- Informationen in „Leichter Sprache“ für Menschen mit Lernschwierigkeiten, digital barrierefreie Infos für Menschen mit Sehbehinderungen
- Wahlvorschläge stehen auf Website des Landes zum barrierefreien Download bereit
„Barrierefrei Wählen“ – viele Menschen stellen sich unter diesem Begriff etwa einen rollstuhltauglichen Eingang ins Wahllokal vor. Ein barrierefreier Zugang zum Wahllokal gehört im Sinne einer gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an Wahlen dazu. „Es braucht aber mehr, damit diese ihr Teilhaberecht in vollem Umfang nutzen können. Dies beginnt bereits im Vorfeld der Wahl, wenn es darum geht, sich über den Ablauf der Wahl, Fristen und Termine sowie die zur Wahl stehenden Gruppen und Personen zu informieren. Die Inhalte müssen so aufbereitet sein, dass sie für alle Menschen zugänglich und verständlich sind“, betont Isolde Kafka, Vorsitzende des Tiroler Monitoringausschusses zur Überwachung der Rechte von Menschen mit Behinderungen. Dementsprechend gibt es auch für die Landtagswahl am 25. September alle wichtigen Informationen in „Leicht Lesen“: online unter www.tirol.gv.at/landtagswahl2022 sowie als Druckversion in der aktuellen Landeszeitung, die heute, Montag, erschienen ist. Die Wahlvorschläge in barrierefreiem Format finden sich auf der Unterseite „Barrierefreie Bekanntmachungen“.
„Leicht Lesen“, damit alle Verstehen
Die „Leichte Sprache“ ist eine eigens für Menschen mit Lernschwierigkeiten entwickelte Sprachform, die im Unterschied zur „Einfachen Sprache“ – eine vereinfachte Version der Standardsprache – klaren Regeln folgt. Für die „Leichte Sprache“ gibt es eigene ÜbersetzerInnen sowie Zertifizierungen. „Leicht Lesen“ gibt es in drei Stufen: leicht verständlich (B1), noch leichter verständlich (A2) sowie am leichtesten verständlich (A1). Das Land Tirol arbeitet mit der Verständlichkeitsstufe A2 und hinterlegt für komplexe Wörter Erklärungen (Online-Version). Neben Menschen mit Behinderungen können von Informationen in „Leichter Sprache“ auch Menschen profitieren, für die Deutsch nicht die Erst-Sprache ist. Unter www.tirol.gv.at/landtagswahl2022 kann die Funktion „Leicht Lesen“ über einen Button am oberen rechten Rand der Seite ausgewählt werden. In der aktuellen Landeszeitung, die seit Dezember 2020 regelmäßig mit Seiten in „Leicht Lesen“ erscheint, sind dafür sechs Seiten reserviert.
Barrieren im digitalen Raum haben viele Gesichter
Was es bei der Gestaltung barrierefreier Inhalte im Internet zu beachten gilt, weiß die Tiroler Ombudsstelle für Barrierefreies Internet. Sie kümmert sich um die Überwachung öffentlicher Websites und nimmt – in Fällen nicht barrierefreier Gestaltung – Beschwerden entgegen. „Bei der barrierefreien Gestaltung von Websites und Dokumenten geht es darum, die Inhalte so aufzubereiten, dass sie auch für Menschen mit Seh- und Hörbehinderungen zugänglich sind. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Bilder, Audio- und Videodateien mit Texten unterlegt sind, Cursorsteuerungen über die Tastatur vorgenommen und Farbkontraste und Schriftgrößen individuell eingestellt werden können“, erklärt Daniela Friedle von der Ombudsstelle. Die barrierefreie Gestaltung ist für die Nutzung mit einem Screenreader (Bildschirmleseprogramm) essentiell. Diese Software, die Informationen akustisch oder in Braille-Schrift vermittelt, funktioniert nur dann in vollem Umfang, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Grundsätze für barrierefreies Internet finden sich unter www.tirol.gv.at/barrierefreies-internet.