Borkenkäfer – „Gefahr für den Wald im Bezirk Reutte“

BH Reutte setzt Maßnahmen zur Forstschädlingsbekämpfung

„In den letzten Jahren ist in den Außerferner Wäldern durch Stürme viel Schadholz angefallen. Mit ei¬nem hohen Angebot an bruttauglichem Material und einer sehr günstigen Witterung hat sich der Borkenkäfer seit dem Jahr 2015 sehr stark vermehrt“, berichtet Bezirkshauptfrau Katharina Rumpf über den durch Fichtenborkenkäfer verursachten Schadholzanfall im Bezirk, welcher im Jahr 2017 bereits 18.000 Festmeter betrug. Die BH Reutte reagiert mit einer Verordnung und ruft zum gemeinsamen Kampf gegen den Borkenkäfer auf.

Wetterbedingte Ausbreitung des Borkenkäfers

Von 5.000 Festmetern im Jahr 2015 ist der Schadholzbefall durch Borkenkäfer auf 8.000 Festmeter im Jahr 2016 und zuletzt auf 18.000 Festmeter gestiegen. Aus forstfachlicher Sicht ist es daher dringend erforderlich, Maßnahmen zur Bekämpfung der Schädlinge durchzuführen und vor allem das befallene Holz rasch aufzuarbeiten – bereits ein Viertel des gesamten Holzeinschlages im Jahr 2017 gilt als Borkenkäferschadholz: „Mit den außerordentlich hohen Temperaturen im Frühjahr 2018 hat der Borkenkäfer sehr früh mit seinem Schwärmflug und der Vermehrung begonnen. Aufgrund des vorhandenen hohen Ausgangsbestandes an Borkenkäfern und der warmen Witterung droht die Gefahr einer Massenvermehrung“, betont die Bezirkshauptfrau nach den Gesprächen mit ExpertInnen.

Verordnung soll Ausbreitung des Borkenkäfers verhindern

Das österreichische Forstgesetz verpflichtet alle WaldbesitzerInnen bei Gefahr durch Borkenkäfer die in ihrem Wald notwendigen Bekämpfungsmaßnahmen durchzuführen. Um die Forstschädlinge noch besser zu bekämpfen, reagiert die Bezirkshauptmannschaft Reutte mit einer zusätzlichen, bereits in Kraft getretenen Verordnung: „Waldbesitzende oder Bezugsberechtigte können entsprechende Fristen zur Aufarbeitung von Schadholz aufgetragen werden. "Es geht uns darum, mit vereinten Kräften eine Massenvermehrung des Borkenkäfers gezielt zu verhindern“, so BH Rumpf.

Bei Nichteinhaltung der Fristen kann die Gemeinde die Aufarbeitung veranlassen und die dabei entstehenden Kosten auf die WaldeigentümerInnen oder Holzbezugsberechtigten umlegen. „Wir sind jedoch im Sinne des vorbildlichen Engagements der Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer sowie der Holzbezugsberechtigten überzeugt, dass die Verordnung nur in Ausnahmefällen zur Anwendung kommt“, sagt BH Rumpf.

Information zur Bekämpfung von Forstschädlingen

Das Land Tirol lässt die WaldbesitzerInnen beim Kampf gegen den Borkenkäfer jedenfalls nicht alleine. Für die Bekämpfungsmaßnahmen stehen öffentliche Mittel zur Verfügung. Unterstützt werden etwa das Auslegen von Fangbäumen, die Entrindung von Holz in schwer zugänglichen Lagen sowie die Räumung von Schadflächen vor allem auch im Schutzwald. Die MitarbeiterInnen der Bezirksforstinspektion Reutte bieten WaldbesitzerInnen und Holzbezugsberechtigten Informationen und Beratung an.

Kontaktmöglichkeit:

Bezirksforstinspektion Reutte

Tel.: 05672 / 6996-5782

E-Mail: bh.reutte@tirol.gv.at