- Koordinierung und Vermittlung von Betreuungsplätzen als zentrales Aufgabengebiet
- Pilotphase als partizipativer Prozess zwischen Land, Gemeinden und Eltern geplant
Mit Herbst 2024 sollen die vorgesehenen Maßnahmen des Rechtes auf Vermittlung eines Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsplatzes für alle Kinder ab dem zweiten Geburtstag in insgesamt vier Pilotregionen verteilt auf ganz Tirol erprobt werden. Für einen reibungslosen Ablauf wurden drei Projektstellen beim Land Tirol angesiedelt. Ihr Ziel: die Gemeinden bei der administrativen Koordinierung unterstützen und die Vermittlung der Plätze erproben. Dazu lud Bildungslandesrätin Cornelia Hagele gestern, Donnerstag, alle BürgermeisterInnen und LeiterInnen der Kinderbildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen der insgesamt 48 Gemeinden ins Landhaus, um ihnen die drei KoordinatorInnen vorzustellen sowie die weiteren Schritte hin zum Start der Pilotphase im Herbst zu erläutern. Ziel ist es, die Anzahl der Pilotregionen im Projektzeitraum weiter zu erhöhen, um die flächendeckende Einführung im Jahr 2026 schrittweise und gezielt umzusetzen.
Vier Pilotregionen starten in Probedurchlauf
Um möglichst umfassende und regional unterschiedliche Erfahrungswerte zu erhalten, verteilen sich die Regionen auf ganz Tirol: Planungsverband Wattens und Umgebung gemeinsam mit der Gemeinde Weer, Stadtgemeinde Schwaz und Gemeinde Vomp, Planungsverband Lienzer Talboden und der Bezirk Reutte mit den Planungsverbänden Tannheimertal, Reuttener Talkessel und Zwischentoren.
„Im Rahmen der Pilotphase können wir das geplante Recht auf Vermittlung eines Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsplatzes erstmals testen und auf Basis der regionalen Erfahrungswerte laufend optimieren. Dabei übernehmen die drei Koordinatorinnen bzw. Koordinatoren eine essenzielle Rolle in der Vernetzung zwischen Land, Gemeinden und Eltern sowie in der Vermittlung der Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsplätze. Bei der Pilotphase handelt es sich um einen partizipativen Prozess, bei dem von Anfang an alle regionalen Vertreterinnen und Vertreter eingebunden wurden – sei es auf kommunaler oder pädagogischer Ebene“, verweist LRin Hagele auf die gute Zusammenarbeit mit den Gemeinden und Einrichtungen.
Aufgabengebiete der KoordinatorInnen
Die drei KoordinatorInnen mit kommunalem, elementarpädagogischem und betriebswirtschaftlichem Hintergrund nehmen mit Anfang August ihre Tätigkeit auf. In erster Linie unterstützen sie Eltern beim Anmeldeprozess und koordinieren die Vermittlung von Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsplätzen in der jeweiligen Pilotregion. Steht der gewünschte Platz nicht zur Verfügung, für den sich die Eltern über die Anmeldeplattform beworben haben, kommt die Koordinierungsstelle ins Spiel. Sie vermitteln dann einen passenden Platz im Wohnort, in der Region oder entlang bzw. am Arbeitsort der Eltern. Zusätzlich dazu übernehmen sie für die Gemeinden in den Pilotregionen eine beratende Funktion ein – beispielsweise bei der Schaffung von zusätzlichen Plätzen. Sie sind auch als Kontaktpersonen zwischen Land und Gemeinden tätig.
„Unsere Hauptaufgabe kurz vor Beginn der Pilotphase wird es sein, gemeinsam mit den Gemeinden und Einrichtungen alle notwendigen Vorbereitungen zu treffen, damit wir im Herbst mit der Vermittlung reibungslos starten und jedem Kind ab dem zweiten Geburtstag einen Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsplatz vermitteln können“, betonen die drei KoordinatorInnen Elisabeth Gleirscher, Verena Perkhofer und Paul Spiteller.
Nächste Schritte bereits geplant
Nach dem Start der Pilotphase sollen in den jeweiligen Pilotregionen Arbeitsgruppen eingerichtet werden. Sie bestehen aus VertreterInnen der Planungsverbände, ErhalterInnen und LeiterInnen öffentlicher und privater Einrichtungen sowie Erziehungsberechtigten. Unter der Leitung der Koordinierungsstellen entwickeln sie über den Projektzeitraum einerseits die digitale Anmeldeplattform, über die künftig die Anmeldung sowie die Vermittlung der Plätze laufen soll. Weiters sollen die Betriebs- und Elternbeiträge harmonisiert und damit das Ziel von landesweit leistbaren und angeglichenen Beiträgen für Eltern, ErhalterInnen und Gemeinden bis 2026 umgesetzt werden.
„Mit der Vereinfachung des Verwaltungsaufwandes und der Förderabwicklung wurden vonseiten des Landes bereits eine Reihe von wichtigen Maßnahmen in die Umsetzung gebracht. Die Harmonisierung der Beiträge wird die Gemeinden vor eine große Herausforderung stellen. Sie ist aber ein wesentlicher Teil, um das Recht auf Vermittlung eines Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsplatzes bis 2026 flächendeckend umsetzen zu können“, betont Daniela Kampfl, Vizepräsidentin des Tiroler Gemeindeverbandes.
2026: offizieller Start und Gesetzesnovelle
Im Laufe des nächsten Jahres soll die digitale Anmeldeplattform finalisiert und die Pilotphase auf weitere Regionen in ganz Tirol erweitert werden. Im Jahr 2026 soll vor dem offiziellen Start des Rechtes auf Vermittlung eines Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsplatzes zudem noch eine große Novelle des Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetzes (TKKG) folgen.