- „Digitale Barrierefreiheit“ bedeutet uneingeschränkter Internetzugang
- Barrierefreie Websites für Gemeinden verpflichtend
- Ombudsstelle für Barrierefreies Internet des Landes Tirol als Monitoring- und Beschwerdestelle
„Barrierefreiheit bedeutet mehr als der stufenlose Zugang in Gebäude. Auch der Zugang zu den Inhalten im Internet muss barrierefrei sein“, fordert Isolde Kafka, Vorsitzende des Tiroler Monitoringausschusses. Der Monitoringausschuss, der sich in diesem Jahr besonders der regionalen Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen verschrieben hat, nimmt dabei konkret die Gemeinden in die Pflicht: „In Zeiten fortschreitender Digitalisierung und eingeschränkter Mobilität wird es immer wichtiger, dass Gemeinden allen Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zum Internet gewährleisten – unabhängig von Alter, Bildung, Herkunft oder Behinderung. Die Websites der Gemeinden müssen daher durchgängig barrierefrei sein“, stellt Kafka klar.
Websites barrierefrei gestalten
Bei der Gestaltung barrierefreier Inhalte gilt es, einiges zu beachten. Menschen mit Sehbehinderungen können sich mithilfe spezieller Programme, sogenannter Screenreader (auch Bildschirmleser genannt), die gewünschten Informationen akustisch oder in Braille-Schrift vermitteln lassen – barrierefreie Websites verfügen über Inhalte, die so aufbereitet sind, dass diese Anwendungen funktionieren. Dies bedeutet etwa, dass für Bilder und Grafiken Alternativtexte hinterlegt sind, die beschreiben, was darauf zu sehen ist. Für Menschen mit Höreinschränkungen ist es wichtig, dass auch Audio- und Videodateien mit Texten ergänzt werden. Darüber hinaus verfügen barrierefreie Websites über die Möglichkeit, Farbkontraste und Schriftgröße individuell einzustellen sowie Cursorsteuerungen über die Tastatur vorzunehmen. Die Grundsätze für barrierefreies Internet finden sich unter https://www.tirol.gv.at/barrierefreies-internet/.
Ombudsstelle prüft Verstöße gegen das Tiroler Antidiskriminierungsgesetz
Personen, die sich durch die Gestaltung und Nutzungseinschränkungen einer Website benachteiligt fühlen, können rechtliche Schritte einleiten. Werden die Barrieren durch die InhaberInnen der Website – etwa die Gemeinden – nicht zufriedenstellend beseitigt, kommt die Ombudsstelle für barrierefreies Internet ins Spiel. Als Monitoring- und Beschwerdestelle überwacht sie stichprobenartig, inwieweit Websites und mobile Anwendungen des Landes, der Gemeinden und von Körperschaften öffentlichen Rechts, die durch Landesgesetze eingerichtet wurden, barrierefrei sind. Bei Beschwerden wird geprüft, ob ein Verstoß gegen die Vorgaben des Tiroler Antidiskriminierungsgesetztes 2005 vorliegt. Bei berechtigten Beschwerden spricht die Ombudsstelle den betroffenen Eirichtungen Handlungsempfehlungen aus und schlägt Maßnahmen vor, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen. Zudem kann bei einer vorliegenden Diskriminierung aufgrund einer Behinderung gemäß dem Tiroler Antidiskriminierungsgesetz 2005 ein Vermittlungsversuch durch die Antidiskriminierungsbeauftragte durchgeführt werden. Schließlich besteht auch die Möglichkeit, eine Klage gemäß dem Tiroler Antidiskriminierungsgesetz 2005 bei einem ordentlichen Gericht zu erheben.
Mehr Infos zur Ombudsstelle unter www.tirol.gv.at/ ombudsstelle/.