LH Mattle: „Tiroler Wissenschaftsförderprogramm soll Innovationskraft in Tirol halten und weiter ausbauen“

8,6 Millionen Euro Wissenschaftsförderung für 2023

 

  • Programm mit zwei Förderschienen von 2023 bis 2027 gesichert: Tiroler Wissenschaftsförderung und Tiroler NachwuchsforscherInnenförderung
  • Bis zu 100.000 Euro für Nachwuchsforschungsprojekte sowie bis zu 100 Prozent Förderung für wissenschaftliche Projekte
  • Unterstützung für bis zu zehn industrienahe Dissertationsstellen an Tiroler Hochschulen pro Jahr

40.000 Studierende absolvieren derzeit eine akademische Ausbildung am Hochschulstandort Tirol – dementsprechend groß ist das Potenzial an hochqualifizierten AbsolventInnen, die durch Forschung und Innovation zur Weiterentwicklung Tirols beitragen können. Für LH Anton Mattle und Wissenschaftslandesrätin Cornelia Hagele, die den Antrag in die heutige Regierungssitzung einbrachte, sei es daher „unausweichlich, dass das Angebot im Bereich Wissenschaft und Forschung weiterentwickelt und ausgebaut wird sowie bestehende Förderrichtlinien neu ausgelegt werden. Aus diesem Grund haben wir heute das Wissenschaftsförderungsprogramm für die Jahre 2023 bis 2027 beschlossen und stellen allein für das Jahr 2023 8,6 Millionen Euro bereit.“ Dahingehend betont LH Mattle: „Das Programm soll die Innovationskraft in Tirol halten und weiter ausbauen. Aufgrund zunehmend ausgeprägtem internationalen Wettbewerb sowie grenzüberschreitender Wissenschaft, Forschung und Innovation müssen wir unsere Anstrengungen darauf setzen, die hochqualifizierten Absolventinnen und Absolventen auch in Tirol zu halten und ihr Können zugunsten des Wirtschafts- und Wissenschaftsstandorts Tirol einzusetzen. Die aus der Forschung resultierenden Ergebnisse sind der Schlüssel zu Wachstum und Beschäftigung.“

Neben der Stärkung von Wissenschaft und Forschung steht vor allem auch die Förderung von Tiroler NachwuchsforscherInnen im Fokus der neuen Förderrichtlinie. LHStv Georg Dornauer begrüßt die Initiative: „Der Forschungsstandort Tirol lebt von der Innovationskraft der Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Wissenschaftlicher Nachwuchs ist die Voraussetzung für nachhaltige Forschungskompetenz und Innovationsfähigkeit.“

Tiroler Wissenschaftsförderung: Internationale WissenschafterInnen in Tirol halten und für Tirol gewinnen

„Ziel der Tiroler Wissenschaftsförderung es ist vor allem, den Wissenschafts- und Forschungsstandort Tirol weiter zu stärken und auf die europäischen und globalen Herausforderungen der nächsten Jahrzehnte vorzubereiten“, erklärt LRin Hagele. Im Zuge der Tiroler Wissenschaftsförderung werden daher wissenschaftliche Projekte und – neu – auch wissenschaftliche Veranstaltungen unterstützt. Bei Letzteren beträgt die Förderung für die Lehr-  und Vortragstätigkeiten Dritter bis zu 10.000 Euro, bei wissenschaftlichen Projekten sind es bis zu 100 Prozent der förderbaren Kosten. „Die Wissenschaft lebt neben der Forschung von Netzwerken. Mit der Förderung wollen wir Tirol auch als Drehscheibe für Wissensaustausch und -transfer weiter etablieren“, so LRin Hagele. Damit werden künftig für Forschungsprojekte sowie Kongresse, Tagungen und Symposien zu wissenschaftlichen, technologischen oder gesellschaftlichen Themen am Veranstaltungsort Tirol und damit mögliche Kooperationen gefördert.

