- Stabilität in Tiroler Landesregierung ermöglicht Fokus auf die Gestaltung des Landes
- Eingeschlagener Weg in Richtung Energieautonomie wird auch 2025 fortgesetzt
- Anhaltendes Interesse aus Bevölkerung: Förderung für Wärmepumpen wird verlängert, bisher insgesamt rund 1,5 Millionen Euro ausbezahlt
- Windkraft wird ebenfalls weiterhin forciert: 300.000 Euro für Windmessungen
Auch im neuen Jahr verfolgt Tirol seinen eingeschlagenen Weg mit Konsequenz und Stabilität. Die Tiroler Landesregierung ist heute, Dienstag, wieder zu einer Regierungssitzung zusammengekommen. Unter Vorsitz von Landeshauptmann Anton Mattle wurden im Bereich der Energiewende zentrale Beschlüsse gefasst. „Tirol ist ein Ort der Stabilität, des Zusammenhalts und neuer Ideen – das garantiert die Tiroler Landesregierung. Unser Land hat großes Potenzial, sich selbst mit sauberer und leistbarer Energie zu versorgen. Bislang war Tirol als Wasserkraftland bekannt, aber auch bei der Sonnenkraft holt Tirol auf. Um das Ziel der Energieunabhängigkeit zu erreichen, muss Tirol alle verfügbaren heimischen Ressourcen nutzen. Die Förderungen für Wärmepumpen im privaten Neubau, PV-Speicher sowie für Windmesserungen werden deshalb weiterhin bereitgestellt“, sagt LH Mattle.
Für LHStv Philip Wohlgemuth war es die erste Sitzung in seiner neuen Funktion. „Ich freue mich darauf, gemeinsam mit Philip Wohlgemuth unser Land nach vorne zu bringen. In Tirol leben wir, was sich viele Menschen wünschen: Anstatt zu streiten und sich gegenseitig zu blockieren, wird gearbeitet“, betont LH Mattle.
„Wir starten voller Tatendrang in das neue Jahr und ich bin überzeugt davon, dass wir trotz herausfordernden Zeiten – man denke an die derzeitige wirtschaftliche Situation und die Sorgen vieler Menschen – auch optimistisch sein dürfen: Wir haben in Tirol eine starke Regierung, der es aufgrund ihrer Stabilität möglich ist, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren: die Sorgen und Wünsche der Tirolerinnen und Tiroler ernst zu nehmen und jeden Tag für Verbesserungen und Weiterentwicklung einzustehen und zu arbeiten“, ergänzt LHStv Wohlgemuth. Dazu zähle auch der Zugang und die Förderung nachhaltiger Energieformen: „Der Umstieg von fossilen Energieträgern auf erneuerbare Energien ist ein entscheidender Schritt hin zu einer klimaneutralen Zukunft bis 2050. Energiegewinnungsmöglichkeiten durch Wasser, Sonne und – wenn möglich – auch Wind sind hier maßgeblich. Tirol ist, insbesondere im Rahmen der Tiroler Wohnbauförderung, auf einem sehr guten Weg.“
Wind: Potenzial da – aufwendige Erhebungen unterstützen
„Mehr als die Hälfte des Weges in die Energieautonomie ist bereits geschafft. Laut der aktuellen Energiebilanz der Statistik Austria 2023 haben wir in Tirol derzeit einen Erneuerbaren-Anteil von 57,9 Prozent nach EU-Systematik. Damit liegen wir weit über dem Österreichdurchschnitt von knapp 41 Prozent und meilenweit über dem EU-Durchschnitt“, betont Energiereferent LHStv Josef Geisler und führt weiter aus: „Bis zum Jahr 2050 wollen wir aber 100 Prozent Erneuerbaren-Anteil erreichen. Dazu bedarf es noch einiger Anstrengungen und es gilt alle verfügbaren heimischen Energieträger bestmöglich zu nutzen. Dazu gehört auch die Windkraft. Noch dreht sich in Tirol kein Windrad und Tirol wird auch nicht das Burgenland werden, aber es wird durchaus Standorte geben, an denen Windkraft einen Beitrag zur Erreichung der Energieautonomie leisten kann“, so LHStv Geisler. Das Potenzial für Windenergie liegt in Tirol bei 800 bis 1.200 Gigawattstunden – also 140 bzw. 160 Windrändern – und 3,3 bzw. 4,9 Prozent des aktuellen Energiebedarfs. Deshalb werde man auch weiterhin daraufsetzen, einzelne Vorhaben zu unterstützen.
Auf Antrag von LHStv Geisler beschloss die Landesregierung heute die Fortsetzung der Energie-Förderungen. „Die Planung und Umsetzung solcher Windkraftanlagen sind mit Zeit- und Kostenressourcen verbunden. Potentielle Interessentinnen und Interessenten sollen mit der Förderung in dieser ersten Phase unterstützt werden. Ohne anfängliche Windmessungen, die die Machbarkeit bestätigen, sind weitere Planungen obsolet. Darum ist diese Förderung wichtig“, ergänzt LHStv Geisler.
