ist diese persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst auszufüllen, in das Wahlkuvert zu legen und dieses wiederum in die Wahlkarte zu geben. Nach dem Verschließen muss die/der WählerIn auf der Rückseite der Wahlkarte im dafür vorgesehenen Bereich unterschreiben.

Die Wahlkarte kann persönlich bis spätestens Freitag, 23. September 2022, 14 Uhr, während der Amtsstunden in jener Gemeinde, in der die/der WählerIn im Wählerverzeichnis eingetragen ist, abgegeben werden. Auch eine beauftragte Person kann die Wahlkarte in der Gemeinde vorbeibringen.

Zudem kann die Wahlkarte auch per Post an die Gemeinde übermittelt werden: Die Empfängeradresse ist bereits aufgedruckt, das Porto zahlt das Land Tirol. Postalisch muss die Wahlkarte bis Freitag, 23. Februar 2022, in der Gemeinde eintreffen. Auch hier gilt die Dauer des Postwegs zu beachten.

Schließlich kann die Wahlkarte auch am Wahlsonntag, 25. September 2022, im Wahllokal, in dessen Wählerverzeichnis die/der WählerIn eingetragen ist, abgegeben werden – entweder von einer beauftragten Person oder, sollte man es doch schaffen, von einem selbst. In anderen Wahllokalen bzw. Gemeinden kann die Wahlkarte nicht abgeben werden.

Wählen mittels „Fliegender Wahlkommission“

Für Personen, die aus Alters-, Krankheits- oder ähnlichen Gründen am Wahltag nicht selbst in das Wahllokal gehen können, gibt es in jeder Gemeinde zudem eine Sonderwahlbehörde – die sogenannte Fliegende Wahlkommission: Diese kommt am Wahltag direkt ins Haus des/der Wahlberechtigten. Der Antrag für die Fliegende Wahlkommission kann bis spätestens Freitag, 23. September 2022, 14 Uhr, schriftlich oder mündlich in der Gemeinde erfolgen, in der die/der WählerIn im Wählerverzeichnis eingetragen ist.

Weitere Informationen rund um die Landtagswahl 2022 sind online unter www.tirol.gv.at/landtagswahl2022 zu finden.