Alle 277 Tiroler Gemeinden nutzen die elektronische Zustellung

Auch BürgerInnen, Unternehmen und Vereine können elektronische Zustellung einrichten

  • Behördliche Schreiben wie RSa- oder RSb-Briefe können mittels eZustellung unkompliziert und sicher empfangen werden
  • eZustellung vermeidet zusätzliche Wege, spart Kosten und verkürzt Verfahrenszeiten

Amtliche Schreiben, die als Rückscheinbrief (RSa) versendet werden – beispielsweise Bescheide oder Ladungen – müssen von jener Person, an die der Brief adressiert ist, entgegengenommen werden. Kann die Person zuhause nicht angetroffen werden, wird der Brief im Postamt hinterlegt. Mit der Einrichtung einer elektronischen Zustellung (eZustellung) können Schriftstücke digital abgerufen und der Extra-Weg zur Post damit vermieden werden. Sowohl BürgerInnen als auch Unternehmen oder Vereine können sich ein zentrales und sicheres Postfach für elektronische Nachrichten einrichten und mit der ID Austria behördliche Schreiben einfach und unkompliziert digital empfangen. Auch alle 277 Tiroler Gemeinden verfügen bereits über ein elektronisches Zustellungspostfach.

„Die Zustellung von vertraulichen Behördenbriefen wie Ladungen zu Verhandlungen muss hohen Sicherheitsstandards unterliegen. Deshalb ist eine Übermittlung per E-Mail ausgeschlossen. Mittels elektronischer Zustellung können diese aber dennoch sicher und vertraulich digital zugestellt und zusätzliche Wege – etwa zur Post – vermieden werden. Zudem werden Kosten gespart und Verfahrenszeiten verkürzt. Ich freue mich, dass nun alle Tiroler Gemeinden über ein elektronisches Postfach verfügen und die digitale Verwaltung damit wesentlich vorantreiben“, betont Digitalisierungslandesrat Mario Gerber.

eZustellung über App „Digitales Amt“ bzw. Unternehmensserviceportal

Um Schriftstücke von Behörden oder Sozialversicherungsträgern digital im kostenlosen elektronischen Postfach empfangen zu können, ist eine Registrierung notwendig.

  • BürgerInnen können diese in der App „Digitales Amt“ oder auf der Website des Bundes vornehmen.
  • Für Unternehmen und Vereine steht „MeinPostkorb“ im Unternehmensserviceportal zur Verfügung.

Nach Bekanntgabe der eigenen E-Mail-Adresse muss die „Zustimmung zum Empfang von Schriftstücken in elektronischer Form“ erteilt werden. Nach Verifizierung der E-Mail-Adresse ist das elektronische Postfach eingerichtet. Bei Einlangen eines Schriftstückes wird ein Verständigungsmail an die hinterlegte E-Mail-Adresse verschickt.

„Ich lade alle Tirolerinnen und Tiroler sowie Unternehmende und Vereine ein, sich ein elektronisches Postfach einzurichten“, so LR Gerber abschließend.

Alle Informationen zur elektronischen Zustellung sowie zur Einrichtung eines elektronischen Postfaches finden sich unter www.tirol.gv.at/e-zustellung.