Nah an den Betroffenen sein – das ist ein Grund, warum der Tiroler Monitoringausschuss zur Förderung, zum Schutz und zur Überwachung der Rechte von Menschen mit Behinderungen seine regelmäßig stattfindenden Sitzungen auch außerhalb der Landeshauptstadt abhält, um es den Menschen in den Bezirken zu erleichtern, ihren Anliegen Gehör zu verschaffen. „Da die Osttiroler Bevölkerung bei den öffentlichen Sitzungen in Innsbruck kaum vertreten ist, machte sich der Ausschuss vor Ort ein Bild von der dortigen Situation für Menschen mit Behinderungen“, berichtet die Vorsitzende des Monitoringausschusses Isolde Kafka. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse wurden in einer Stellungnahme über die Situation von Menschen mit Behinderungen in Osttirol zusammengefasst.
Aufholbedarf in Punkto Barrierefreiheit
Doch schon die Anreise der Mitglieder des Monitoringausschusses nach Osttirol gestaltete sich schwierig, da nur eine einzige barrierefreie Fahrtmöglichkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln verfügbar war. So konnte nur eines von insgesamt vier Mitgliedern im Rollstuhl nach Osttirol reisen. Derzeit laufen Gespräche mit Mobilitätslandesrätin Ingrid Felipe, um Verbesserungsmöglichkeiten in Bezug auf eine barrierefreie Öffi-Nutzung in Tirol zu entwickeln.
„Diese persönlichen Erfahrungswerte, ergänzt durch Beispiele aus der Bevölkerung, die bei der Sitzung des Monitoringausschusses aufgezeigt wurden machen deutlich, dass es in Punkto Barrierefreiheit noch Aufholbedarf gibt“, berichtet Kafka. So musste beispielsweise eine Frau aus ihrer Wohnung ausziehen, da sich die MiteigentümerInnen der Wohnanlage gegen den Einbau eines Lifts ausgesprochen haben.
Fehlende Barrierefreiheit verhindert auch die Teilhabe am Gemeindeleben und erschwert mitunter Veranstaltungen oder Arztbesuche, da diese oft nicht barrierefrei erreichbar sind. Besteht der Bedarf einer Gebärdensprachdolmetscherin oder eines Gebärdensprachdolmetschers, so müssen diese extra aus Innsbruck anreisen.
Des Weiteren wurden bei der öffentlichen Sitzung in Lienz auch Themen angesprochen, die vom Land Tirol nicht geregelt werden können. Forderungen nach barrierefreien Speisekarten oder der Möglichkeit für gehörlose Menschen, den Führerschein in Osttirol zu machen sowie einer Verbesserung der Arbeitsmarktsituation von Menschen mit Behinderungen fallen in die Zuständigkeit des Bundes und wurden an die zuständigen Stellen weitergeleitet.
Die Stellungnahme des Monitoringausschuss über „Rechte von Menschen mit Behinderungen – die Situation in Osttirol“ finden Sie <link internen link im aktuellen>hier.