Förderungen im Bereich Energie, Umwelt/Heizen und Mobilität
Impulsförderung Wärmepumpen im privaten Neubau (außerhalb Wohnbauförderung) (Land Tirol)
Mit der einkommensunabhängigen Förderung für Wärmepumpen im privaten Neubau werden hocheffiziente elektrisch betriebene Wärmepumpen als Hauptheizsystem im neu errichteten Eigenheim mit bis zu zwei Wohnungen bzw. bei Um- und Zubauten gefördert. Sie beträgt 3.000 Euro für Erdwärme- und Grundwasserwärmepumpen sowie 700 Euro für Luftwärmepumpen. Die Förderung kann von Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Tirol beantragt werden und ist nicht mit der Wohnbauförderung kombinierbar.
Förderung Stromspeicher für PV-Anlagen (Land Tirol)
Mit der Landesförderung werden Speicher gefördert, deren Batterie in Abhängigkeit vom Zustand der Stromnetze geladen werden kann. Konkret werden Stromspeicheranlagen basierend auf Lithium- und Natriumionentechnologie mit handelsüblichen Wechselrichtern mit Steuermöglichkeit (netzdienliche Speicher) gefördert. Die Förderung beträgt 150 Euro pro Kilowattstunde (kWh) Speicherkapazität und ist mit zehn Kilowattstunden und 1.500 Euro begrenzt. Gefördert werden die ersten zehn kWh neuer Speicher wie auch die Erweiterung von bestehenden Speichern auf zehn kWh. Bei einer gemeinsamen Anschaffung von PV-Anlage und Stromspeicher sind Stromspeicher zudem vom Bund von der Mehrwertsteuer befreit.
Die Förderung kann von Privatpersonen als auch von Unternehmen, Vereinen etc. mit Hauptwohnsitz, Nebenwohnsitz oder Firmenstandort in Tirol beantragt werden.
Photovoltaik-Förderung (Land Tirol)
Im Rahmen der Wohnbauförderung wird die Installation von Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) als nachhaltige und kostengünstige Energiequelle gefördert. Unterstützungen gibt es dabei sowohl für die Errichtung einer PV- Anlage im Rahmen einer Sanierung als auch bei einem Neubau. Die Errichtung einer PV-Anlage (mindestens sieben Kilowatt-Peak) ist zudem Voraussetzung, um eine Wohnbauförderung für Neubauten zu erhalten. Die Beantragung einer Photovoltaik-Förderung ist auch online möglich. Mehr Informationen finden sich unter www.tirol.gv.at/buergerservice/e-government/formulare/photovoltaik-und-solaranlagenfoerderung-fuer-wohnhaeuser/
Mit 1. Juni 2023 wurden die Förderungen für PV-Anlagen erhöht und ausgeweitet: Zuvor wurden das 6. und 7. Kilowatt-Peak einer PV-Anlage mit maximal 2.000 Euro gefördert. Jetzt wird bei einer Gesamtleistung der PV-Anlage von bis zu 20 Kilowatt-Peak jedes Kilowatt-Peak mit 250 Euro gefördert. Damit wird die maximale Förderung auf 5.000 Euro erhöht. Diese Förderung bezieht sich auf gänzlich neu errichtete PV-Anlagen (kein Anspruch bei PV-Anlagen, die erweitert werden und für welche bereits eine Landesförderung für das 6. und 7. Kilowatt-Peak bezogen wurden).
Raus aus Öl und Gas und Sanierungsoffensive 2023/2024
Aufgrund des großen Erfolges in den Vorjahren wird die Förderungsaktion „Raus aus Öl und Gas“ auch 2023 und 2024 fortgesetzt und im Rahmen der bundesweiten Sanierungsoffensive für weitere zwei Jahre weitergeführt. Mit der Fortsetzung der Sanierungsoffensive wird der Weg zur Klimaneutralität 2040 Österreichs fortgesetzt.
Die Energie Tirol steht Ihnen für eine Beratung in Tirol zur Verfügung. Energiespar-Tipps gesucht? Hier finden Sie zahlreiche Tipps und Tricks: www.tirol.gv.at/energiesparen.
Lesetipp: Landeszeitung online: Welches Heizsystem ist für Sie das richtige?
Eigenstromsteuer-Befreiung (Bund)
Seit 1. Juli 2022 fällt bei einer erneuerbaren Energiequelle für selbst hergestellte Energie, soweit sie von der/vom ErzeugerIn oder bestimmten Erzeugergemeinschaften selbst verbraucht wird, keine Elektrizitätsabgabe an. Die bisherige Deckelung der Steuerbefreiung von 25.000 kWh jährlich entfällt daher z.B. für Kleinwasserkraftwerke, Biogas und Windenergie, wie dies bisher bereits für elektrische Energie aus Photovoltaikanlagen der Fall ist.
