Tiroler Landtagswahl 2022: Gültig wählen

Wichtige Punkte, die beim Ausfüllen des Stimmzettels zu beachten sind

Kreuz oder Häkchen? Egal ob per Wahlkarte oder am Wahltag, dem 25. September 2022, im Wahllokal – beim Ausfüllen des Stimmzettels für die Tiroler Landtagswahl 2022 gilt es einiges zu beachten, damit die Stimme auch gültig gewertet wird.

Das Kreuz im richtigen Kreis

Bei der Tiroler Landtagswahl 2022 kann maximal eine Wählergruppe (Partei) gewählt werden. Entscheidend für die gültige Stimmabgabe ist, dass der WählerInnenwille klar erkennbar wird – am besten durch das Setzen eines Kreuzes im entsprechenden Kreis unterhalb der jeweiligen Wählergruppe. Theoretisch sind neben dem Kreuz jedoch auch andere Zeichen im Kreis zur Abgabe der Stimme erlaubt. Ebenfalls als klarer WählerInnenwille erkennbar sind das Anhaken bzw. das Unterstreichen einer Wählergruppe oder auch das Durchstreichen aller Listen bis auf eine.

Ungültig wird die Stimme dann, wenn mehr als ein Kreis markiert wurde, wenn alle Wahlvorschläge durchgestrichen werden oder ein anderer als der amtliche Stimmzettel verwendet wird. Auch wenn der Stimmzettel durch Abreißen eines Teils derart beschädigt wurde, sodass nicht mehr erkennbar ist, welche Wählergruppe gewählt wurde, ist die Stimme ungültig. Dasselbe gilt, wenn aus den angebrachten Zeichen nicht eindeutig hervorgeht, welcher Wählergruppe die/der WählerIn die Stimme geben wollte.

Vorzugsstimme vergeben

Neben der Wahl einer Wählergruppe können WählerInnen bei der Landtagswahl auch einzelne KandidatInnen mit einer Vorzugsstimme unterstützen und so deren Chancen erhöhen, in den Landtag einzuziehen. KandidatInnen können sowohl auf dem Landeswahlvorschlag (ganz Tirol) als auch auf dem Kreiswahlvorschlag (bezirksweit) gereiht sein. Es können maximal eine/n KandidatIn des Landeswahlvorschlags und eine/n KandidatIn des Kreiswahlvorschlags (aus Ihrem Bezirk) mit einer Vorzugsstimme unterstützt werden. Wichtig ist zu beachten, dass nur Vorzugsstimmen für KandidatInnen vergeben werden können, deren Wählergruppe der/die WählerIn gewählt hat. Auch ohne der Vergabe einer Vorzugsstimme ist der Stimmzettel gültig.

Um eine/n KandidatIn auf dem Landeswahlvorschlag mit einer Vorzugsstimme zu unterstützen, muss der Namen der Kandidatin bzw. des Kandidaten oder deren Reihungsnummer in der dafür vorgesehenen freien Spalte unterhalb der gewählten Wählergruppe eingetragen werden. Die dafür zur Wahl stehenden KandidatInnen der Landeswahlvorschläge und deren Reihungsnummern sind auf einem in der Wahlzelle und im Wahllokal ausgehängten Plakat abgedruckt.

Die jeweiligen KandidatInnen auf dem Kreiswahlvorschlag sind auf dem Stimmzettel namentlich unterhalb der Wählergruppen, der sie angehören, angeführt. Die Vorzugsstimme kann vergeben werden, indem der entsprechende Kreis neben dem Namen der Kandidatin bzw. des Kandidaten angekreuzt wird.

Weitere Informationen rund um die Landtagswahl 2022 sind online unter www.tirol.gv.at/landtagswahl2022 zu finden.

Informationen für JungwählerInnen

Bei der Tiroler Landtagswahl 2022 dürfen Wahlberechtigte bereits ab dem vollendeten 16. Lebensjahr wählen. Alle Informationen rund um die Landtagswahl finden JungwählerInnen auch auf der Website des InfoEck unter www.infoeck.at/duentscheidest. Neben einer Anleitung zum gültigen Ausfüllen des Stimmzettels werden unter anderem auch die Aufgaben des Landtags und die Grundsätze des Wahlrechts jugendgerecht erklärt.