Tiroler NachwuchsforscherInnenförderung: Ausschreibung startet am 1. Februar 2023          

Ziel der bis zu 100.000 Euro hohen NachwuchsforscherInnenförderung ist es, dass angehende ForscherInnen frühzeitig mit dem Prozess von Projekteinreichungen in Kontakt kommen und routiniert werden. Konkret richtet sich die neue Förderschiene an die Universität Innsbruck, die Medizinische Universität Innsbruck, die UMIT TIROL – Private Universität für Gesundheitswissenschaften und -technologie GmbH, das MCI Management Center Innsbruck Internationale Hochschule GmbH, die Fachhochschule Kufstein Tirol Bildungs GmbH, die fhg - Zentrum für Gesundheitsberufe Tirol GmbH, die Pädagogische Hochschule Tirol (PHT) und die kirchliche Pädagogische Hochschule Edith Stein (KPH). „Wenn es um Fördermechanismen geht, kann es gerade zu Beginn durchaus sein, dass ‚man den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr sieht‘. Forschende der Tiroler Hochschulen können mit der nun vorliegenden Richtlinie Projekte einreichen und damit erste Erfahrungen sammeln – von der Antragsstellung bis hin zur Berichterstattung und Abrechnung“, betont LH Mattle, dass dies dazu beitrage, dass sich junge ForscherInnen in weiterer Folge erfolgreich an Bundesförderprogrammen beteiligen und Fördermittel für den Standort Tirol lukrieren können.

Die heurige Ausschreibung startet bereits am 1. Februar und läuft bis 15. März 2023. Die Richtlinien treten rückwirkend mit 1. Jänner 2023 in Kraft. Förderanträge für die Tiroler Wissenschaftsförderung können laufend bis Ende 2027 sowie für die Tiroler NachwuchsforscherInnenförderung bis 2027 eingereicht werden, wobei hier die Fristsetzungen der jährlichen Ausschreibungen zu berücksichtigen sind.

Ausblick: Förderung industrienaher Dissertationen

Zudem ist für das erste Halbjahr 2023 die Einführung einer neuen Förderaktion speziell für den wissenschaftlichen Nachwuchs an Tiroler Hochschulen geplant. Konkret sollen pro Jahr bis zu zehn industrienahe Dissertationsstellen an Tiroler Hochschulen unterstützt werden. Damit soll die Verfügbarkeit von exzellent und bedarfsgerecht ausgebildetem Forschungspersonal verbessert, der Einstieg in Forschungskarrieren außerhalb des Wissenschaftssystems erleichtert und bestehende Kooperationsbeziehungen zwischen Wissenschaft und Wirtschaft vertieft werden. Nach erfolgreicher Begutachtung der eingereichten Dissertationsprojekte und positiver Beurteilung wird in weiterer Folge die/der DissertantIn an der jeweiligen Tiroler Hochschule angestellt, wovon zwei Drittel der aktuell geltenden FWF-Personalkostensätze seitens des Landes gefördert werden.


LH Mattle: „Entlastungspaket für Tirols Gemeinden in Höhe von 25 Millionen Euro beschlossen“

  • Frisches Geld für Tiroler Gemeinden, um Teuerung abzufedern
  • Finanzmittel werden nach Finanzkraft und Zahl der GemeindeeinwohnerInnen gestaffelt verteilt
  • Unterstützung vor allem für finanzschwache Gemeinden

Stark gestiegene Energiepreise und die hohe Inflation wirken sich auch auf das Budget der Tiroler Gemeinden aus. Um sie zu entlasten und kommunale Investitionen sicherzustellen beschloss die Tiroler Landesregierung heute, Dienstag, auf Antrag von Gemeinde- und Finanzreferent LH Anton Mattle ein Entlastungs- und Unterstützungspaket für Tirols Gemeinden in Höhe von 25 Millionen Euro. Mit dem einher geht auch eine notwendig gewordene Novelle des Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetzes, die gemeinsam mit dem Gemeindepaket im Februar dem Tiroler Landtag zur Beschlussfassung vorgelegt wird.

„Die importierte Teuerung durch die gestiegenen Energiekosten machen auch öffentlichen Institutionen und den Gemeinden zu schaffen. Zudem schlagen auch die Kosten für gestiegene Gehälter und Löhne und die notwendig gewordene Dienstrechtsnovelle auf. Die Gemeinden sind aber unverzichtbare Partner für unser Land und auch in Krisenzeiten ein Konjunkturmotor. Wir haben uns deshalb gemeinsam mit dem Gemeindeverband auf ein Unterstützungspaket für die Gemeinden in Höhe von 25 Millionen Euro geeinigt. Damit sollen die Mehrkosten für Energie, Personal und die allgemein hohe Inflation zu einem großen Teil abgefedert werden. Wir ermöglichen es den Gemeinden mit diesen Mitteln, zu investieren und auch die notwendigen Eigenmittel aufzubringen, um die Fördergelder des Bundes abzuholen. Es soll kein Euro liegen bleiben, sondern dort ankommen, wo er notwendig gebraucht wird“, erklärt LH Mattle.

