Inklusion von Menschen mit Behinderungen im Fokus

SozialreferentInnenkonferenz in Kärnten

  • Tirol arbeitete an neuer Förderrichtlinie des Bundes zur „Persönlichen Assistenz“ mit
  • Förderung bis 2025 gesichert – Länder fordern langfristige Finanzierungszusage
  • Ansatz „Lohn statt Taschengeld“ wird begrüßt – genauere Prüfung notwendig
  • Tirol mit Projekt „mittendrin“ zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen auf dem Arbeitsmarkt erfolgreich

Heute, Dienstag, fand in Klagenfurt die SozialreferentInnenkonferenz statt. Ein zentrales Thema dabei war die Inklusion von Menschen mit Behinderungen. So ging es um die „Persönliche Assistenz“ ebenso wie um den Ansatz „Lohn statt Taschengeld“. In Tirol wird die „Persönliche Assistenz“ nach dem Tiroler Teilhabegesetz für Personen mit körperlichen Behinderungen und/oder Sinnesbehinderungen angeboten: AssistentInnen helfen den Personen bei allen Tätigkeiten, die sie aufgrund ihrer Behinderung nicht selbst ausführen können. Das Land Tirol hat gemeinsam mit dem Sozialministerium, den Bundesländern Salzburg und Vorarlberg sowie unter Einbindung der Behindertenverbände eine Förderrichtlinie des Bundes zur „Persönlichen Assistenz“ erarbeitet. Diese sieht vor, dass jene Bundesländer, die sich an die vereinbarten Kriterien halten, einen Zuschuss des Bundes erhalten. Aktuell ist die Finanzierung bis 2025 gesichert. Im Rahmen der SozialreferentInnenkonferenz forderten die Länder eine langfristige Finanzierungszusage des Bundes. Was den Ansatz „Lohn statt Taschengeld“ und die diesbezüglich angekündigte Finanzierung des Bundes betrifft, so begrüßt Soziallandesrätin Eva Pawlata diese. Es brauche jedoch eine bundesweite Lösung und genauere Prüfung von Modellen zur sozialversicherungsrechtlichen Absicherung und Entlohnung von Menschen mit Behinderungen in Tagesstrukturen, so die Länder übereinstimmend.

„Ein selbstbestimmtes Leben ist ein zentraler Baustein bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Dazu gehört nicht nur die Möglichkeit, einer Beschäftigung nachzugehen und dafür angemessen entlohnt zu werden, sondern auch eigenständig entscheiden zu können, wie, wo und mit wem er bzw. sie leben möchte. Eine wesentliche Rahmenbedingung hierfür ist die ‚Persönliche Assistenz‘, die neben weiteren mobilen Unterstützungsleistungen dazu beitragen kann, dass eine freie Wahl des Wohnorts möglich ist“, betont LRin Pawlata.

430.000 Stunden „Persönliche Assistenz“ in Tirol

In Tirol ist der Grundsatz „mobile vor stationären Leistungen“ im Teilhabegesetz verankert und es besteht ein Rechtsanspruch für die „Persönliche Assistenz im Freizeitbereich“. Für die „Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz“ gelten hingegen bundesgesetzliche Vorschriften. Im Vorjahr nahmen tirolweit 550 Personen die „Persönliche Assistenz im Freizeitbereich“ in Anspruch. Für die insgesamt 430.000 Leistungsstunden wurden seitens des Landes rund 19 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Mit Inkrafttreten der Richtlinie beteiligt sich der Bund an den Kosten der Länder für die „Persönliche Assistenz“. So sollen in ganz Österreich einheitliche Regelungen zum Einsatz kommen und es darüber hinaus auch eine gemeinsame Anlaufstelle für die „Persönliche Assistenz“ in allen Lebensbereichen – also Freizeit und Arbeit – geben.

Tiroler Erfolgsprojekt „mittendrin“ begleitet Menschen mit Behinderungen auf Arbeitsplätze

Um zu erreichen, dass Menschen mit Behinderungen langfristig Lohn statt Taschengeld erhalten, ist seitens des Bundes geplant, inklusive Projekte der Länder mit 36 Millionen Euro zu fördern. In Tirol gibt es bereits seit 2012 das Projekt „mittendrin“, mit dem Ziel, Menschen mit Behinderungen und mit hohem Unterstützungsbedarf auf dem ersten Arbeitsmarkt zu integrieren. Aktuell werden im Rahmen des Projekts tirolweit 120 Menschen mit Behinderungen begleitet, über 80 davon haben bereits einen Arbeitsplatz mit Entlohnung nach dem jeweils gültigen Kollektivvertrag und mit voller sozialversicherungsrechtlicher Absicherung. Systempartner von „mittendrin“ sind arbas-Arbeitsassistenz Tirol, Vianova, innovia, Lebenshilfe Tirol, W.I.R, Geschützte Werkstätte Integrative Betriebe Tirol und Selbstbestimmt Leben. Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln der Tiroler Behindertenhilfe.