- Die zwei betroffenen ukrainischen Jugendlichen im Alter von 16 und 17 Jahren waren in Kinder- und Jugendeinrichtung in Tirol untergebracht
- Verbringung von Tirol nach Moskau/Russland erfolgte im Zuge einer Familienzusammenführung
- Vorgehensweise war mit ukrainischen Behörden nicht abgeklärt und nach derzeitigem Kenntnisstand Alleingang des Landesbediensteten
Das Land Tirol wurde vorgestern vom ukrainischen Konsulat und in weiterer Folge von der ukrainischen Botschaft informiert, dass es Hinweise auf eine Verbringung zweier ukrainischer Jugendlicher im Alter von 16 und 17 Jahren von Tirol nach Moskau/Russland im Zuge einer Familienzusammenführung gibt, ohne dabei die zuständigen ukrainischen Behörden befasst zu haben. „Die beiden ukrainischen Jugendlichen waren ursprünglich im Zuge der Ukrainehilfe nach Tirol gelangt und in einer Kinder- und Jugendeinrichtung untergebracht. Nach den uns derzeit vorliegenden Informationen war ein Mitarbeiter des Europäischen Ombudsmann-Instituts, der zudem auch in der Tiroler Landesvolksanwaltschaft beschäftigt ist, in die Vorgänge involviert“, informiert Landesamtsdirektor Herbert Forster. Der Mitarbeiter wurde offenbar auf Ersuchen seiner russischen Ombudsmann-Kollegin tätig. Demnach lagen ihm über die russische Botschaft nach eigenen Angaben Informationen vor, wonach sich die Mütter dieser beiden Jugendlichen bereits in Russland befänden und eine Familienzusammenführung wünschten.
„Die gesetzten Schritte des betreffenden Mitarbeiters waren nach derzeitigem Kenntnisstand ein Alleingang und mit dem Land Tirol weder abgestimmt, noch war das Land Tirol in die Verbringung involviert. Wir distanzieren uns von diesen mit den zuständigen ukrainischen Behörden nicht abgestimmten Handlungen. Der betreffende Mitarbeiter wurde vom Land Tirol vorübergehend suspendiert“, führt der Landesamtsdirektor weiter aus. Das Land Tirol steht mit den offiziellen Stellen des Außenministeriums, der ukrainischen Botschaft und der Staatsanwaltschaft in engem Austausch, bei der Aufklärung der Vorgänge sagt das Land Tirol vollste Unterstützung und Kooperation zu. Zudem wurde seitens des Landes bereits eine interne Untersuchung der Vorgänge beauftragt. Da die Einrichtung des Landesvolksanwaltes ein Organ des Landtages ist, wurden zudem heute am späten Vormittag auch die Klubobleute der im Landtag vertretenen Parteien über den aktuellen Kenntnisstand informiert.