- Vergütung von Bereitschaftsdiensten an Wochenenden und Feiertagen
- Langfristige Sicherstellung der flächendeckenden veterinärmedizinischen Versorgung außerhalb der Normalarbeitszeiten
- Land Tirol arbeitet kontinuierlich an Maßnahmen
Die tierärztliche Versorgung in Tirol steht aufgrund zahlreicher Pensionierungen und eines Mangels an nachfolgenden TierärztInnen in den nächsten Jahren vor zunehmenden Herausforderungen. Um dem drohenden Mangel an TierärztInnen vor allem auch in der Nutztiermedizin strategisch entgegenzuwirken, arbeitet das Land Tirol kontinuierlich an unterschiedlichsten Maßnahmen. Ein klarer Fokus liegt dabei auch auf der tierärztlichen Versorgung außerhalb der regulären Arbeitszeiten – vor allem an Wochenenden und Feiertagen. Ab Mitte des Jahres soll in Tirol daher ein neues System gestartet werden, über welches diese Bereitschaftsdienste vergütet werden.
„Demographische Entwicklungen machen es dringend notwendig, unser tierärztliches Versorgungsystem neu zu denken und anzupassen. Mit der Vergütung der Bereitschaftsdienste an Wochenenden und Feiertagen reagieren wir auf diese Veränderungen. Es ist ein weiterer wichtiger Schritt, um die tierärztliche Versorgung in Tirol langfristig sicherzustellen und auf moderne Herausforderungen anzupassen – zum Wohl von Mensch und Tier“, betont LHStv Josef Geisler.
Vom Sprengeltierarzt zum Versorgungs- und Seuchentierarzt
Das Bereitschaftssystem ist Teil eines Gesamtkonzepts in dem sogenannte Versorgungs- und Seuchentierärzte (VSTA) das jahrzehntelang bestehende Sprengeltierarztsystem ablösen. „Durch die Neustrukturierung in 27 VSTA-Regionen wird eine flexiblere und effektivere Verteilung der tierärztlichen Dienste gewährleistet. Dies ermöglicht nicht nur eine flächendeckende Versorgung in der Nutztiermedizin, sondern auch die Erfüllung amtlicher Aufgaben wie die Kontrolle von Seuchen und die Lebensmittelüberwachung“, erklärt Landesveterinärdirektor Matthias Vill.
Die Abgeltung der Bereitschaftsdienste gilt für Wochenenden und Feiertage, sowohl für KleintierärztInnen als auch für GroßtierärztInnen. Im Kleintierbereich konnte festgestellt werden, dass die Notfälle überwiegend in Ballungsräumen auftreten. Dort wird bisher auf Basis eines freiwilligen Dienstplans gearbeitet, welcher zukünftig speziell für Wochenenden und Feiertage vergütet werden soll. Für das Jahr 2025 sind für die Abgeltung der Bereitschaftsdienste rund 800.000 Euro im Landesbudget vorgesehen.
Bereitschaftsdienste für eine verlässliche tierärztliche Versorgung rund um die Uhr
Ein zentrales Ziel des neuen VSTA-Systems ist die Sicherstellung einer verlässlichen Versorgung rund um die Uhr. Bernd Hradecky, Präsident der Tiroler Tierärztekammer begrüßt die Einführung der Vergütung für Bereitschaftsdienste: „Gerade in den ländlichen Regionen, in denen der demografische Wandel besonders spürbar ist, wird diese Maßnahme eine wertvolle Unterstützung für unsere Kolleginnen und Kollegen darstellen. Dies gilt sowohl für den Kleintier- als auch den Nutztierbereich, in dem unsere Tierärztinnen und Tierärzte sich tagtäglich für das Wohl der Tiere und deren Besitzerinnen und Besitzer einsetzen – auch außerhalb der regulären Arbeitszeiten.“ Durch die Einführung der Bereitschaftsdienste soll gewährleistet werden, dass auch weiterhin und auch in den entlegensten Regionen Tirols tierärztliche Hilfe im Notfall schnell verfügbar ist – insbesondere für Nutztiere. Dazu wird im Idealfall jede VSTA-Region künftig von drei TierärztInnen bzw. Tierarztpraxen betreut, die sich die Dienste teilen und sich gegenseitig vertreten können.
