Erhöhte Einkommensgrenze für Wohnbauförderung

7-Punkte-Wohnpaket: Seit 1. Juni können mehr Menschen von der Wohnbauförderung profitieren

  • Wohnbauförderung als Instrument für leistbaren und nachhaltigen Wohnraum in Tirol
  • Beispiel: Zwei-Personen-Haushalt mit 5.400 Euro Nettoeinkommen kann durch Verbesserung erstmals Wohnbauförderung beantragen

Vom Kauf einer neuen Wohnung über die Sanierung bis zum Bau eines Eigenheims – mit der Wohnbauförderung wird die Bevölkerung beim Erwerb leistbaren und qualitätsvollen Wohnraums in Tirol unterstützt. Im Rahmen des 7-Punkte-Wohnpakets wurde die Förderung nochmals verbessert: Durch die Erhöhung der Einkommensgrenze sind seit 1. Juni 2023 noch mehr Personen bezugsberechtigt und können von den verschiedenen Fördermöglichkeiten der Wohnbauförderung – darunter Kredite, Zuschüsse und Beihilfen – profitieren. War ein solcher früher nicht bezugsberechtigt, kann beispielsweise ein Zwei-Personen-Haushalt mit einem Nettoeinkommen von 5.400 Euro im Jahreszwölftel jetzt eine Förderung erhalten.

„Die Wohnbauförderung ist eines der wichtigsten politischen Instrumente um trotz steigender Nachfrage auch in Zukunft ein ausreichendes Angebot an preiswertem Wohnraum sicherzustellen. Zudem animieren die Kredite, Zuschüsse und Beihilfen zum nachhaltigen Bauen – und damit zum Klimaschutz. So werden etwa Sanierungen oder auch energiesparende Maßnahmen, wie die Installation einer hochwertigen Dämmung, zusätzlich abgegolten. Zudem ist die Errichtung einer Photovoltaik-Anlage verpflichtend, um die Wohnbauförderung beantragen zu können. So ist die Wohnbauförderung nicht nur eine Maßnahme für leistbares Wohnen, sondern auch ein wichtiger Bestandteil der Tiroler Nachhaltigkeits- und Klimastrategie“, betont Wohnbaureferent LHStv Georg Dornauer die ökologische Komponente der Wohnbauförderung.

Diese Neuerungen bringt das 7-Punkte-Wohnpaket für die Wohnbauförderung

Mit den Verbesserungen des 7-Punkte-Wohnpakets wurden die Einkommensgrenzen für die Wohnbauförderung erhöht. Damit wird der Kreis der Anspruchsberechtigten ausgeweitet: Lag die Einkommensgrenze für die Beantragung einer Wohnbauförderung für einen Ein-Personen-Haushalt bisher bei monatlich 3.000 Euro (Jahreszwölftel-Netto-Haushaltseinkommen), wurde diese auf 3.600 Euro erhöht. Die Einkommensgrenze für einen Zwei-Personen-Haushalt stieg von monatlich 5.000 Euro auf 6.000 Euro. Stieg die Einkommensgrenze früher für jede weitere Person im Haushalt um 370 Euro werden seit 1. Juni 450 Euro für jede weitere Person gerechnet.

Beispiele: Mehr Personen bekommen Anspruch auf Förderung

Ein Zwei-Personen-Haushalt möchte eine Eigentumswohnung mit 95 Quadratmetern kaufen. Das monatliche Netto-Haushaltseinkommen im Jahreszwölftel beträgt 5.400 Euro. Bisher konnte keine Wohnbauförderung beantragt werden. Durch die Verbesserungen des 7-Punkte-Wohnpakets kann eine Kredit-Förderung in Höhe von maximal 185.250 Euro beantragt werden.

Mehr Informationen zur Wohnbauförderung des Landes Tirol finden Sie unter www.tirol.gv.at/wohnbau.

Eine Übersicht über das gesamte 7-Punkte-Wohnpaket finden Sie hier.