Neue Richtlinie für Entschädigungszahlungen nach Elementarschäden

LRin Mair: „Neue Richtlinie bringt rasche und transparente Entschädigung bei Elementarschäden“

Ein verwüstetes Haus nach einem Steinschlag oder auch ein überfluteter Keller nach einem Hochwasser: Immer wieder verursachen Lawinen, Muren, Erdrutsche oder Starkniederschlagsereignisse erhebliche Schäden und damit auch finanzielle Probleme. Betroffene solcher privaten Elementarschäden erhalten seitens des Landes Entschädigungszahlungen. Auf Antrag von Sicherheitslandesrätin Astrid Mair beschloss die Tiroler Landesregierung eine neue Richtlinie für die Gewährung solcher Beihilfen. Damit wird die Auszahlung der Beihilfen nicht nur transparenter, sondern vor allem auch schneller.

„Von Elementarschäden nach Muren, Hochwasser oder Ähnlichem kann jede und jeder betroffen sein. Das finanzielle Ausmaß der Schäden reichen oft an die Existenzgrenze heran. Die Betroffenen stehen damit meist nicht nur vor einer emotionalen Herausforderung, sondern auch vor einer finanziellen – und das in besonders schwierigen Situationen. Umso wichtiger ist es, dass die Betroffenen transparent nachvollziehen können, ob sie seitens des Landes entschädigt werden können und wenn ja, dass sie rasch ihr Geld bekommen. Mit der neuen Richtlinie schaffen wir genau das: noch mehr Transparenz und eine raschere Abwicklung der Anträge“, freut sich LRin Mair über den Beschluss. Die Richtlinien finden sich online unter www.tirol.gv.at/landwirtschaft-forstwirtschaft/agrar/private-elementarschaeden.

Schäden bis 100.000 Euro: allgemeine Vorgaben statt Einzelfallprüfung

So wurden bisher Schadensfälle und mögliche Beihilfen stets im Einzelfall von einer Kommission – bestehend aus VertreterInnen des Landes, der Landwirtschaftskammer, der Wirtschaftskammer, der Arbeiterkammer und der Finanzlandesdirektion – beurteilt. Die neue Richtlinie schafft nun eine Vereinfachung: In ihr enthalten sind detaillierte Bestimmungen unter anderem über die Förderungsvoraussetzungen, mögliche FörderungswerberInnen und die Abwicklungsmodalitäten. Informationen über die Beihilfen im Katastrophenfall werden zudem übersichtlich und nachvollziehbar dargestellt.

Künftig können Anträge von Schäden von unter 100.000 Euro nun anhand der Richtlinien auf Verwaltungsebene von der Geschäftsstelle für private Elementarschäden des Landes abgewickelt werden. Eine Einzelfallprüfung durch die Kommission ist nicht mehr notwendig. „Die Einzelfallbearbeitung durch die Kommission braucht ihre Zeit. Mit den neuen Richtlinien können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle nun selbstständig Anträge unverzüglich abarbeiten und sparen damit enorm Zeit. Konkret heißt das: Betroffene erhalten das Geld, um Schäden zu reparieren, schneller“, so LRin Mair. Die Entschädigungen werden aus dem eigens eingerichteten Krisen- und Katastrophenfonds des Landes ausbezahlt.

Voraussetzung für Entschädigung

Voraussetzung für die Entschädigung durch das Land Tirol sind Schäden durch Naturkatastrophen oder diesen gleichzusetzenden Ereignissen. Die Beihilfe richten sich dabei nach den Kosten, die für eine Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes anfallen. Schäden, die zumutbar versicherbar sind oder für die eine öffentliche Förderung zu den Versicherungsprämien angeboten wird, werden nicht berücksichtigt. Zudem muss eine Notlage vorliegen. Das bedeutet, dass die Behebung des Schadens ohne finanzieller Hilfe unmöglich oder nur unter schwerer Beeinträchtigung der weiteren Existenz möglich wäre. Alle Voraussetzungen sowie weitere Informationen finden sich in den Richtlinien unter www.tirol.gv.at/landwirtschaft-forstwirtschaft/agrar/private-elementarschaeden.