Tiroler Maßnahmenbündel zur Sicherung der Almwirtschaft richtiger Weg

LHStv Geisler zur teilweisen Aufhebung des Urteils zur Kuh-Attacke

Erleichtert darüber, dass das Oberlandesgericht das erstinstanzliche Urteil im Zivilprozess zur Kuhattacke 2014 im Pinnistal zumindest teilweise aufgehoben hat, ist Tirols Agrarlandesrat LHStv Josef Geisler. Strafrechtlich war der Tierhalter vom Gericht bereits freigesprochen worden.

„Das Ersturteil war ein Schock und hat zu Beginn der Almsaison zu einer massiven Verunsicherung in der Almwirtschaft geführt“, erinnert LHStv Geisler. Darauf hat das Land Tirol umgehend reagiert und gemeinsam mit dem Bund ein Maßnahmenbündel geschnürt. „Mit diesen sofort getroffenen Maßnahmen haben wir zur Beruhigung beigetragen, die Rechtssicherheit für die Bäuerinnen und Bauern dauerhaft erhöht und sorgen insgesamt für mehr Sicherheit auf unseren Almen. Wir tun alles, um tragische Vorfälle wie jenen 2014 im Pinnistal zu verhindern“, erklärt LHStv Geisler.

Die bestehende Wegeversicherung des Landes wurde auf die Almwirtschaft und das Weidevieh ausgeweitet. Die Eigenverantwortung der AlmbesucherInnen wurde durch die Novellierung des Tiroler Almschutzgesetzes genauso gesetzlich verankert wie grundsätzliche Verhaltensregeln auf den Almen. Außerdem wurde eine umfassende Informationskampagne zum Verhalten auf den Almen gestartet. So konnte die Sperre von Wegen verhindert und die Bewirtschaftung der Almen gesichert werden.

Weitere Informationen finden sich auch unter <link https: www.bergwelt-miteinander.at weidevieh>www.bergwelt-miteinander.at/weidevieh.