- 5. Mai ist Europäischer Protesttag für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen
- Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in den Gemeinden im Fokus
- Erfolg: 90 Prozent der Wahllokale in Tirol bereits barrierefrei
- Tiroler Monitoringausschuss arbeitet mit ÖZIV Tirol und Land Tirol an „Gemeinde-Aktionsplan-Behinderung“
Seit 1992 findet jährlich am 5. Mai der Europäische Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen statt. Der Tiroler Monitoringausschuss macht anlässlich des Aktionstags darauf aufmerksam, dass es nach wie vor zahlreiche Barrieren gibt, auf die Menschen mit Behinderungen, aber auch ältere Menschen oder Personen mit Kindern treffen. Hierbei nimmt er speziell die Gemeinden als die Orte, an denen Menschen mit Behinderungen ihren Lebensmittelpunkt haben, in die Pflicht. Gemeinsam mit der Interessensvertretung für Menschen mit Behinderungen ÖZIV Tirol sowie dem Land Tirol arbeitet der Tiroler Monitoringausschuss den „Gemeinde-Aktionsplan-Behinderung“ aus. Er baut auf dem Tiroler Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenkonvention (TAP) auf und sieht Checklisten für Barrierefreiheit und mehr Selbstbestimmung zu den verschiedensten Lebensbereichen innerhalb einer Gemeinde vor.
„Den Gemeinden kommt bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention eine Schlüsselrolle zu. Ihre Verantwortung reicht von Kinderbildung- und -betreuung über Zivil- und Katastrophenschutz bis hin zum gesamten öffentlichen Raum. Damit Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben in den Gemeinden teilhaben können, braucht es eine konsequente und umfassende Barrierefreiheit“, betont Isolde Kafka, Vorsitzende des Tiroler Monitoringausschusses. Mit dem „Gemeinde-Aktionsplan-Behinderung“ sollen die Gemeinden auf dem Weg hin zu Barrierefreiheit, Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen unterstützt werden. Anhand von konkreten Handlungsfeldern aus den verschiedensten Lebensbereichen sowie Checklisten und Fachangeboten soll er jeder Gemeinde ersichtlich machen, was auf dem Weg dahin bereits umgesetzt wurde und welche Bereiche noch ausbaufähig sind, sie aber auch auf diesem Weg unterstützen. „Der ‚Gemeinde-Aktionsplan Behinderung‘ ist daher sowohl als kurz- und mittelfristiger, wie auch als langfristiger Handlungs- und Etappenplan zu verstehen“, erklärt Kafka.
Darum ist Barrierefreiheit wichtig
„Barrierefreiheit muss umfassend gedacht werden. Von Barrieren betroffen sind nämlich nicht nur Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, sondern auch Menschen mit Seh- und Hörbehinderungen, Menschen mit Lerneinschränkungen und psychischen Beeinträchtigungen sowie situationsbedingt viele Menschen, wie etwa ältere Menschen oder Menschen mit Kindern. Auf deren Anforderungen wird vielfach jedoch unzureichend eingegangen“, beschreibt Kafka. So hinken die Gemeinden, wie die 2021 durchgeführte Umfrage des Monitoringausschusses zeigt, etwa in Bezug auf Maßnahmen für blinde und sehbehinderte Menschen hinterher: Straßenübergänge sind oftmals kaum bis gar nicht mit taktilen Leitsystemen oder akustischen Signalen versehen und auch das Freizeitangebot für blinde und sehbehinderte Menschen ist sehr oft rar gesät.
Den Feueralarm nicht wahrnehmen zu können oder sich in einem Lift nicht bemerkbar machen zu können sind Probleme, auf die gehörlose Menschen oder Menschen mit einer Hörbehinderung im Alltag treffen, wie Monika Mück-Egg, Mitglied des Monitoringausschusses und Verbandsleiterin vom Gehörlosenverband Tirol, sowie Sebastian Fehr vom Tiroler Monitoringausschuss erklären. Sie fordern mehr Funkübertragungsanlagen, GebärdensprachdolmetscherInnen und die Einbindung von Betroffenen und ExpertInnen in den Gemeinden. Daran schließt auch Monika Rauchberger, Mitglied des Tiroler Monitoringausschusses und Projektleiterin bei der Beratungsstelle für Menschen mit Lernschwierigkeiten Wibs an: „Es braucht eine Ansprechperson in der Gemeinde, die Menschen mit Lernschwierigkeiten dabei unterstützt, Anträge zu schreiben, eine Wohnung zu suchen oder sich am Leben in der Gemeinde beteiligen zu können.“
Was in Sachen Barrierefreiheit bereits erreicht wurde
„Ein gutes Beispiel für die doch schon weitgehende Umsetzung von Barrierefreiheit ist die Zugänglichkeit zu Wahlen. 90 Prozent der Wahllokale in Tirol waren bei den vergangenen Gemeinderatswahlen für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen barrierefrei zugänglich. Darüber hinaus bieten die Gemeinden mobile Wahllokale und andere Unterstützungsmöglichkeiten an“, sagt Kafka. Anders sieht es in Bezug auf den Inhalt der Parteiprogramme und die Zusammensetzung der Gemeinderäte aus: Unter zehn Prozent der Tiroler Gemeinden gaben an, dass Menschen mit Behinderungen bzw. deren Anliegen dort vertreten sind. Der Tiroler Monitoringausschuss fordert daher die aktive Einbindung von Menschen mit Behinderungen in Gemeinden, sei es bei Bauverfahren wie auch in der lokalen Politik.
„Gemeinde-Aktionsplan-Behinderung“ soll tirolweit ausgerollt werden
Anfang des Jahres wurde die Pilotphase des „Gemeinde-Aktionsplans-Behinderung“ in den Gemeinden Elmen (Bezirk Reutte) und Thaur (Bezirk Innsbruck-Land) abgeschlossen. Am 20. Juni 2024 organisiert der Tiroler Monitoringausschuss im Landhaus in Innsbruck eine Informationsveranstaltung für alle Gemeinden, bei der der Plan präsentiert wird. Anschließend soll er tirolweit ausgerollt werden.
Mehr Informationen zur Veranstaltung sowie zum Tiroler Monitoringausschuss finden sich unter www.tirol.gv.at/monitoringausschuss.