- Förderung unterstützt Aus- und Weiterbildung bis in den Mittelstand hinein
- Einkommensgrenzen garantieren Treffsicherheit
Arbeitslandesrätin Astrid Mair hat gestern, Dienstag, der Tiroler Landesregierung einen Vorschlag für das neue Bildungsgeld Update vorgelegt. Allen voran wird die Aus- und Weiterbildung von ArbeitnehmerInnen abgesichert sowie mittels Einkommensgrenzen die Treffsicherheit garantiert. Die Anregungen des Arbeitnehmerförderungsbeirates wurden ernst genommen und eingehend geprüft. Dementsprechend wurden die von der Evaluierung empfohlenen Einkommensgrenzen angepasst, um den Zugang zur Förderung auch für den Mittelstand abzusichern. Zur Beurteilung der Förderwürdigkeit wird auf das monatliche Einkommen der AntragstellerInnen abgestellt. „Es freut mich, dass wir den Fortbestand des Bildungsgeld Updates sichern konnten und diese Förderung mittels Einkommensgrenzen treffsicher einsetzen. Es ist notwendig, dass wir nicht mit der Gießkanne Geld verteilen, sondern zielgerichtet vorgehen. Wir wollen sicherstellen, dass wir jene unterstützen, denen die finanziellen Mittel für eine Aus- und Weiterbildung fehlen. Zudem bleibt das Bildungsgeld Update auch ein Anreiz für jene, die beispielsweise eine Meisterausbildung machen wollen“, erklärt LRin Mair.
Der Arbeitnehmerförderungsbeirat ist ein Gremium, dem VertreterInnen aller im Tiroler Landtag vertretenen Parteien angehören und das die Landesregierung in grundlegenden Fragen der Förderung der ArbeitnehmerInnen in Tirol, insbesondere bei der Erlassung oder Änderung von Richtlinien, berät. Bei der kürzlich stattgefundenen Sitzung hatte die Arbeitslandesrätin den von einer externen Evaluierung unterstrichenen Handlungsbedarf aufgezeigt und zur Mitarbeit eingeladen: So zeigte die Evaluierung, dass nur einem Fünftel der FördernehmerInnen die Aus- bzw. Weiterbildung ohne „Bildungsgeld Update“ nicht möglich gewesen wäre.
Seitens der Sozialpartner gab es Vorbehalte gegenüber den vorgeschlagenen Einkommensgrenzen. „Für mich ist ein verantwortungsbewusster Umgang mit Steuergeld zentral. Deshalb bleiben wir unserem Grundsatz treu: statt mit der Gießkanne Steuergelder zu verteilen, gestalten wir unsere Förderungen treffsicher. Mir waren die Anregungen der Sozialpartner und der im Landtag vertretenen Parteien sehr wichtig. Dementsprechend haben wir die Vorschläge der Expertinnen und Experten breit diskutiert und Anregungen mitgenommen. Am Ende ist es gelungen, die Einkommensgrenzen anzupassen, sodass nun noch mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vom Bildungsgeld Update profitieren. Mein großer Dank gilt den Mitgliedern des Arbeitnehmerförderungsbeirats und den Vertreterinnen und Vertretern der Landtagsparteien, die sachorientiert mitgearbeitet und Verbesserungsvorschläge im Rahmen der Beiratssitzungen eingebracht haben“, erklärt LRin Mair.
Bildungsgeld Update und Schulkostenförderung
Mit dem Bildungsgeld Update werden Aus- und Weiterbildung gefördert, die von anerkannten Bildungsträgern angeboten werden. Darüber hinaus bietet das Land Tirol auch wieder die Sonderförderung Schulkostenförderung an, die allen WerkmeisterInnen zur Verfügung steht.
„Ziel der Förderungen ist es, insbesondere Interessierten mit niedrigen Einkommen Aus- und Weiterbildungen zu ermöglichen, um die eigenen beruflichen Qualifikationen weiter auszubauen. Damit unterstützen wir nicht nur die Arbeitssuchenden, sondern auch die Tiroler Unternehmen, da somit mehr Fachkräfte am Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen“, erklärt LRin Mair. Beide Förderungen werden im Rahmen eines Einmalzuschusses gewährt.
Factbox:
Bildungsgeld Update (für Kurse, die ab 1. Jänner 2025 beginnen):
Einkommensgrenze „I“: 2.900 Euro netto/Monat
unterhalb der Einkommensgrenze „I“:
- 30 Prozent der Kurskosten als Basisförderung und
- 20 Prozent der Kurskosten als Bildungsbonus für bestimmte positiv abgelegte Schlussprüfungen
- Förderbetrag von maximal 3.500 Euro pro Fördernehmer/in für die Laufzeit der Richtlinie
Einkommensgrenze „II“: 3.400 Euro netto/Monat
zwischen Einkommensgrenze „I“ und Einkommensgrenze „II“:
- 20 Prozent der Kurskosten als Basisförderung und
- 10 Prozent der Kurskosten als Bildungsbonus für bestimmte positiv abgelegte Schlussprüfungen
- Förderbetrag von maximal 2.100 Euro pro Fördernehmer/in für die Laufzeit der Richtlinie