Abläufe in der Landesverwaltung Tirols werden weiter digitalisiert

Tiroler Digitalisierungsgesetz 2023 als Fundament für digitale Neuerungen

  • Tiroler Landesverwaltung soll zum Vorreiter in Sachen Digitalisierung werden
  • 67 Landesgesetze werden an Digitalisierung angepasst

Von der digitalen Baueinreichung über die digitale Jagdkarte bis hin zur digitalen Kundmachung: Um der Digitalisierung nochmals Rückenwind zu verleihen, hat die Tiroler Landesregierung kürzlich das Tiroler Digitalisierungsgesetz 2023 beschlossen. Dieses wird dem Tiroler Landtag im November vorgelegt und soll dann den rechtlichen Rahmen und das Fundament dafür schaffen, dass Amtswege künftig weitestgehend einfach und unkompliziert online erledigt werden können.

„Digitalisierung ist in vielen Bereichen ein großer Gewinn für unser Land. Neue Technologien brauchen aber einen rechtlichen Rahmen. Mit dem Tiroler Digitalisierungsgesetz passen wir auf einen Schlag 67 Landesgesetze dem technologischen Fortschritt an. Wir haben das klare Ziel, Tirol als einen Vorreiter der digitalen Transformation zu positionieren und einen Spitzenplatz im Wettbewerb der digitalen Regionen einzunehmen. Dabei soll die Tiroler Verwaltung noch moderner, effizienter und damit zukunftsfit werden“, erklärt LH Anton Mattle.  

Digitalisierungsmaßnahmen werden laufend vorangetrieben

In ihrem Regierungsprogramm hat sich die Tiroler Landesregierung zum Ziel gesetzt, Vorreiter bei der Digitalisierung der Landesverwaltung zu werden. Auf Basis der Tiroler Digitalisierungsstrategie wurden bereits zahlreiche Digitalisierungsmaßnahmen umgesetzt – darunter die Plattform Digital Service Tirol, die Services für Privatpersonen und Unternehmen zentral bündelt, die Land Tirol App oder die Online-Terminvereinbarungsfunktion für verschiedenste Leistungsangebote.

Digitalisierungslandesrat Mario Gerber ergänzt: „Als Digitalisierungslandesrat ist es mir ein besonderes Anliegen, dass Amtswege ergänzend auch digital erledigt werden können. Das Tiroler Digitalisierungsgesetz trägt dazu bei, dass das Tiroler Landesrecht sowohl an derzeitige als auch an künftige technische Gegebenheiten in allen Ressorts angepasst wird. Im Zuge dessen werden unter anderem auch die rechtlichen Voraussetzungen für die digitale Baueinreichung geschaffen.“

Anpassung von Landesgesetzen in fünf Bereichen

Die Tiroler Landesgesetze an die Digitalisierung werden im Wesentlichen in fünf Bereichen angepasst:

  • Amtswegige Datenermittlung („Once-Only“-Prinzip): Personenbezogene Daten müssen nur mehr einmal angegeben werden. Das heißt: Nachweise wie Meldebestätigungen oder Grundbuchsauszüge müssen nicht mehr physisch vorgelegt werden, wenn sich die Behörde diese – unter Einhaltung des Datenschutzes – durch Einsicht in ein elektronisches Register selbst beschaffen kann.
  • Digitales Verfahren:Antragsunterlagen in anlagenrechtlichen Verfahren – wie Baueinreichungen – sollen künftig auch auf elektronischem Weg eingebracht werden können.
  • Vorlage von Berechtigungsnachweisen in elektronischer Form:Landesgesetzlich vorgeschriebene Ausweise wie die Jagd- oder Fischerkarte sollen in Zukunft auch in digitaler Form ausgestellt werden können.
  • Videokonferenzen: Sitzungen von ausgewählten Kollegialorganen (z.B. Monitoringausschuss oder Naturschutzbeirat) via Videokonferenz werden Präsenzsitzungen gleichgestellt. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Umlaufbeschlüsse zu fassen.
  • Elektronische Kundmachungen:Verordnungen im Landesrecht – auf Landes-, Bezirks- und Gemeindeebene – sollen durchgängig elektronisch im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) kundgemacht werden.