Ukraine-Hilfe: 2.500 Vertriebene aus der Ukraine in Tirol untergebracht

„Ausweis für Vertriebene“: Erfassung und Wohnsitz-Meldung erforderlich

  • „Ausweis für Vertriebene“: Erfassung und Wohnsitz-Meldung erforderlich
  • Rund 2.500 Geflüchtete in Tirol registriert
  • 418 junge UkrainerInnen werden aktuell in Bildungseinrichtungen betreut
  • Aktuelle Informationen, FAQs und Formulare unter www.tirol.gv.at/ukraine

Der Krieg in der Ukraine hält an und so sind es auch rund 2.500 geflüchtete Menschen, die in Tirol von der Polizei bisher insgesamt erfasst wurden. Knapp 2.000 haben bereits eine Wohnsitz-Meldung durchgeführt.

Bernd Noggler vom Sonderstab Ukraine des Landes Tirol betont in diesem Zusammenhang einmal mehr: „Nachdem die geflüchteten Menschen von der Polizei registriert wurden und in ihren Unterkünften angekommen sind, ist es wichtig, auch ihren derzeitigen Wohnsitz als Hauptwohnsitz bei der jeweiligen Gemeinde bzw. dem dortigen Meldeamt bekanntzugeben. Diese Adresse wird für die Zustellung des ‚Ausweis für Vertriebene‘ benötigt, welcher maßgeblich ist für den weiterfolgenden Zugang zum Gesundheitssystem und den Arbeitsmarkt. Bei Privatunterbringungen wird vonseiten des Landes gebeten, die untergebrachten Personen unbedingt darauf aufmerksam zu machen bzw. sie zu unterstützen, um weitere Versorgungsleistungen und -möglichkeiten sicherzustellen.“ Grundsätzlich sollte die Meldung laut geltendem Recht innerhalb von drei Tagen nach Unterkunftsbezug vorgenommen werden – private UnterkunftgeberInnen werden gebeten, die Menschen aus der Ukraine bei den Formalitäten zu unterstützen. Bei Fragen stehen die jeweiligen Gemeinden zur Verfügung.

In diesem Zusammenhang betont Landespolizeidirektor Edelbert Kohler: „Was die Erfassung der Vertriebenen betrifft, sind wir in Tirol bestens aufgestellt. Die Menschen können sich an insgesamt sechs Stellen in verschiedenen Bezirken erfassen lassen, zudem kann die Erfassung in Ausnahmefällen (etwa bei homogenen Gruppen in größeren Unterkünften) auch durch mobile Teams vor Ort abgewickelt werden. Zwar hat ein Großteil der Erfassten bereits einen Wohnsitz in Tirol angemeldet, aber es gibt bei den Anmeldungen durchaus noch Nachholbedarf. Wir behalten die Entwicklung im Sinne einer geordneten Meldung laufend im Auge.“

418 ukrainische Kinder in Bildungseinrichtungen betreut

Für jedes ankommende Kind sucht ein Team der Bildungsdirektion für Tirol die geeignete Schule aus. Dabei werden das Alter, die bisherige Schulbildung, sowie die Schullandschaft im Umfeld der Unterkunft berücksichtigt. Bisher konnten bereits 418 Kinder und Jugendliche an eine Tiroler Schule vermittelt werden. Der Fokus liegt darauf, das Gefühl der Geborgenheit zu vermitteln und die deutsche Sprache zu erlernen. Das Personal an den Schulen ist eine große Stütze dabei. Wo notwendig, sind auch die Kolleginnen und Kollegen der Schulpsychologie im Einsatz, um Kinder, die traumatische Erfahrungen gemacht haben, zu begleiten.

Aktuelle Informationen: www.tirol.gv.at/ukraine

Was müssen ukrainischen Flüchtlinge nach der Ankunft in Tirol beachten? Welche Anlaufstellen gibt es hinsichtlich der Kinderbetreuung? Wie können UkrainerInnen in die Grundversorgung aufgenommen werden? Antworten auf diese und viele weitere Fragen finden sich auf der zentralen Online-Plattform des Landes Tirol unter www.tirol.gv.at/ukraine. Die Seite wird laufend aktualisiert – beispielsweise steht das Meldeformular für die Wohnsitzmeldung auf Deutsch und Ukrainisch sowie auch das Antragsformular auf Grundversorgung in zwei Sprachen zur Verfügung.