- Zehntägige Kampagne der Ombudsstelle für Barrierefreies Internet des Landes Tirol im Vorfeld des Welttags der digitalen Barrierefreiheit am 18. Mai 2023
- Informationen unter www.digital-barrierefrei.tirol.gv.at
Wie arbeiten Menschen mit Sehbehinderung am Computer? Wie formuliere ich Alternativtexte für Bilder? Wie schreibe ich eine barrierefreie E-Mail? Zu diesen und weiteren Fragen rund um die digitale Barrierefreiheit informiert die Kampagne „10 Tage digitale Barrierefreiheit“ auf Landes- und Gemeindeebene. Sie wurde von der Ombudsstelle für barrierefreies Internet und mobile Anwendungen entwickelt, die in der Servicestelle Gleichbehandlung und Antidiskriminierung des Landes Tirol angesiedelt ist. Im Vorjahr führte die Ombudsstelle bereits eine Sensibilisierungskampagne zur digitalen Barrierefreiheit für Landesbedienstete erfolgreich durch – nun steht eine solche für die Gemeinden in Tirol zur Verfügung. Im Vorfeld des Welttags der digitalen Barrierefreiheit am 18. Mai 2023 wird den Gemeinden an zehn Werktagen jeweils ein neuer Beitrag zugestellt: Dabei geht es um die Wichtigkeit von digitaler Barrierefreiheit genauso wie um die Grundsätze einer barrierefreien Gestaltung von Websites und Dokumenten – spielerisch verpackt als Quiz, in Videobeiträgen und anderen Mitmach-Formaten. Unter www.digital-barrierefrei.tirol.gv.at ist die Website samt Beiträgen öffentlich abrufbar.
„Die Digitalisierung schreitet voran, die Nutzung von Online-Angeboten und neuen Medien ist heutzutage nicht mehr wegzudenken. Digitale Barrierefreiheit ist die Voraussetzung dafür, dass alle Menschen das Internet und seine Vorteile uneingeschränkt und selbstständig nutzen können. Daher gilt es, möglichst viele Personen darüber zu informieren“, betont LH Anton Mattle.
„Barrierefreiheit umfasst mehr als den stufenlosen Zugang in Gebäude. Auch der Zugang zu den Inhalten im Internet muss barrierefrei sein. Damit alle Menschen – unabhängig von Alter, Bildung, Herkunft oder Behinderungen – Websites und Online-Dokumente nutzen können, müssen diese entsprechend bestimmter Kriterien gestaltet sein“, erklärt Gleichbehandlungs- und Antidiskriminierungsbeauftragte Isolde Kafka.
Barrierefrei gestalten – so geht’s
Menschen mit Sehbehinderungen können sich mithilfe spezieller Programme, sogenannter Screenreader (Bildschirmleseprogramme), die gewünschten Informationen akustisch oder in Braille-Schrift vermitteln lassen. Barrierefreie Websites verfügen über Inhalte, die so aufbereitet sind, dass diese Anwendungen funktionieren. Das bedeutet etwa, dass für Bilder und Grafiken Alternativtexte hinterlegt sind, die beschreiben, was darauf zu sehen ist. Für Menschen mit Höreinschränkungen ist es wichtig, dass auch Audio- und Videodateien mit Texten ergänzt werden. Darüber hinaus verfügen barrierefreie Websites über die Möglichkeit, Farbkontraste und Schriftgröße individuell einzustellen sowie Cursorsteuerungen über die Tastatur vorzunehmen. Die Grundsätze für barrierefreies Internet finden sich unter www.tirol.gv.at/barrierefreies-internet.
„Mit der Sensibilisierungskampagne wollen wir Gemeinden möglichst praktisch auf ihrem Weg zu mehr digitaler Barrierefreiheit unterstützen und zugleich auch die Scheu vor dem Thema nehmen. Bereits die Beachtung einiger einfacher Grundregeln kann viel bewirken“, informiert Daniela Friedle von der Ombudsstelle für barrierefreies Internet. Die Ombudsstelle bietet für Gemeinden auch Schulungen zur digitalen Barrierefreiheit an.
Ombudsstelle prüft Verstöße gegen das Tiroler Antidiskriminierungsgesetz
Für Gemeinden und Körperschaften öffentlichen Rechts ist die barrierefreie Gestaltung von Websites und mobilen Anwendungen laut dem Tiroler Antidiskriminierungsgesetz verpflichtend. Personen, die sich durch die Gestaltung und Nutzungseinschränkungen einer Website benachteiligt fühlen, können rechtliche Schritte einleiten. Werden die Barrieren durch die InhaberInnen der Website nicht zufriedenstellend beseitigt, kommt die Ombudsstelle für barrierefreies Internet als Beschwerde- und Monitoringstelle ins Spiel. So überwacht die Ombudsstelle stichprobenartig, inwieweit Websites und mobile Anwendungen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen, barrierefrei sind. Die Website-InhaberInnen erhalten dann einen Prüfbericht, in dem aufgelistet ist, welche Maßnahmen noch umzusetzen sind.
Mehr Infos zur Ombudsstelle finden sich unter www.tirol.gv.at/ombudsstelle.