Klimabonus (Bund)
Der Klimabonus wird jährlich ausbezahlt und geht an alle Menschen, die ihren Hauptwohnsitz mindestens sechs Monate im Anspruchsjahr in Österreich haben: Erwachsene genauso wie Kinder – unabhängig von Herkunft und Staatsbürgerschaft. Nicht-österreichische StaatsbürgerInnen benötigen einen rechtmäßigen Aufenthaltsstatus (gem KliBG §2).
Die Höhe des Klimabonus ist abhängig vom Hauptwohnsitz und der örtlichen Infrastruktur. Alle Anspruchsberechtigten erhalten einen Sockelbetrag von 110 Euro. Zusätzlich erhalten Personen in Regionen, in denen Infrastruktur und Öffi-Netz nicht gut ausgebaut sind, einen Regionalausgleich. Dieser Ausgleich beträgt 2023 40 Euro, 75 Euro oder 110 Euro und ist vom Hauptwohnsitz abhängig. Somit sind insgesamt 110 Euro, 150 Euro, 185 Euro oder 220 Euro möglich. Kinder bekommen die Hälfte und mobilitätseingeschränkte Personen immer 220 Euro.
Tipp: Unter www.klimabonus.gv.at/#PLZ können Sie Ihre Postleitzahl eingeben und erfahren dann, wie hoch Ihr Klimabonus heuer ist.
Der Klimabonus wird auf zwei unterschiedliche Arten ausbezahlt: per Überweisung aufs Konto oder als Gutschein per Post. Um den Klimabonus zu erhalten, müssen Personen selbst nichts tun. Sofern die Kontodaten auf FinanzOnline nach dem 1. Jänner 2020 aktualisiert wurden, wird der Klimabonus direkt aufs Konto überwiesen. Alternativ wird er als Gutschein zugeschickt.
Die Auszahlungen starten im Herbst 2023 und werden bis Frühjahr 2024 andauern. Vor allem Menschen, die erst im ersten Halbjahr 2023 ihren Hauptwohnsitz in Österreich gemeldet haben, erhalten den Klimabonus im Frühjahr 2024.
Weitere Informationen zum Klimabonus finden Sie auf der Website des Bundesministeriums sowie häufige Fragen und Antworten in den FAQs des Bundesministeriums.
Reparaturbonus (Bund)
Der Reparaturbonus ist eine Förderaktion des Klimaschutzministeriums für die Reparatur von elektrischen und elektronischen Geräten und richtet sich an Privatpersonen mit einem Wohnsitz in Österreich. Diese können 50 Prozent der Reparaturkosten (maximal jedoch 200 Euro pro Reparatur) für Elektro- und Elektronikgeräte und/oder bis zu 30 Euro für die Einholung eines Kostenvoranschlags bei teilnehmenden Partnerbetrieben in Anspruch nehmen. Pro Gerät kann ein Bon beantragt werden, welcher für eine Reparatur und/oder einen Kostenvoranschlag genutzt werden kann. Für den Reparaturbonus stehen bis 2026 Mittel in Höhe von 130 Millionen Euro aus „Next Generation EU“ – dem Wiederaufbaufonds der Europäischen Union, mit dem die Wirtschaft nach Corona noch zukunftsfähiger werden soll – zur Verfügung.
Förderungen des Landesenergieversorgers TIWAG (Land Tirol)
Ob Förderungen für den Kauf von Wärmepumpen, E-Ladeinfrastruktur oder E-Mopeds sowie der Photovoltaik-Ausbau auf Tirols Dächern und PassivhausPlus-Wohnungen: Der Landesenergieversorger TIWAG unterstützt das Ziel der Tiroler Landesregierung zur Stärkung der Eigenversorgung und der Unabhängigkeit von Energieimporten auf dem Weg zur Energieautonomie.
Mehr Geld für Privathaushalte
- Ob Bestandsgebäude oder Neubauten: Für den Einbau von Wärmepumpen beträgt die Förderung für Einfamilienhäuser mit ein oder zwei Wohneinheiten 300 Euro. Bei Mehrfamilienhäusern, Wohnanlagen oder Bürogebäuden ist die Förderung an die Heizleistung gekoppelt. Zusätzlich gibt es weitere Fördergelder auf Landes- und Bundesebene.
- Zudem wird die Anschaffung einer E-Ladeinfrastruktur für zuhause mit 200 Euro sowie der Kauf eines E-Mopeds mit 300 Euro pro Fahrzeug gefördert.
