LRin Mair: „Bildungsgeld Update absichern und treffsicher gestalten“

Fachkräftemangel entgegentreten: „Bildungsgeld Update“ und „Schulkostenförderung“ unterstützen Aus- und Weiterbildung

  • Verantwortungsbewusster Umgang mit Steuergeld: Land Tirol erarbeitet mit ExpertInnen und Arbeitnehmerförderungsbeirat treffsichere Ausgestaltung 

Aus- und Weiterbildungen fördern und damit gezielt dem Fachkräftemangel entgegentreten – das ist das Ziel der Förderung „Bildungsgeld Update“ sowie der dazugehörigen Sonderförderung „Schulkostenförderung“. Auch in den kommenden Jahren sind das „Bildungsgeld Update“ und die „Schulkostenförderung“ abgesichert, nun steht im Rahmen des Arbeitnehmerförderungsbeirats die Treffsicherheit der Förderungen auf dem Prüfstand: Nach einer externen Evaluierung der Förderungen sollen die Förderungen noch treffsicherer gestaltet werden. Die ExpertInnen des Landes haben dazu in den letzten Wochen Vorschläge ausgearbeitet. Die heute stattfindende Sitzung des Arbeitnehmerförderungsbeirats ist der Startschuss, um mit den Sozialpartnern und den im Landtag vertretenen Parteien an der Ausgestaltung zu arbeiten. Der Arbeitnehmerförderungsbeirat ist ein Gremium, dem VertreterInnen aller im Tiroler Landtag vertretenen Parteien angehören und das die Landesregierung in grundlegenden Fragen der Förderung der ArbeitnehmerInnen in Tirol, insbesondere bei der Erlassung oder Änderung von Richtlinien, berät.

„Ich bin froh, dass wir mit dem ‚Bildungsgeld Update‘ und der ‚Schulkostenförderung‘ die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Tirol unterstützen. Wir haben in der Tiroler Landesregierung einen klaren Grundsatz: statt mit der Gießkanne Steuergelder zu verteilen, gestalten wir unsere Förderungen treffsicher. Deshalb beurteilen wir laufend die Förderlandschaft und nehmen, wenn notwendig, Anpassungen vor, um auch der budgetär angespannten Situation gerecht zu werden. Wir wollen diese wichtigen Arbeitsmarktförderungen mittel- und langfristig absichern und garantieren, dass sie jenen zu Gute kommt, die die Unterstützung am dringendsten benötigen“, erklärt Arbeitslandesrätin Astrid Mair und führt weiter aus: „Uns sind die Anregungen der Sozialpartner und der im Landtag vertretenen Parteien sehr wichtig. Dementsprechend möchte ich die Expertenvorschläge breit diskutieren und Anregungen mitnehmen, um so am Ende eine gute Lösung zu finden. Mein großer Dank gilt den Mitgliedern des Arbeitnehmerförderungsbeirats und den Vertreterinnen und Vertretern der Landtagsparteien, die sachorientiert mitarbeiten und Verbesserungsvorschläge im Rahmen der Beiratssitzungen einbringen. Mit diesem Verantwortungsbewusstsein leistet der Arbeitnehmerförderungsbeirat einen wichtigen Beitrag dazu, Arbeitnehmer und Arbeitgeber zusammenzubringen und eine nachhaltige Arbeitsmarktpolitik mitzugestalten.“

Mehr Treffsicherheit 

Eine kürzlich in Auftrag gegebene Evaluierung der Arbeitsmarktförderungen des Landes hat gezeigt, dass nur einem Fünftel der FördernehmerInnen die Aus- bzw. Weiterbildung ohne dem „Bildungsgeld Update“ gar nicht möglich gewesen wäre. „Wir möchten vor allem jene fördern, die sich eine Ausbildung ohne Unterstützung des Landes Tirol nicht leisten können. Zudem braucht es mehr Anstrengungen, um beispielsweise langzeitarbeitslose Personen besser zu fördern. Dies mit dem Ziel, diese Personen wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren.“

Mit dem Bildungsgeld Update werden Aus- und Weiterbildung gefördert, die von anerkannten Bildungsträgern angeboten werden. Die Sonderförderung Schulkostenförderung steht zusätzlich allen WerkmeisterInnen zur Verfügung. „Ziel der Förderungen ist es, insbesondere Interessierten mit niedrigen Einkommen Aus- und Weiterbildungen zu ermöglichen, um so die eigenen beruflichen Qualifikationen weiter auszubauen. Damit unterstützen wir nicht nur die Arbeitssuchenden, sondern auch die Tiroler Unternehmen, da somit mehr Fachkräfte am Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen“, erklärt LRin Mair den Sinn der Förderung. Beide Förderungen werden im Rahmen eines Einmalzuschusses gewährt. Gefördert werden bisher 30 Prozent der Kurskosten sowie zusätzliche 20 Prozent, wenn der Kurs positiv abgeschlossen wurde – also insgesamt bis zu 50 Prozent der Kurskosten. Die künftigen Förderhöhen und die Ausgestaltung werden im Rahmen des eigens dafür eingerichteten Gremiums – nämlich im Arbeitnehmerförderungsbeirat – diskutiert und abgestimmt.