Förderungen für SchülerInnen, StudentInnen und Lehrlinge
Bitte beachten Sie auch die Familienförderungen.
Hinweis Freifahrt und Fahrtenbeihilfe: SchülerInnen und Lehrlinge, die Familienbeihilfe erhalten, werden bei den anfallenden Kosten für Öffi-Tickets unterstützt. In Tirol gibt es dafür die kostengünstigen SchulPlus-Tickets und LehrPlus-Tickets oder die regulären Schul- und Lehrtickets, die den Weg von zuhause zur Schule bzw. Lehrstätte umfassen. Der Selbstkostenbeitrag beträgt 19,60 Euro für das gesamte Schuljahr.
SchülerInnen
Schulkostenbeihilfe (Land Tirol)
Ziel der Förderung ist, einkommensschwache Familien durch einen Beitrag zu den Kosten, die im Zusammenhang mit dem Schulbesuch eines Kindes im Pflichtschulalter anfallen, finanziell zu unterstützen. Die Höhe der Förderung beträgt je nach Einkommen bis zu 200 Euro (die Einkommensgrenzen wurden mit 1. September 2022 erweitert). Es muss ein Antrag gestellt werden! Förderanträge zur Schulkostenbeihilfe sind im Zeitraum von 1. Jänner bis 31. Dezember eines Kalenderjahres und damit ganzjährig einzubringen. Die Schulkostenbeihilfe kann per Online-Formular beantragt werden.
Teilnahme an Schulveranstaltungen im Inland (Land Tirol)
Für die Teilnahme an Schulveranstaltungen im Inland wird pro Kind und Schulveranstaltung ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Höhe der Förderung beträgt seit 1. Jänner 2023 bis zu 60 Prozent der nachgewiesenen, tatsächlich bezahlten Teilnahmegebühr, maximal 150 Euro (vorher: 50 Prozent der nachgewiesenen, tatsächlich bezahlten Teilnahmegebühr, maximal 125 Euro). Es muss ein Antrag gestellt werden! Der Antrag ist grundsätzlich online einzubringen. Sollten Sie keine Möglichkeit zur digitalen Antragstellung haben, wird Ihnen ein Formular zur Verfügung gestellt. Wir bitten Sie, dazu mit der Abteilung Gesellschaft und Arbeit/Bereich Generationen Kontakt aufzunehmen.
Studierende
Erhöhung der Studienbeihilfe (Bund)
Seit 1. September 2023 gilt die Reform der Studienförderung, wobei die Studienbeihilfe deutlich erhöht und vereinfacht wurde. Sie wird nach einem neuen, modularen Modell berechnet, das die Lebensumstände der Studierenden im besonderen Ausmaß berücksichtigt, also etwa Studierende mit eigener Wohnung, mit Kind, und die SelbsterhalterInnen. Die bisherige Altersgrenze wird um drei Jahre angehoben. Die Studienbeihilfe wurde im Jahr 2023 um 5,8 Prozent angehoben. Zusätzlich zu dem Plus von 5,8 Prozent, das bereits 2023 wirksam wurde, wird die Studienbeihilfe 2024 neuerlich um 9,7 Prozent erhöht. Weitere Infos finden sich auf der Website des Bundes.
Lehrlinge
Erhöhung Ausbildungsbeihilfe für Lehrlinge (Land Tirol)
Die Ausbildungsbeihilfe für Lehrlinge wurde von 100 auf 200 Euro pro Monat erhöht. Konkret wird damit seit 1. September 2022 die doppelte Ausbildungsbeihilfe monatlich im Nachhinein ausbezahlt. Die Richtlinie gilt bis 31. Dezember 2024. Es muss ein Antrag gestellt werden!
Digi-Scheck für Lehrlinge (Bund)
Der Digi-Scheck für Lehrlinge wird bis 2024 verlängert. Dabei wird die Teilnahme an Kursen, die die Inhalte des Berufsbildes oder der Berufsschule sowie berufsbildübergreifende berufliche Kompetenzen vermitteln oder festigen (z.B. in den Bereichen Digitalisierung, Ressourcenmanagement oder Klimaschutz) bis zu drei Mal 500 Euro pro Jahr gefördert.