Abschussverordnung für Risikowolf in Osttirol erlassen

Verordnung tritt um Mitternacht in Kraft. Die Jägerschaft ist informiert, die Bevölkerung aufgerufen, Beobachtungen zu melden.

Die Tiroler Landesregierung hat heute, Donnerstag, die Abschussverordnung für einen Risikowolf im Bezirk Lienz erlassen. Die Verordnung tritt mit Mitternacht in Kraft und gilt für die Dauer von acht Wochen. Die betroffene Jägerschaft wurde bereits informiert. 

Vorgestern, Dienstag, wurden im Gemeindegebiet von Sillian zwei Wölfe im Siedlungsgebiet gesichtet. Am selben Tag wurde auch im Gemeindegebiet von Heinfels im unmittelbaren Wohngebiet ein Wolf gesichtet. Zudem wurde gestern, Mittwoch, in der Nähe eines Wohnhauses in Sillian ein bereits stark genutzter Rehwildkadaver gefunden. Aufgrund des Rissbildes besteht nach Begutachtung der konkrete Verdacht auf die Beteiligung eines Wolfes. Damit sind die gesetzlichen Voraussetzungen für den Abschuss eines Risikowolfs gegeben. 

„Die Bevölkerung vor Ort ist verständlicherweise verunsichert und in Sorge. Offenbar haben die Tiere ihre Scheu vor Menschen völlig verloren. Die Sicherheit der Bevölkerung steht an erster Stelle, daher war die unmittelbare Abschussverordnung unumgänglich. An der Herabstufung des Schutzstatus und einem unbürokratischen Wolfsmanagement führt kein Weg vorbei“, betont LHStv Josef Geisler.

Die Bevölkerung wird wie immer gebeten, allfällige Sichtungen und Beobachtungen der Behörde über das auf der Website des Landes zur Verfügung stehende Sichtungsformular zu melden. 

Weitere Informationen finden sich unter www.tirol.gv.at/baer_wolf_luchs