- Anlagen bis zehn Kilowatt-Peak (kWp) werden mit einem einmaligen Investitionszuschuss bis zu 400 Euro unterstützt. Für NeueinsteigerInnen gibt es mit dem TIWAG-Sonnenfonds ein Rundum-sorglos-Paket für schlüsselfertige Photovoltaikanlagen von fünf bis zwanzig kWp.
Weitere Maßnahmen des Bundes (Quelle: Finanzministerium)
Weitere Informationen finden Sie auch hier.
- Aussetzung der Erneuerbaren-Förderpauschale. Wie bereits im Jahr 2023 wird die Erneuerbaren-Förderpauschale (ehemalige Ökostrom-Pauschale) auch im Jahr 2024 ausgesetzt. Das erspart jedem Haushalt im Schnitt 90 bis 100 Euro.
- Elektrizitäts- und Erdgasabgabe. Diese werden gesenkt (befristet bis Ende 2024). Die Elektrizitätsabgabe und die Erdgasabgabe werden auf das von der EU ermöglichte Minimum reduziert. Davon profitieren sowohl Haushalte als auch Unternehmen in Österreich mit geringeren Strom- und Gasrechnungen. Ein Haushalt spart im Schnitt pro Jahr 60 Euro bei der Strom- und 100 Euro bei der Gasrechnung.
- Ausgleich von steigenden Energiekosten im öffentlichen Verkehr zur Verhinderung von Preissteigerungen (z.B.: SchülerInnenfreifahrten).
- Stromkostenbremse. Die Stromkostenbremse dient zur Eindämmung der Kostensteigerung für Haushalte und soll gleichzeitig Anreiz zum Stromsparen schaffen. Sie gilt seit 1. Dezember 2022, ist bis Ende 2024 wirksam und gilt für private HaushaltskundInnen in Österreich. Es wird ein Grundbedarf bis 2.900 kWh pro Jahr und Haushalt gefördert. Das sind rund 80 Prozent des durchschnittlichen Verbrauchs der österreichischen HaushaltskundInnen. Der Bund übernimmt maximal 30 Cent pro Kilowattstunde jenes Teils des Energiepreises, der über 10 Cent netto liegt. Es ist kein Antrag notwendig – die Stromkostenbremse wird auf der Verbrauchsabrechnung automatisch berücksichtigt.
- Stromkostenergänzungszuschuss. Haushalte, in denen mehr als drei Personen leben, erhalten zusätzlich zum Stromkostenzuschuss ein Zusatzkontingent im Form eines Stromkostenergänzungszuschusses in der Höhe von 105 Euro pro zusätzlicher Person. Besteht an der Adresse nur ein Zählpunkt mit Entnahme wird das Zusatzkontingent automatisch vom Stromanbieter berücksichtigt. Bestehen mehrere Zählpunkte, muss ein Antrag gestellt werden. Alle Informationen finden Sie auf der Website des Bundes sowie am Transparenzportal.
- Förderung der Netzkosten für einkommensschwache Haushalte. Menschen, die von den Rundfunk-Gebühren (GIS) befreit sind, bekommen zusätzlich zum Stromkostenzuschuss einen Netzkostenzuschuss. Dieser beträgt 75 Prozent der Systemnutzungsentgelte, die vom Netzbetreiber verrechnet werden. Das bedeutet eine weitere Entlastung für einkommensschwache Haushalte von bis zu 200 Euro (je nach Höhe des Verbrauchs).
Energiespar-Tipps und Unterstützung
Energie sparen = Geld sparen. Vom Heizen über den Wasserverbrauch bis hin zu Tipps beim Kochen und Backen. Hier finden Sie zahlreiche Energiespar-Tipps und Beratungsangebote.
Auch im Bereich Sanierung und Heizung gibt es neben den Landesförderungen viele Unterstützungsleistungen vonseiten des Bundes. Informieren Sie sich unter www.umweltfoerderung.at.
Wohnen & Energie
Wohnschirm Energie (Bund)
Neben dem „Wohnschirm Miete“ gibt es nun auch den „Wohnschirm Energie“. Dieser unterstützt Sie bei zu hohen Energiekosten. Der Wohnschirm Energie bietet kostenlose Beratung und finanzielle Hilfe bei offenen Energierechnungen. Eine Übersicht der Beratungsstellen in Tirol finden Sie unter www.wohnschirm.at sowie im PDF-Dokument des Bundes (ab Seite 11).
Auch im Bereich Sanierung und Heizung gibt es neben den Landesförderungen viele Unterstützungsleistungen vonseiten des Bundes. Informieren Sie sich unter www.umweltfoerderung.at.