Neben der Vergütung von Bereitschaftsdiensten und der Etablierung der VSTA-Regionen wird auch weiterhin an zusätzlichen Maßnahmen gearbeitet, um der steigenden Nachfrage und den komplexen Herausforderungen, etwa durch den internationalen Tierverkehr und den Klimawandel, gerecht zu werden.
Factbox – laufende Maßnahmen:
Soforthilfe zur Sicherstellung der tierärztlichen Versorgung: Zur zielgerichteten Unterstützung und Sicherung der veterinärmedizinischen Versorgung stehen im Landesbudget im heurigen Jahr insgesamt 300.000 Euro zur Verfügung. Das Land Tirol unterstützt damit unter anderem gezielt Tierärztinnen und Tierärzte bei der Übernahme und Neugründung von Praxen in Regionen mit Versorgungsengpässen, um eine flächendeckende Versorgung sicherzustellen – auch außerhalb der Ballungszentren. Im Rahmen eines Pilotprojekts erhielten zwei junge Veterinärmedizinerinnen als „Starthilfe“ jeweils 25.000 Euro zur Unterstützung. Ziel dieser finanziellen Unterstützung ist es, die Grundversorgung zu sichern und Anreize für den Aufbau neuer Praxen in ländlichen Regionen zu schaffen.
Enge Zusammenarbeit mit der Vetmeduni: Auch gemeinsam mit der Veterinärmedizinischen Universität Wien setzt das Land Tirol laufend Maßnahmen. Um mehr Interessierte aus Tirol zum Studium der Veterinärmedizin nach Wien und auch wieder zurück in die Heimat zu bringen, hat die Tiroler Landesregierung bereits 2022 einen Grundsatzbeschluss zur Sicherung der tierärztlichen Versorgung gefasst und ein Übereinkommen mit der Vetmeduni geschlossen. Zur Unterstützung der Regionalisierung der universitären Ausbildung wurde seitens des Landes eine Stiftungsprofessur eingerichtet – ein Teil der Ausbildung in der Nutztiermedizin findet damit in Tirol statt.
Bereits zum dritten Mal ging im Juli vergangenen Jahres die Summer School VetINNSights in Tirol über die Bühne. Sie soll am Studium der Veterinärmedizin interessierten TirolerInnen einen realistischen Einblick in Studium und Beruf geben und mehr junge Menschen aus den westlichen Bundesländern nach Wien zum Studium bringen.
Gewidmete Studienplätze an der Vetmeduni Wien: Auf Basis einer Novelle des bundesweiten Universitätsgesetzes schafft das Land Tirol ab dem Studienjahr 2025/26 im Zuge von gewidmeten Veterinärmedizinstudienplätzen Ausbildungsverträge für angehende Studierende der Veterinärmedizin. Das bedeutet, dass Studierende während des Studiums einerseits eine monatliche Ausbildungsvergütung erhalten und sich damit andererseits zu einer mindestens fünfjährigen Bindung an das öffentliche Veterinärwesen verpflichten. Mehr Informationen dazu finden sich in der Pressemeldung vom 30.04.2024.
Förderprogramm für Studierende der Veterinärmedizin: Um die amtstierärztliche Versorgung in Tirol langfristig zu sichern, bietet das Land Tirol erstmals finanzielle Unterstützung für bis zu drei Studierende der Veterinärmedizin an – unabhängig davon, an welcher Universität die Studierenden inskribiert sind. Dadurch sollen angehende Tierärztinnen und Tierärzte bereits frühzeitig gefördert und gleichzeitig für die wichtige Arbeit im Nutztierbereich begeistert werden. Das Förderprogramm umfasst bis zu drei geförderte Studienplätze, eine monatliche Ausbildungsvergütung sowie eine gesicherte Anstellung als Amtstierärztin bzw. Amtstierarzt nach Abschluss der Ausbildung. Voraussetzung für die Förderung ist eine bereits erfolgte Inskription in das Veterinärmedizin-Studium. Die zukünftigen Amtstierärztinnen und Amtstierärzte des Landes Tirol erhalten bereits während ihres Studiums der Veterinärmedizin eine monatliche Ausbildungsvergütung von mindestens 1.000 Euro monatlich. Im Gegenzug für die finanzielle Unterstützung verpflichten sich die Studierenden dazu, im Anschluss an ihre Ausbildung mindestens fünf Jahre als Amtstierärztinnen bzw. Amtstierärzte beim Land Tirol zu arbeiten.