Unterstützung bei Erhaltung charakteristischer Ortsbilder und baukulturell wertvoller Gebäude

21 Schutzzonen nach dem Stadt- und Ortsbildschutzgesetz in 13 Gemeinden

  • Gemeinden und Land übernehmen Mehrkosten für Baumaßnahmen in Schutzzonen
  • Land entlastet Obertilliach, St. Veit i.D, Pfunds und Hopfgarten i.B.
  • Mitglieder des Sachverständigenbeirats bestellt

Die Altstadt von Hall und Rattenberg, die bunte Häuserzeile von Mariahilf in Innsbruck oder auch die Bauernhäuser in Obertilliach – sie alle sind Postkartenmotive und nach dem Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetz geschützt.

Um das charakteristische Erscheinungsbild und baukulturell wertvolle Gebäude zu erhalten und qualitätsvoll weiterzuentwickeln, haben 13 Tiroler Gemeinden in Summe 21 Schutzzonen nach dem Stadt- und Ortsbildschutzgesetz (SOG) ausgewiesen. Darüber hinaus sind in insgesamt 21 Gemeinden Einzelgebäude und Gebäudegruppen nach dem SOG geschützt. Der Schutz ermöglicht eine finanzielle und fachliche Begleitung durch das Land Tirol bei Baumaßnahmen, die das äußere Erscheinungsbild betreffen.

Bauliche Maßnahmen in Schutzzonen und an geschützten Gebäuden verursachen vielfach Mehrkosten. Diese Mehrkosten werden gefördert. Um die EigentümerInnen zu entlasten, übernehmen die Gemeinden und das Land Tirol in der Regel je 50 Prozent der Mehrkosten. Wie bereits in Rattenberg erhöht das Land den Fördersatz und trägt in den nächsten drei Jahren in Obertilliach und St. Veit i. D. (Bezirk Lienz), in Hopfgarten i. B. (Bezirk Kitzbühel) und Pfunds (Bezirk Landeck) 75 Prozent der Mehrkosten. „Damit entlasten wir Gemeinden mit geringer Finanzkraft und einem größeren Bestand an förderwürdigen historisch und baukulturell wertvollen Gebäuden“, erklärt LHStv Josef Geisler.

Finanzielle und fachliche Unterstützung

Das Land Tirol unterstützt Gemeinden und EigentümerInnen von Gebäuden in Schutzzonen nicht nur finanziell, sondern bietet auch fachliche Beratung. „Wir wollen nicht nur das charakteristische Erscheinungsbild und das baukulturelle Erbe erhalten, sondern auch eine qualitätsvolle Weiterentwicklung ermöglichen und gewährleisten“, sieht LHStv Geisler im Stadt- und Ortsbildschutz kein Verhinderungsinstrument.

In diesem Selbstverständnis agiert auch der Sachverständigenbeirat. Die Mitglieder wurden kürzlich von LHStv Josef Geisler auf Beschluss der Landesregierung per Dekret ernannt. Der Beirat, in dem immer auch ein örtliches Mitglied vertreten ist, beurteilt Bauprojekte im Zuge von Genehmigungsverfahren, wirkt an Architekturwettbewerben mit und berät ProjektträgerInnen auf Augenhöhe.

Das Stadt- und Ortsbildschutzgesetz wurde 1976 ins Leben gerufen. Im Rahmen des SOG können Gemeinden einzelne Gebäude, Gebäudegruppen oder Stadt- und Ortsteile, welche ein charakteristisches Erscheinungsbild aufweisen, unter Schutz stellen. Bei Bauvorhaben und Umbauten in den Schutzzonen muss der Erhalt des charakteristischen Erscheinungsbildes bewahrt werden.


Factbox: Gemeinden mit Schutzzonen nach dem SOG

  • Innsbruck (Altstadt, Mariahilf, Hötting, St. Nikolaus, Saggen, Wilten)
  • Hall
  • Kitzbühel, Hopfgarten i. B., St. Johann i. T.
  • Kufstein, Rattenberg
  • Lienz, Obertilliach, St. Veit i. D.
  • Schwaz
  • Pfunds
  • Reutte