Wohn- und Mietzinsbeihilfe online beantragen

Schnelle und unbürokratische Abwicklung von Förderansuchen

Ab Montag, 3. Februar 2020 kann die Wohn- und Mietzinsbeihilfe online beantragt werden. „Dadurch ermöglichen wir eine schnellere und unbürokratischere Abwicklung von Förderansuchen und verbessern deutlich unseren Service für Bürgerinnen und Bürger“, ist Wohnbaulandesrätin Beate Palfrader überzeugt. „Immerhin suchen rund 15.000 Personen pro Jahr um Beihilfe an – das Online-Verfahren soll für sie eine Erleichterung darstellen.“

Wer ohne Internetzugang ist, kann jedoch weiterhin den Antrag in Papierform einbringen. Für die Online-Beantragung benötigen Ansuchende eine Handy-Signatur. Der Link für die digitale Antragstellung steht ab 3. Februar auf der Internetseite der Abteilung Wohnbauförderung <link https: www.tirol.gv.at wohnbau>www.tirol.gv.at/wohnbau zur Verfügung.

Im Jahr 2019 gab es 15.656 Ansuchen für Wohn-, Mietzins- und Annuitätenbeihilfen, die mit insgesamt 33,6 Millionen Euro gefördert wurden. Vor einem Jahr wurde die Mietunterstützung vor allem für Familien stark erhöht. Außerdem wurde eine tirolweit einheitliche Wartezeit von zwei Jahren etabliert und der Freibetrag angehoben.

Weitere Informationen

Land Tirol
Abteilung Wohnbauförderung
Eduard-Wallnöfer-Platz 3
6020 Innsbruck
Tel: 0512 508 2732
E-Mail: <link>wohnbaufoerderung@tirol.gv.at 
<link https: www.tirol.gv.at wohnbau externen link in neuem>www.tirol.gv.at/wohnbau