- Nach bisherigem Kenntnisstand heuer bereits 300 Schafe von großen Beutegreifern gerissen
- Konkrete Problemwölfe befinden sich aktuell nicht mehr in betroffenen Gebieten, sondern wurden in Kärnten und Salzburg nachgewiesen
- Bei aktuelleren Rissen steht DNA-Ergebnis noch aus, dann kann abschließende Beurteilung vorgenommen werden
Gestern tagte das fünfköpfige unabhängige Fachkuratorium, das das Verhalten von großen Beutegreifern in Tirol ab sofort laufend beurteilen und Maßnahmen bis hin zur Entnahme empfehlen soll, zum ersten Mal. Dabei wurden die heurigen Risse der großen Beutegreifer im Detail analysiert. Nach bisherigem Kenntnisstand wurden im Jahr 2021 bereits 300 Schafe von Wolf und Bär gerissen – zum Vergleich waren es im gesamten Vorjahr weniger als 300 Tiere. Mit dem am 21. August in Kraft getretenen neuen Bestimmungen des Tiroler Almschutz- und Tiroler Jagdgesetzes sowie der Einrichtung des unabhängigen Fachkuratoriums geht das Land Tirol neue Wege, um die Nutztiere auf Tirols Almen zu schützen.
Das fünfköpfige Fachkuratorium beschäftigte sich gestern auch erstmals ganz konkret mit einzelnen Wolfsindividuen, die in mehreren Regionen Tirols für zahlreiche Schafsrisse verantwortlich waren. Für derartige Problemwölfe ist – sofern keine anderen Maßnahmen mehr greifen – eine Entnahme vorgesehen. „Nach Beurteilung des Fachkuratoriums konnte bei bestimmten Wolfsindividuen nicht mehr festgestellt werden, dass sich diese Problemwölfe noch in den betroffenen Gebieten befinden. So wurde etwa jener Wolf, der u.a. für Risse im Stanzertal verantwortlich war, zuletzt am 10. Juli in Tirol nachgewiesen. Die beiden Wölfe, die in Osttirol zahlreiche Nutztiere gerissen hatten, wurden zuletzt am 26. Juli nachgewiesen – in der Zwischenzeit sind diese Wölfe in Kärnten und Salzburg nachgewiesen worden“, so Klaus Wallnöfer, Vorstand der zuständigen Fachabteilung Landwirtschaftliches Schulwesen und Landwirtschaftsrecht. Da sich diese großen Beutegreifer vermutlich nicht mehr in Tirol befinden, ist eine Entnahme wegen der fehlenden unmittelbaren zeitlichen und örtlichen Nähe daher nicht möglich. Bei wiederum anderen, aktuelleren Rissen wie jene im Ötztal fehlt etwa noch das abschließende DNA-Ergebnis, damit das Fachkuratorium eine finale Beurteilung vornehmen kann. Sobald neue Erkenntnisse vorliegen, kann das Fachkuratorium wieder zusammentreten und weitere Beurteilungen vornehmen.
Das weisungsfreie Fachkuratorium besteht aus vier stimmberechtigten ExpertInnen aus den Bereichen Tierwohl (zwei Mitglieder), Agrarwirtschaft und Naturschutz sowie einem/einer Vorsitzenden. Die Namen der Mitglieder werden – so sieht es das beschlossene Gesetz vor – nicht veröffentlicht. Das Fachkuratorium beurteilt das Verhalten eines großen Beutegreifers und spricht in Übereinstimmung mit dem Österreichischen Wolfsmanagementplan Empfehlungen für Maßnahmen bis hin zur Entnahme aus. Beschlüsse bedürfen einer einfachen Mehrheit. Die Landesregierung als Kollegialorgan folgt dieser Empfehlung und stellt dann in einer Verordnung umgehend fest, dass von einem bestimmten Wolf oder Bären eine unmittelbare Gefahr für die Sicherheit von Personen oder eine unmittelbare, erhebliche Gefahr für Weidetiere ausgeht. Die Jagdbehörde nimmt in weiterer Folge einen bestimmten Wolf oder Bär per Bescheid von der jagdlichen Schonzeit aus. Bei Bedarf werden andere geeignete Personen mit der Durchführung der erforderlichen Maßnahme beauftragt.