LHStv Dornauer: „Wohnpaket bringt höhere Zuschüsse für nachhaltige Neubauten“

Erhöhte Zuschüsse für energiesparende und umweltfreundliche Maßnahmen

Eine sehr gute Dämmung, ein nachhaltiges Heizsystem oder auch die Verwendung ökologisch vorteilhafter Baustoffe wird im Rahmen der Wohnbauförderung jetzt noch besser unterstützt – energiesparendes und umweltfreundliches Wohnen wird somit leichter ermöglicht. Mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen werden durch die Wohnbauförderung des Landes solche Maßnahmen bei Neubauvorhaben zusätzlich gefördert. Im Rahmen des 7-Punkte-Wohnpakts wurden die Zuschüsse seit 1. Juni 2023 nochmals erhöht. Die Zuschüsse sind auch mit weiteren Förderungen – etwa für Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) – kombinierbar.

„Bei einem Bauprojekt auf energiesparende und umweltfreundliche Maßnahmen zu setzen bringt gleich mehrere Vorteile: Zum einen leistet man einen wichtigen Beitrag zum Klima- und Umweltschutz, die Behaglichkeit in den eigenen Wänden steigt und darüber hinaus spart man bares Geld. Maßnahmen wie Dämmungen oder nachhaltige Heizsysteme rechnen sich meist innerhalb weniger Jahre. Zusätzlich werden solche Maßnahmen durch die Wohnbauförderung finanziell unterstützt“, ruft Wohnbaureferent LHStv Georg Dornauer dazu auf, energiesparende und umweltfreundliche Maßnahmen bei Neubauprojekten umzusetzen.

Diese Neuerungen bringt das 7-Punkte-Wohnpaket

Maßnahmen für energiesparendes und umweltfreundliches Bauen und Wohnen reichen von der Installation einer Biomasseheizung, einer Wärmepumpe oder einer Solaranlage über die Dach- und Fassadenbegrünung bis hin zur Errichtung von E-Bike-Stellplätzen. Je mehr energiesparende und umweltfreundliche Maßnahmen umgesetzt werden, desto höher die Förderung. Für die Berechnung der Förderung bekommen die angewendeten Maßnahmen jeweils Punktewerte angerechnet. Eine Biomasseheizung entspricht etwa vier Punkten, eine Komfortlüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung drei Punkten und eine Sonnenschutzeinrichtung (z.B. Außenraffstore, Rollläden) einem Punkt. Die Punkte, die sich aus allen angewendeten Maßnahmen für ein Bauprojekt ergeben, werden mit den Quadratmetern der förderbaren Nutzfläche und einem definierten Wert multipliziert. Das Ergebnis dieser Rechnung entspricht der Höhe der Förderung in Euro.

Mit dem 7-Punkte-Wohnpaket wurde der definierte Punktewert erhöht. Damit steigt die Förderung insgesamt. Seit 1. Juni wird für Bauprojekte mit einer Nutzfläche von weniger als 300 Quadratmeter ein definierter Punktewert von 15 Euro veranschlagt (bisher 12 Euro). Für Bauprojekte mit einer Nutzfläche von über 300 Quadratmeter erhöht sich der Punktewert von zehn auf 13 Euro.

Beispiel: Höhere Zuschüsse bei gleichen Voraussetzungen

Eine vierköpfige Familie baut ein Reihenhaus mit einer Nutzfläche von 120 Quadratmetern. Dabei werden eine Pelletheizung, eine Komfortlüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung, eine PV-Anlage mit 14 Kilowatt-Peak und Rollläden installiert. Zudem werden überdachte E-Bike-Stellplätze mit eigenen Elektroanschluss eingerichtet. Daraus ergeben sich folgende Punkte:

  • Verbesserung der Energieeffizienz (z.B. sehr gute Dämmung): 5 Punkte
  • Biomasseheizung (z.B. Pellets): 4 Punkte
  • Komfortlüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung: 3 Punkte
  • Sonnenschutzeinrichtungen (z.B. Außenraffstore, Rollläden): 1 Punkt
  • qualitätsvolle Fahrrad- / E-Bike-Stellplätze: 1,5 Punkte
  • Summe: 14,5 Punkte

Bisher wurden für die Berechnung der Förderung der Punktewert der Maßnahmen (14,5), die Quadratmeteranzahl der Nutzfläche (120) und der definierte Punktewert (zwölf) multipliziert. Daraus ergab sich eine Fördersumme von 20.880 Euro. Zusammen mit der PV-Anlagen-Förderung von 2.000 Euro konnten insgesamt 22.880 Euro ausbezahlt werden.

Durch die Verbesserungen des 7-Punkte-Wohnpakets hat sich die mögliche Förderung für das Wohnprojekt seit 1. Juni erhöht und ergeben für das Beispiel ein Plus von knapp 7.000 Euro: Der Punktewert der Maßnahmen (14,5) und die Quadratmeteranzahl der Nutzfläche (120) werden nun mit dem neuen definierten Punktewert (15) multipliziert. Daraus ergibt sich eine Förderung von 26.100 Euro. Kombiniert mit der neuen PV-Anlagen-Förderung (250 Euro pro Kilowatt; gesamt 3.500 Euro) beträgt der Gesamtzuschuss 29.600 Euro.

Mehr Informationen zu energiesparenden und umweltfreundlichen Maßnahmen finden sich hier. Eine Übersicht über das gesamte 7-Punkte-Wohnpaket finden Sie hier.