Weitere Abschussverordnung für Wolf im Tiroler Unterland

Zwei tote Rinder im Gemeindegebiet von Kirchberg i. T.

  • Zwei weitere Rinder verletzt, ein Rind abgängig – Verdacht auf Beteiligung eines Wolfes
  • Jägerschaft informiert

In einem Almgebiet im Gemeindegebiet von Kirchberg i. T. im Bezirk Kitzbühel wurden vergangenen Freitag zwei tote Rinder aufgefunden. Zwei weitere Rinder wurden verletzt, ein Rind ist zudem aktuell abgängig. Nach Begutachtung durch die örtlich zuständige Amtstierärztin am vergangenen Freitag besteht der Verdacht auf Beteiligung eines Wolfes.

Gemäß den gesetzlichen Vorgaben hat die Tiroler Landesregierung umgehend eine Abschussverordnung für einen Schadwolf erlassen. Diese ist mit der Kundmachung, gestern, Montag, in Kraft getreten. Sie gilt für die Dauer von acht Wochen in einem Umkreis von zehn Kilometern ausgehend vom Ort des Ereignisses. Die zuständige Jägerschaft ist bereits informiert.

Anfang Juli wurde im Gemeindegebiet von Kirchdorf i. T. ein totes (abgestürztes) Rind aufgefunden, woraufhin die Tiroler Landesregierung gemäß den gesetzlichen Vorgaben umgehend eine entsprechende Abschussverordnung für einen Schadwolf erlassen hatte. Diese bleibt noch bis Ablauf des 30. August 2024 aufrecht. Anfang letzter Woche wurden zudem im Gemeindegebiet von Aurach bei Kitzbühel drei tote Rinder aufgefunden, woraufhin die Tiroler Landesregierung gemäß den gesetzlichen Vorgaben ebenfalls umgehend eine Abschussverordnung für einen Schadwolf erlassen hatte. Diese bleibt noch bis Ablauf des 11. September 2024 aufrecht.

Weitere Informationen finden sich unter: www.tirol.gv.at/baer_wolf_luchs.