Bundespräsidentenwahl am 9. Oktober 2022

Beantragung von Wahlkarten bis 7. Oktober 2022 möglich

  • Abgabe von Wahlkarten auch am Wahlsonntag möglich
  • Gleichzeitige Beantragung von Wahlkarte für allfälligen zweiten Wahlgang nur bei voraussichtlicher Ortsabwesenheit möglich

Am Sonntag, 9. Oktober 2022, findet in ganz Österreich die Bundespräsidentenwahl statt. Wahlberechtigt sind alle österreichischen StaatsbürgerInnen, die bis zum Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben – also am 9. Oktober 2022 16 Jahre oder älter sind – und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Auch sogenannte „AuslandsösterreicherInnen“ können an der Wahl teilnehmen, sofern sie im Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde (letzte Hauptwohnsitzgemeinde in Österreich) eingetragen sind.

Beantragung von Wahlkarten: schriftlich oder mündlich

Wer am Wahltag, 9. Oktober 2022, etwa auf Grund von Ortsabwesenheit oder aus gesundheitlichen Gründen, nicht im zuständigen Wahllokal wählen kann, kann eine Wahlkarte beantragen.

Die Wahlkarte kann schriftlich in der Heimatgemeinde, in dessen Wählerverzeichnis die/der WählerIn eingetragen ist, oder online – etwa über www.wahlkartenantrag.atbis spätestens Mittwoch, 5. Oktober 2022, beantragt werden. Bei der schriftlichen Beantragung der Wahlkarte ist die Identität etwa durch eine Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder durch Angabe der Passnummer glaubhaft zu machen. Bei der Online-Beantragung ist eine qualifizierte elektronische Signatur (etwa Handy-Signatur bzw. ID-Austria) notwendig und auch für den Identitätsnachweis ausreichend. Nach der schriftlichen Beantragung der Wahlkarte wird diese per Post übermittelt. Schriftliche Anträge sind darüber hinaus bis Freitag, 7. Oktober 2022, 12 Uhr, möglich, wenn eine von der/dem WählerIn schriftlich bevollmächtigte Person die Wahlkarte persönlich in der zuständigen Gemeinde abholen kann.

Neben der schriftlichen Beantragung können Wahlkarten auch persönlich in der eigenen Gemeinde bis spätestens Freitag, 7. Oktober 2022, 12 Uhr, beantragt werden. Bei der mündlichen Beantragung ist ein amtlicher Lichtbildausweis mitzunehmen – eine telefonische Beantragung ist nicht möglich. Nach der mündlichen Beantragung in der Gemeinde erhalten WählerInnen die Wahlkarte direkt vor Ort in der Gemeinde, wo sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, ausgehändigt.

Abgabe der Wahlkarte auch am Wahlsonntag möglich

Nach dem Erhalt der Wahlkarte ist der weiße amtliche Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst auszufüllen, in das weiße Wahlkuvert zu legen, dieses zu zukleben und in die Wahlkarte zurückzulegen. Wichtig: Nach dem Verschließen der Wahlkarte muss diese von der/dem WählerIn im dafür vorgesehenen Feld unterschrieben werden.

Die ausgefüllte Wahlkarte kann per Post an die Bezirkswahlbehörde übermittelt werden. Die Adresse ist bereits aufgedruckt, das Porto übernimmt der Bund. Postalisch muss die Wahlkarte spätestens bis zum Wahlsonntag, 9. Oktober 2022, 17 Uhr, in der Bezirkswahlbehörde einlangen. Die Dauer des Postwegs ist zu beachten.

Weiters kann die Wahlkarte bis spätestens am Wahlsonntag, 9. Oktober 2022, 17 Uhr, direkt bei der Bezirkswahlbehörde abgegeben werden. Im Unterschied zur Landtagswahl kann die Wahlkarte zudem am Wahlsonntag in jedem Wahllokal in Österreich abgegeben werden.

Wichtig:Wer eine Wahlkarte beantragt hat, muss auch mit dieser wählen. Das heißt: Sollte die Stimmabgabe am Wahlsonntag doch persönlich im zugewiesenen Wahllokal oder in einem anderen Wahllokal in Österreich möglich sein, muss die Wahlkarte daher unbedingt mitgenommen werden bzw. die Wahlkarte für die Stimmabgabe verwendet werden! Für eine verloren gegangene Wahlkarte darf kein Duplikat ausgestellt werden. Eine beschädigte Wahlkarte kann in der Gemeinde ausgetauscht werden, wenn sie weder zugeklebt noch die eidesstattliche Erklärung unterschrieben wurde.

Abgabe der Wahlkarte im Ausland

Die ausgefüllte Wahlkarte kann im Ausland zudem bei einer Botschaft, einem Konsulat oder einer österreichischen Einheit abgeben werden. Dies muss bis spätestens Montag, 3. Oktober 2022, erfolgen – außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums EWR bzw. außerhalb der Schweiz bis spätestens Freitag, 30. September 2022. Werden Wahlkarten nach diesen Terminen abgegeben, werden diese nur dann an die zuständige Bezirkswahlbehörde weitergeleitet, wenn ein rechtzeitiges Einlangen bei dieser noch gewährleistet werden kann.

Gleichzeitige Beantragung der Wahlkarte für einen allfälligen zweiten Wahlgang

Die gemeinsame Beantragung von Wahlkarten für den ersten und einen allfälligen zweiten Wahlgang (der notwendig wird, wenn kein Kandidat beim ersten Wahlgang mehr als die Hälfte der gültig abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt hat) ist nur dann zulässig, wenn die/der WählerIn voraussichtlich auch am 6. November 2022 (Tag einer allfälligen Stichwahl) nicht im zuständigen Wahllokal wählen kann. Wird bereits vorab eine Wahlkarte für den zweiten Wahlgang beantragt, erhält die/der WählerIn gegebenenfalls in weiterer Folge die beige-farbene Wahlkarte für den zweiten Wahlgang, einen beige-farbenen leeren amtlichen Stimmzettel und ein beige-farbenes Wahlkuvert. Im Fall eines zweiten Wahlganges hat die/der Wählerin den Familiennamen des Wählwerbers, der gewählt werden soll, am beige-farbenen Stimmzettel anzuführen.

Wichtig:Mit der Wahlkarte für den zweiten Wahlgang kann die Stimme frühestens am 18. Oktober 2022 abgegeben werden. Zuvor übermittelte Briefwahlstimmen werden in die Ergebnisermittlung nicht miteinbezogen!

Wahlergebnisse auf wahlen.tirol.gv.at

Ergebnisse des ersten Wahlgangs dürfen erst nach dem österreichweiten Wahlschluss verlautbart werden. Dieser Regelung entsprechend werden am Wahlsonntag, 9. Oktober 2022, nach 17 Uhr Tiroler Wahlergebnisse, gegliedert nach Gemeinde-, Bezirks- und Landesergebnis, auf wahlen.tirol.gv.at/bundespraesidentenwahl_2022 veröffentlicht.

Alle Informationen zur Bundespräsidentenwahl finden Sie auf der Website des zuständigen Innenministeriums unter www.bmi.gv.at/412/Bundespraesidentenwahlen/Bundespraesidentenwahl_2022