Fixbeträge plus weitere Finanzmittel je nach Finanzkraft der Gemeinde

Im Finanzzuweisungsgesetz wird der Aufteilungsschlüssel zur Verteilung der 25 Millionen Euro definiert. Je nach Größe der Gemeinde erhalten die Gemeinden in einem ersten Schritt entsprechende Fixbeträge – so sind beispielsweise für Gemeinden mit bis zu 500 EinwohnerInnen 20.000 Euro vorgesehen, für Gemeinden zwischen 4.001 und 5.000 EinwohnerInnen 150.000 Euro und für Gemeinden mit über 50.000 EinwohnerInnen 1,5 Millionen Euro. In einem weiteren Schritt erfolgt die Auszahlung des restlichen Betrags unter Berücksichtigung der Finanzkraft der Gemeinden. „Damit wird jenen Gemeinden geholfen, die aufgrund geringerer Budgetspielräume stärker von der Teuerung betroffen sind“, betont LH Mattle.

Gemeinden und Land Tirol als starke Partner

„Die Tiroler Gemeinden erfüllen zahlreiche wesentliche Aufgaben des örtlichen gesellschaftlichen Zusammenlebens - sei es die Aufrechterhaltung von Infrastruktur oder als Erhalter von Kinderbetreuungseinrichtungen. Um diesen Aufgaben auch weiterhin verantwortungsvoll nachkommen zu können und den bereits ohnehin vielfach herausfordernden Finanzspielraum nicht weiter zu belasten, ist es wichtig und richtig ein solches Entlastungspaket zugunsten der Tiroler Gemeinden nun bereitzustellen“, begrüßt LHStv Georg Dornauer die zusätzlichen Finanzmittel für die Tiroler Gemeinden.

„Ich freue mich, dass wir gemeinsam mit dem Tiroler Gemeindeverband das nun vorliegende Entlastungspaket für die Tiroler Gemeinden auf Schiene gebracht haben und bedanke mich bei Gemeindeverbandspräsident Ernst Schöpf, mit dem wir dieses Entlastungspaket für die Gemeinden vorbereitet haben. Das Land Tirol ist und war den Gemeinden stets ein starker Partner und vice versa. Umso wichtiger ist es, dass wir ihnen – und damit der Tiroler Bevölkerung – auch in herausfordernden Zeiten zur Seite stehen“, ist LH Mattle überzeugt.

Factbox – Entlastungspaket für Tiroler Gemeinden, Verteilungsschlüssel (Hinweis: Fixbeträge je nach Gemeindegröße zuzüglich variable Beträge je nach Finanzkraft der Gemeinde)

Gemeinden mit bis 500 EinwohnerInnen: min. 20.000 Euro

Gemeinden mit 501 bis 1.000 EinwohnerInnen: min. 40.000 Euro

Gemeinden mit 1.001 bis 2.000 EinwohnerInnen: min. 60.000 Euro

Gemeinden mit 2.001 bis 3.000 EinwohnerInnen: min. 80.000 Euro

Gemeinden mit 3.001 bis 4.000 EinwohnerInnen: min. 120.000 Euro

Gemeinden mit 4.001 bis 5.000 EinwohnerInnen: min. 150.000 Euro

Gemeinden mit 5.001 bis 8.000 EinwohnerInnen: min. 170.000 Euro

Gemeinden mit 8.001 bis 10.000 EinwohnerInnen: min. 200.000 Euro

Gemeinden mit 10.001 bis 50.000 EinwohnerInnen: min. 500.000 Euro

Gemeinden über 50.000 EinwohnerInnen: min. 1.500.000 Euro


Kurzmeldungen aus der Regierungssitzung

 

Risenegg: Wie bereits in der letztwöchigen Regierungssitzung beschlossen, unterstützt das Land die Sanierung des Ansitzes Risenegg in Flaurling. „Der Ansitz Risenegg dokumentiert auf beeindruckende Weise die Fähigkeiten der Baumeister dieser Zeit. Der aus mehreren Bauten bestehende Gebäudekomplex mit einem romanischen Kernbau ist für Tirol einzigartig“, betont Kulturreferent LH Anton Mattle. Bis auf die Nutzung des Erdgeschosses als Bibliothek steht der Ansitz seit Jahrzehnten leer. Damit das Gebäude jedoch wieder genutzt werden kann, soll es nun generalsaniert werden. Künftig soll hier ein Kindergarten seinen Platz finden. Das Land Tirol fördert die Generalsanierung mit 200.000 Euro