Das Land Tirol unterstützt Windmessungen für Windkraftanlagen über 250 Kilowatt mit 50 Prozent der Kosten und höchstens 50.000 Euro pro Standort. Insgesamt sind 2025 300.000 Euro vorgesehen.
3.000 Euro für Erdwärme- und 700 Euro für Luftwärmepumpen
Das anhaltende Interesse aus der Bevölkerung ist es auch, das die Tiroler Landesregierung heute auf Antrag von LHStv Geisler veranlasste, die Förderung für den Einbau von Wärmepumpen bei Neu-, Zu- und Umbauten auch 2025 fortzusetzen. Diese einkommensunabhängige Impulsförderung kommt im privaten Neubau (Ein- und Zweifamilienhäuser als Hauptwohnsitz) zum Tragen, wenn keine Unterstützung über die Wohnbauförderung in Anspruch genommen wird. Bei Bewilligung gibt es bis zu 3.000 Euro für den Einbau von Erdwärme- und Grundwasserwärme- bzw. 700 Euro für den Einbau von Luftwärmepumpen.
Der Einbau von rund 1.440 Wärmepumpen in neue Ein- und Zweifamilienhäuser wurde in den vergangenen sechs Jahren über diese Förderschiene mit rund 1,5 Millionen Euro unterstützt. Allein im vergangenen Jahr 2024 gingen knapp 190 Anträge für Einbauten von Wärmepumpen ein. Im Trend liegen weiterhin vor allem Luftwärmepumpen. Sie machen über drei Viertel der geförderten Wärmepumpen aus.
Wärmeerzeugung aus Umweltwärme seit 2005 versechsfacht
„Wir benötigen für die Energiewende nicht nur alle verfügbaren Ressourcen, sondern auch den Einsatz hocheffizienter Technologien. Wärmeerzeugung aus Umweltwärme mittels Wärmepumpen geht in Tirol steil nach oben: Sie hat sich seit 2005 versechsfacht. Innerhalb eines Jahres hat die Zahl der Wärmepumpen um 40 Prozent zugenommen“, sieht LHStv Geisler einen äußerst positiven Trend. 40 Prozent des gesamten Energiebedarfs in Tirol entfallen auf den Gebäudebereich und hier vor allem auf die Heizenergie. Wärmepumpen und Biomasse seien die „Game Changer“ in der Raumwärme. Ende des Jahres wurde zudem die Fortführung der Förderung für netzdienliche Stromspeichersysteme beschlossen. Allein im vergangenen Jahr wurden bereits über 2.000 Förderanträge positiv abgearbeitet. Weitere Informationen dazu finden sich in der Pressemeldung vom 21. Dezember 2024.
Alle Informationen rund um das Thema Energieförderungen finden sich unter www.tirol.gv.at/energiefoerderungen sowie unter www.tirol.gv.at/anlaufstelle_erneuerbareenergie.
Kurzmeldung aus der Regierungssitzung
Novellierung Landesauszeichnungsgesetz: Heute, Dienstag, beschloss die Tiroler Landesregierung auch den Gesetzesentwurf zur Novellierung des Tiroler Landesauszeichnungsgesetzes. Wesentliche Neuerung: die gesetzlichen Regelungen von posthumen Aberkennungen. Bei den Voraussetzungen für die Aberkennung orientiert sich das Land Tirol sehr eng an bereits bestehenden Gesetzen etwa jenem des Bundes. So sind künftig beispielsweise eine strafbare Handlung in Österreich oder von einem ausländischen oder internationalen Gericht festgestellte strafbare Handlungen sowie eine führende Rolle in der nationalsozialistischen Organisationen (beispielsweise NSDAP oder SS) oder in der Verwaltung des nationalsozialistischen Regimes sowie aktive Planungen oder Beteiligung an der Ausführung von nationalsozialistischen Verbrechen gegen die Menschlichkeit entsprechende Voraussetzung für eine (posthume) Aberkennung. Werden der Tiroler Landesregierung aufgrund aktiver Recherche oder zugetragener Informationen Tatsachen bekannt, die vermuten lassen, dass das Ehrenzeichen abzuerkennen ist, wird eine entsprechende Prüfung durchgeführt. Das verliehene Insigne und das Beurkundungsdekret werden in Folge einer Aberkennung zurückverlangt, eine posthume Aberkennung wird zudem in geeigneter Weise veröffentlicht. Die Neuerung des Landesauszeichnungsgesetzes wurde auch zum Anlass genommen, neben der gesetzlichen Regelung posthumer Aberkennungen auch weitere Adaptierungen am Ehrungsgesetz vorzunehmen. Dabei handelt es sich vor allem um Vereinheitlichungen, Vereinfachungen und Aktualisierungen. Die Gesetzesnovelle wird dem Februar-Landtag zur Beschlussfassung vorgelegt.