Vorgezogene Tiroler Landtagswahl am 25. September 2022

Kundmachung der Wahlausschreibung im Landesgesetzblatt erfolgt heute, 27. Juni 2022

  • WählerInnenverzeichnisse ab 18. Juli 2022 in Gemeinden zur öffentlichen Einsicht aufgelegt
  • „AuslandstirolerInnen“ müssen sich in Wählerevidenz für Wahlberechtigte im Ausland eintragen

Am 25. September 2022 wird in Tirol der Landtag neu gewählt: Nach der Selbstauflösung des Tiroler Landtages am vergangenen Freitag und dem Beschluss zur Wahlausschreibung durch die Tiroler Landesregierung erfolgte heute, Montag, 27. Juni 2022, die Kundmachung der Wahlausschreibung im Landesgesetzblatt für Tirol. Dieser Tag gilt als Tag der Wahlausschreibung. Als Stichtag wird der 28. Juni 2022 bestimmt; das ist jener Tag, nachdem sich die Erfüllung der Voraussetzungen für das Wahlrecht (abgesehen vom Wahlalter, das am Wahltag erreicht sein muss) richten.

Bei der vorgezogenen Landtagswahl 2022 sind alle österreichischen StaatsbürgerInnen wahlberechtigt, die spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und die ihren Hauptwohnsitz in Tirol haben oder vor der Verlegung in das Ausland hatten (für die Dauer ihres Aufenthaltes im Ausland, längstens aber für zehn Jahre = „AuslandstirolerInnen“).

Nächste Schritte im Wahlverfahren

Nach der heutigen Kundmachung der Wahlausschreibung im Landesgesetzblatt werden in einem ersten Schritt bis 4. Juli 2022 die WahlleiterInnen und ihre StellvertreterInnen bestellt. Bis 9. Juli 2022 müssen die im Landtag vertretenen Wählergruppen die Vorschläge für die Berufung der auf sie entfallenden BeisitzerInnen und ErsatzbeisitzerInnen in den Wahlbehörden erstatten.

Ebenfalls im Juli werden die WählerInnenverzeichnisse von den Gemeinden erstellt und ab dem 18. Juli 2022 in den Gemeinden zur öffentlichen Einsicht aufgelegt. Berichtigungseinträge gegen das WählerInnenverzeichnis können bis 22. Juli 2022, 17 Uhr, bei der jeweiligen Gemeinde eingebracht werden.

Weitere Fristen betreffen die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Landtagswahl 2022: Bis 4. August 2022 können Kreiswahlvorschläge bei der bzw. dem jeweiligen KreiswahlleiterIn und bis 18. August 2022 können Landeswahrvorschläge beim Landeswahlleiter eingereicht werden.

Ausstellung der Wahlkarten

Auch im Rahmen der vorgezogenen Landtagswahl 2022 können Wahlberechtigte, die am Wahltag aus gesundheitlichen Gründen, wegen Ortsabwesenheit oder aus sonstigen Gründen voraussichtlich verhindert sein werden, eine Wahlkarte beantragen. Ein Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte kann ab heute – dem Tag der Wahlausschreibung – in der Gemeinde, in deren WählerInnenverzeichnis der Wahlberechtigte eingetragen ist, beantragt werden. Ausgestellt werden die Wahlkarten nach Vorliegen der Kreis- und Landeswahlvorschläge und dem Druck der amtlichen Stimmzettel voraussichtlich ab Anfang September.

Eintragung von „AuslandstirolerInnen“

„AuslandstirolerInnen“ – also jene Wahlberechtigten, die aktuell nicht mehr in Tirol leben – können ihr Wahlrecht nur dann ausüben, wenn sie rechtzeitig einen Antrag auf Eintragung in die Wählerevidenz für Wahlberechtigte im Ausland bei ihrer ehemaligen Heimatgemeinde (das ist die Gemeinde des letzten Hauptwohnsitzes in Tirol) gestellt haben bzw. stellen. Wer eine solche Eintragung noch nicht veranlasst hat, sollte diesen Antrag vor der Auflegung des Wählerverzeichnisses am 18. Juli 2022 bei der zuständigen Gemeinde nachholen.

Weitere Informationen sowie ein Formular für einen Antrag auf Aufnahme in die Wählerevidenz für Wahlberechtigte im Ausland stehen unter www.tirol.gv.at/verfassungsdienst zur Verfügung.

Briefwahlstimmen werden bereits am Wahltag mitausgezählt

Bereits seit der Neuerlassung der Tiroler Landtagswahlordnung im Jahr 2017 und damit heuer bereits zum zweiten Mal nach der Tiroler Landtagswahl 2018 werden die Briefwahlstimmen bereits am Wahltag von den Gemeinden ausgezählt. Damit wird bereits am Abend des Wahltages, dem 25. September 2022, ein vorläufiges Endergebnis der Landtagswahl 2022 inklusive Briefwahl vorliegen.

Weitere Informationen zu der Tiroler Landtagswahl 2022 erhalten Sie im Internet unter www.tirol.gv.at/verfassungsdienst.