Damit es alle hören können

Maßnahmen für mehr Barrierefreiheit im Landhaus

  • Stehen Landesbediensteten für Gespräche mit Menschen mit Hörschwäche zur Verfügung
  • Auch bei Sitzungen des Tiroler Landtags bereits im Einsatz
  • Hörunterstützungssysteme ermöglichen klaren und verständlichen Zugang zu Audiosignalen

Allen Menschen, unabhängig von ihrem Hörvermögen, die Teilhabe an Gesprächen und Veranstaltungen ermöglichen – um dieses Ziel zu verwirklichen, hat das Land Tirol bereits im Jahr 2008 Induktionsschleifen im Großen Saal des Landhauses 1 sowie 2019 im Zuge des Umbaus des Medienraums verbaut. Als Ergänzung dazu wurden im Vorjahr fünf mobile Höranlagen angeschafft, die flexibel und einfach handhabbar sind. Sie stehen den Landesbediensteten für Gespräche mit Menschen mit Hörschwäche zur Verfügung, können aber auch bei Schulungen oder anderen Veranstaltungen eingesetzt werden. Erstmals zum Einsatz kamen die mobilen Höranlagen erfolgreich beim Tag der offenen Tür 2023. Bei den Sitzungen des Tiroler Landtags gehören sie mittlerweile bereits zur Standardausstattung.

Induktionsschleifen und mobile Höranlagen sind insbesondere für Menschen mit Hörgeräten oder Cochlea Implantaten (CI) bedeutsam: Die Audiosignale werden über die Hörunterstützungssysteme nämlich direkt an die Hörgeräte bzw. CI übertragen und können somit klar und verständlich empfangen werden. Die Voraussetzung dafür ist, dass das eigene Hörgerät bzw. CI über eine eingeschaltete T-Spule verfügt. Mit handelsüblichen Kopfhörern können die mobilen Höranlagen aber auch von unversorgten schwerhörigen bzw. normalhörenden Menschen verwendet werden.

„Mir ist es ein Anliegen, dass die Angebote des Landes weitestgehend barrierefrei sind. Durch Maßnahmen wie die Bereitstellung von Hörunterstützungssystemen sowie Informationen in leichter sowie Gebärdensprache setzen wir seitens des Landes wichtige Schritte, um einen gleichberechtigten Zugang aller Menschen zum öffentlichen Leben zu fördern“, sagt LH Anton Mattle. Landtagspräsidentin Sonja Ledl-Rossmann ergänzt: „Mit den mobilen Höranlagen haben Menschen mit Hörbeeinträchtigung die Möglichkeit, die Sitzungen des Tiroler Landtags zu verfolgen. Das ist nicht nur für die Demokratie wesentlich, sondern ist auch ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung Teilhabe im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention.“

Umhängen, einschalten, los geht’s!

Die mobilen Höranlagen des Landes bestehen aus einem Mikrofon und einem Signalempfänger. Das Mikrofon kann von den Sprechenden entweder auf den Tisch gelegt oder um den Hals gehängt werden. Es überträgt das Gesprochene an den Signalempfänger, der ebenfalls um den Hals getragen und mit dem jeweiligen Hörsystem sowie gegebenenfalls mit Kopfhörern verbunden werden kann. Anstelle des herkömmlichen Induktionssignals wird dabei mit dem drahtlosen „Roger-Signal“ gearbeitet. Zudem verfügen die mobilen Höranlagen über ein Bluetooth-Signal.

„Die mobile Höranlage ist laut Gesetz keine hundertprozentig barrierefreie Lösung, aber absolut praxistauglich und sehr zukunftssicher. Auch aus ökonomischen Gründen sind die mobilen Höranlagen eine gute Alternative zu festverbauten Induktionsanlagen, die sich auch für andere öffentliche Einrichtungen eignen würden, um ein möglichst barrierearmes Kommunikationsangebot für alle Menschen zu schaffen“, erklärt Sebastian Fehr, der selbst Cochlea-Implantat Träger ist und durch seine Tätigkeit als Experte für Hörbeeinträchtigung beim Tiroler Monitoringausschuss den Ankauf und die Wartung der Systeme begleitet.

Induktionsschleifen für größere Veranstaltungen genutzt

Für größere Veranstaltungen im Landhaus werden normalerweise die Räume genutzt, in denen die Induktionsschleifen installiert sind. Die Induktionsschleife erzeugt durch Strom ein elektromagnetisches Feld, das von Hörgeräten empfangen und in ein hörbares Audiosignal umgewandelt werden kann. Sind die Räumlichkeiten mit Induktionsschleifen besetzt, können die mobilen Höranlagen mit zusätzlichen Geräten wie Lautsprecher oder weiteren Mikrofonen bestückt und so auch für größere Veranstaltungen herangezogen werden.

Weitere Informationen zu mobilen Höranlagen

Mehr Informationen zu den mobilen Höranlagen sowie den Maßnahmen für Barrierefreiheit des Landes Tirol finden sich unter www.tirol.gv.at/Selbstbeschreibung-Barrierefreiheit. Die mobilen Höranlagen können von Bediensteten der Landesverwaltung beim Portier im Foyer des Landhauses, bei der Landtagsdirektion oder an bestimmten anderen Orten ausgeliehen werden. Bei Veranstaltungen, bei denen mobile Höranlagen genutzt werden können (wird im Vorfeld entsprechend kommuniziert), sowie Landtagssitzungen wird Betroffenen empfohlen, sich im Vorfeld anzumelden, sodass die Geräte bereitgestellt werden können.