Landeshauptleutekonferenz in Wien

LH Mattle: „Mit bestehenden Kreditvorgaben wird die Zukunft junger Menschen verbaut“

  • Änderung der Kreditvergaberichtlinien im Fokus; Eigentum muss finanzierbar sein
  • Forderung, Zwischenfinanzierungen und eigenmittelstärkende Maßnahmen der Länder als Eigenmittel anerkennen
  • Netzkosten für Energie müssen abgefedert werden

Von einem fairen Finanzausgleich zwischen Bund, Ländern und Gemeinden, über die Finanzierungen von Universitäten und Fachhochschulen bis hin zur Attraktivierung der Rot-Weiß-Rot-Karte und der Ausweitung des ORF-Programms mit Gehörlosenservice für die Sendungen „Bundesland heute“: Die Bandbreite an Themen war bei der in den vergangenen zwei Tagen stattfindenden Landeshauptleutekonferenz in Wien vielfältig. Tirols Augenmerk lag vor allem auf dem Ermöglichen von Eigentum und einer damit einhergehenden Änderung der Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung. Tirols LH Anton Mattle nutzte die Landeshauptleutekonferenz einmal mehr, um sich für die Erleichterung bei Kredit-Vorgaben einzusetzen und deren Dringlichkeit aufzuzeigen.

„Besonders junge Menschen sollten durch die Schaffung von Eigentum auf eine gute Zukunft bauen können – mit den bestehenden Kreditvorgaben wird ihnen diese aber verbaut“, erklärt LH Mattle. Vor allem die benötigten Eigenmittel in Höhe von 20 Prozent des Kaufpreises machen es jungen Menschen „schier unmöglich, sich etwas Eigenes zu schaffen. Gleichzeitig ist es nicht nachvollziehbar, dass Zwischenfinanzierungen in den aktuellen Kreditvergaberichtlinien der Finanzmarktaufsicht keine Beachtung finden.“

So ist es beispielsweise derzeit nicht möglich, dass beim Kauf einer neuen Wohnung eine bereits im Eigentum befindliche Wohnung erst dann als Eigenmittel angerechnet wird, wenn sie veräußert wurde. Die zeitliche Finanzierungslücke wird trotz bestehendem Immobilien-Vermögen nicht gefüllt. Aus diesem Grund machte sich LH Mattle nach der FinanzreferentInnenkonferenz auch bei der Landeshauptleutekonferenz für die Beseitigung einer solch „realitätsfremden Richtlinienstruktur“ stark: „Es braucht Erleichterungen. Deshalb ist der Bund und die Finanzmarktaufsicht gefordert, zu prüfen, ob Zuschüsse, Haftungen und Darlehen im Rahmen der Wohnbauförderung als Eigenmittel anerkannt und insbesondere die Vor- und Zwischenfinanzierungen der Wohnbauförderungsdarlehen und sonstiger gebundener Eigenmittel aus der Verordnung ausgenommen werden können. Ansonsten braucht es eine Anpassung der Verordnung, um auch in Form des in Tirol vorgesehenen Eigenmittelersatzdarlehens junge Menschen bei der Schaffung von Wohnungseigentum zu unterstützen. Wir müssen uns weiterhin dafür einsetzen, dass Menschen, die sich Eigentum in unserem Land aufbauen wollen, dies auch können.“

Dabei handelt es sich auch um eine Forderung vonseiten der Tiroler Landesregierung, die auch im Regierungsprogramm verankert ist: „Wir stehen zu unserem Wort und setzen uns massiv dafür ein, dass der Mindestanteil für Eigenmittel gesenkt wird und beispielsweise Landesdarlehen, die zinsfrei angeboten werden, oder die Wohnbauförderung als Eigenmittel anerkannt werden. Damit wird der Eigentumserwerb unterstützt“, betont LH Mattle.


Weitere Themen der Landeshauptleutekonferenz

 Netzpreiserhöhung – Forderung Kostenübernahme durch den Bund: Nicht nur die bestehenden Kreditvergaberichtlinien, auch die Teuerung macht es Menschen derzeit schwer – etwa im Bereich der Energie. Mit der Stromkostenbremse des Bundes wurde für StromkundInnen bereits ein wichtiger Entlastungsschritt gesetzt, allerdings zeichnet sich auch bei den Netzgebühren für StromanbieterInnen ein Kostenanstieg ab. Sie sind von der Strompreisbremse bislang nicht umfasst und würden damit von den KundInnen getragen werden müssen: „Die Stromkostenbremse und Förderungen wie jene des Heizkosten- und Energiekostenzuschusses in Tirol sind bereits wesentliche Entlastungsmaßnahmen. Eine Erhöhung der Netzgebühren zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger ist in der jetzigen Situation aber der falsche Weg“, sagt LH Mattle. Die Landeshauptleute fordern daher den Bund auf, die Mehrkosten für die erhöhten Netzgebühren zu übernehmen.

