- Erweiterung der Förderberechtigten, verbesserte Förderungen für umweltfreundliche Maßnahmen und schnellere Bearbeitung der Förderanträge
- Alle Informationen zur Tiroler Wohnbauförderung unter www.tirol.gv.at/wohnbau
Erhöhte Einkommensgrenzen für den Bezug der Wohnbauförderung, verbesserte Förderungen für den Erwerb gebrauchter Wohnungen oder auch Vereinfachung in der Abwicklung von Anträgen – ab 1. September 2024 wartet die Tiroler Wohnbauförderung mit neuen Verbesserungen auf. „Damit können noch mehr Personen von den Förderungen profitieren“, freut sich Wohnbaureferent LHStv Georg Dornauer und führt weiter aus: „Gleichzeitig schaffen wir zudem zusätzliche Anreize für nachhaltiges Bauen und Wohnen. Zu guter Letzt vereinfachen wir auch die Bearbeitung von Förderanträgen und schaffen somit mehr Transparenz und beschleunigen die Förderabwicklung. All diese Maßnahmen optimieren das Vorzeigemodell ‚Tiroler Wohnbauförderung‘ weiter und kommen direkt den Tirolerinnen und Tiroler zugute.“
Alleine im ersten Halbjahr 2024 wurden im Rahmen der Wohnbauförderung über 900 Neubauwohnungen gefördert und rund 9.600 Sanierungsansuchen positiv erledigt. Dafür wurden insgesamt rund 180 Millionen Euro an Fördermittel freigegeben. „Mit den zusätzlichen Bundesmittel, die dieses Jahr für die Wohnbauförderung zur Verfügung stehen, können wir die Förderungen von Neubauten und Sanierungen weiter anheben“, so LHStv Dornauer. Aus den Mitteln der bundesweiten Wohn- und Eigentumsoffensive stehen in Tirol zusätzliche 84 Millionen Euro für mehr leistbares Eigentum und bezahlbare Wohnungen zur Verfügung. „Das daraus entstandene Tiroler Wohn- und Eigentumspaket bringt unter anderem Zinsunterstützungen für Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer, mehr Mittel für Eigentums- und Mietkaufwohnungen sowie rund 15 Millionen Euro für Sanierungsmaßnahmen“, erklärt LHStv Dornauer. Mehr Informationen zu dem Tiroler Wohn- und Eigentumspaket finden sich hier.
Alle Infos zur Wohnbauförderung und die Möglichkeit zur Beantragung finden sich unter www.tirol.gv.at/wohnbau.
Erhöhung der Einkommensgrenze
Die Beantragung der Wohnbauförderung ist an Einkommensgrenzen gebunden. Die bisherige Einkommensgrenze wird ab 1. September angehoben. Das bedeutet: Noch mehr Menschen können die Wohnbauförderung beantragen und von den Unterstützungsleistungen profitieren.
- neue Einkommensgrenze für Haushalt mit einer Person: 3.800 Euro (bisher 3.600 Euro)
- neue Einkommensgrenze für Haushalt mit zwei Personen: 6.300 Euro (bisher 6.000 Euro)
- für jede weitere Person im Haushalt: zusätzliche 480 Euro (bisher 450 Euro)
Förderung gebrauchter Wohnungen
Bestehende Gebäude nutzen, statt grüne Wiesen zu versiegeln – das ist einer der Grundsätze der Wohnbauförderung. Daher wird im Rahmen der Wohnbauförderung der Kauf von gebrauchten Wohnungen gefördert. Ab 1. September unterstützt das Land beim Erwerb einer gebrauchten Wohnung mit einem Förderungskredit in pauschaler Höhe von 27.500 Euro.
Zusätzliche Förderungen für Fahrradabstellplätze
Die Verbesserungen der Wohnbauförderung ab 1. September bringen auch erweiterte Förderungen für Fahrradabstellplätze. Neu werden jetzt auch platzsparende Doppelstockparker gefördert. Pro geförderter Wohneinheit werden dabei bis zu 2.700 Euro als Zuschuss gewährt.
Förderungen für Maßnahmen gegen Überwärmung auch bei neuen Gebäuden
Maßnahmen zur Vermeidung sommerlicher Überwärmung – etwa Außenraffstore, Außenjalousien, Rollläden– wurden bisher nur bei Gebäuden, die älter als zehn Jahre sind, genehmigt. Ab 1. September werden solche Maßnahmen ungeachtet des Alters des Gebäudes gefördert. Übernommen werden dabei 25 Prozent der förderbaren Kosten in Form eines Einmalzuschusses.
Erweiterte Förderung für klimafreundliche Dämmstoffe
Ebenfalls wird die Förderung für klimafreundlichen und nachwachsenden Dämmstoffe weiter gefasst. Künftig werden so auch klimafreundliche Dämmstoffe, die das Österreichische Umweltzeichen oder gleichwertige Kriterien erfüllen, unterstützt.
Zuschüsse für Kleinbauvorhaben
Auch Kleinbauvorhaben bis 12 Wohnungen – werden im Rahmen der Wohnbauförderung unterstützt. Diese Förderung wird ab 1. September vereinheitlicht: Für eine Wohnung mit 70 Quadratmeter Nutzfläche werden künftig 4.200 Euro zusätzlich zur Wohnbauförderung ausbezahlt.
Förderung schnell und unkompliziert abwickeln
Die neuesten Anpassungen der Wohnbauförderungen bringen auch Vereinfachungen in der Förderabwicklung mit sich. Vereinfacht wird so etwa die Ermittlung der angemessenen Gesamtbaukosten. So werden mehr Leistungen in die Basis-Kostensätze eingerechnet, anstatt diese separat pro Förderantrag auszurechnen. Konkret bedeutet dies, dass Fördervergaben nicht nur transparenter, sondern auch die Bearbeitung weniger aufwendig und damit schneller wird.
Wo können Förderungen beantragt werden?
Ansuchen für Wohnbauförderung, Wohnhaussanierung und Wohnbeihilfen können in den Bezirken Imst, Landeck, Lienz, Kufstein, Kitzbühel, Reutte und Schwaz bei der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft gestellt werden. Für den Bezirk Innsbruck-Land ist dies beim Land Tirol, Abteilung Wohnbauförderung, möglich. Für Ansuchen, die den Bereich der Stadt Innsbruck betreffen, sind Sanierungsansuchen und Ansuchen auf Mietzins- und Annuitätenbeihilfe beim Stadtmagistrat einzubringen, Neubauansuchen können beim Land Tirol, Abteilung Wohnbauförderung, eingebracht werden.
Die Anträge und alle weiteren Informationen zu Fördermöglichkeiten sind auf der Website des Landes unter www.tirol.gv.at/wohnbau zu finden.