Unterstützung für Familien zum Schulstart

Schulstarthilfe des Landes Tirol noch bis 30. September beantragen!

Der Schulanfang stellt mit vielen anfallenden Kosten für einkommensschwächere Familien und Alleinerziehende oftmals eine finanzielle Herausforderung dar. Familienlandesrätin Patrizia Zoller-Frischauf betont: „Für betroffene Familien bieten wir seitens des Landes mit der Schulstarthilfe eine Unterstützung an. Ich möchte möglichst viele Eltern dazu aufrufen, die Hilfeleistung in Anspruch zu nehmen“. Die Landesförderung in Höhe von 150 Euro pro schulpflichtigem Kind ist einkommensabhängig und kann für das Schuljahr 2019/2020 noch bis spätestens 30. September 2019 beantragt werden.

10.600 genehmigte Anträge im Jahr 2018

Im Vorjahr wurden knapp 10.600 Anträge zur Schulstarthilfe genehmigt. Der ausbezahlte Förderbetrag belief sich auf knapp 2,3 Millionen Euro. Die Schulstarthilfe wird abhängig vom Familieneinkommen für Kinder zwischen sechs und 15 Jahren zuerkannt und einmal jährlich ausbezahlt.

So funktioniert die Antragsstellung

Die Schulstarthilfe kann über das Online-Formular unter www.tirol.gv.at/schulstarthilfe beantragt werden. Alle konkreten Informationen dazu finden sich ebenfalls auf dieser Website. Ist eine digitale Antragsstellung nicht möglich, wird nach Kontaktaufnahme mit der Abteilung Gesellschaft und Arbeit ein Antragsformular in Papierform zur Verfügung gestellt.


Kontakt

Abteilung Gesellschaft und Arbeit

Meinhardstraße 16, 6020 Innsbruck

Tel.: 0512 508 7831

E-Mail: ga.familie@tirol.gv.at  

Auch die Familien- und Senioreninfo Tirol bietet unter der Gratishotline 0800 800 508 oder der E-Mailadresse info@familien-senioreninfo.at detaillierte Informationen.