Ausweitung Gehörlosenservice ORF für Bundesländer-Sendungen: Dass die Barrierefreiheit auf allen Ebenen weiter vorangetrieben und gestärkt wird, ist LH Mattle ein besonderes Anliegen: „Eine Demokratie lebt von Gleichberechtigung: Menschen mit Behinderungen müssen denselben Zugang zu Informationsangeboten haben wie Menschen ohne Behinderungen. Gerade die Pandemie hat aber auch gezeigt, wie wichtig objektive, auch regionale Berichterstattung zu aktuellen Themen ist. Die Gruppe der gehörlosen Menschen ist derzeit noch davon ausgeschlossen“, sagt LH Mattle und betont: „Umso mehr begrüße ich es, dass der Tiroler Antrag angenommen wurde und wir uns im Rahmen der Landeshauptleutekonferenz für die Ausweitung des Programms mit Gehörlosenservice auf die Sendungen ‚Bundesland heute‘ ausgesprochen und damit ein klares Bekenntnis zu Inklusion und Barrierefreiheit für Gehörlose gelegt haben.“

Bundes-Krisensicherheitsgesetz:Das neue Bundes-Krisensicherheitsgesetz soll das bisherige staatliche Krisen- und Katastrophenmanagement (SKKM) auf eine gesetzliche Grundlage stellen. Das SKKM beruht derzeit auf keiner gesetzlichen Grundlage, sondern auf einem Ministerratsbeschluss. „Wir begrüßen die Initiative des Bundes, um bei Krisen und Katastrophen klare rechtliche Strukturen zu schaffen. Daneben braucht es vor allem den regelmäßigen Austausch zwischen Bund und Ländern – das haben nicht zuletzt die Pandemie und die kriegerischen Auseinandersetzungen in der Ukraine gezeigt. Wir fordern daher, dass der im Rahmen von SKKM initiierte Koordinationsschuss oder ein Nachfolgegremium fortgeführt wird“, sagt LH Mattle, dass damit bestmöglich gewährleistet werden kann, dass Länder Informationen aus erster Hand durch den Bund erfahren: „Krisen machen vielfach nicht an Landesgrenzen Halt, weshalb der grenzüberschreitende Austausch und eine einheitliche Informationslage unerlässlich ist.“ Derzeit tagt der SKKM-Stab zwischen Bund und Ländern einmal wöchentlich. Auch ein gemeinsames Lagezentrum wird vonseiten Tirols ebenso gefördert, wie die Möglichkeit der Inanspruchnahme des Bundesheers durch die Länder im Rahmen der Katastrophenvorsorge: „Vorsorge ist besser als Nachsorge – nicht nur aus finanzieller Sicht, sondern vor allem im Hinblick auf die Sicherheit in unserem Land“, ist LH Mattle überzeugt.

Österreichisches Kuratorium Alpine Sicherheit (ÖKAS):Auf Antrag Tirols bekennen sich die Länder zum ÖKAS und zur Finanzierung der nicht-gewinnorientierten Institution. „Denn Prävention und Vorsorge sind gerade auch im alpinen Bereich wesentlich, um Unfälle zu vermeiden und Sicherheit zu stärken. Vereine wie das Österreichische Kuratorium Alpine Sicherheit tragen wesentlich dazu bei“, verweist LH Mattle auf wichtige Kooperationen wie beispielsweise mit der Zentralanstalt für Meteorologie und Geophysik (ZAMG) oder der Technischen Universität München (TUM). „Ob Studien oder Kampagnen – die ÖKAS leistet einen wichtigen Beitrag für die Sicherheit im alpinen Bereich. Für deren Weiterentwicklung forderten wir ein Bekenntnis vonseiten der Länder: Mit verkraftbaren Beiträgen aller kann viel bewirkt und die Sicherheit der Bevölkerung und Gäste in Tirol und Österreich gefördert werden. Dementsprechend wird Tirol auch aufgrund der Bedeutung des Kuratoriums für seine alpine Sicherheit einen höheren finanziellen Beitrag leisten“, sagt LH Mattle.

Österreichische EUSALP-Präsidentschaft 2025 unter Federführung Tirols:Derzeit führen Südtirol und das Trentino gemeinsam den Vorsitz über die alpine Makroregion, zu der insgesamt 48 Regionen des Alpenbogens in den sieben Staaten Österreich, Italien, Deutschland, Schweiz, Liechtenstein, Frankreich und Slowenien mit rund 80 Millionen EinwohnerInnen zählen. Österreich wird im Jahr 2025 die EUSALP-Präsidentschaft übernehmen – Tirol hat sich im Rahmen der Landeshauptleutekonferenz bereit erklärt, in seiner Rolle als EUSALP-Länderkoordinator federführend Verantwortung und die interne Koordinierung der Bundesländer zu übernehmen. „Das Land Tirol hat sich von Anfang an stark in die EUSALP eingebracht, weil wir fest davon überzeugt sind, dass eine gute Zusammenarbeit das Fundament für eine gute Zukunft bildet. Nur wenn wir unsere Zukunft gemeinsam in die Hand nehmen, können wir gute und nachhaltige Lösungen für die anstehenden Herausforderungen im Alpenraum für unsere Bevölkerung finden. Dazu gehören die Bewältigung der Energiekrise und des Klimawandels oder nachhaltige Mobilität“, sagt LH Mattle.