- Insgesamt rund zwei Millionen Euro an Fördermitteln
- Energiewende: Breite Palette an Maßnahmen des Landes trägt Früchte
Mit 1. Jänner 2024 hat das Land Tirol eine neue Förderung für netzdienliche Stromspeichersysteme für Photovoltaik(PV)-Anlagen aufgelegt. Was sich bereits in den ersten zwei Wochen des heurigen Jahres abzeichnete bestätigt auch die Bilanz nach rund einem halben Jahr: Die Nachfrage nach der Speicherförderung ist groß. „Seit Jänner sind bereits über 1.500 Anträge eingegangen. Es freut mich sehr, dass diese Förderung auf so großes Interesse stößt. Es zeigt, dass auch die Bevölkerung in Tirol bereit ist, aktiv zur Energiewende beizutragen. Schließlich haben wir uns das ehrgeizige Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2050 energieautonom zu werden. Ich bin überzeugt davon, dass die Effekte dieser Fördermaßnahme weit über die unmittelbaren finanziellen Anreize hinausgehen und wir damit diesem Ziel wieder einen Schritt näherkommen“, betont LHStv Josef Geisler.
Eigenverbrauchsanteil maximieren, Stromkosten minimieren, Netzbelastung optimieren
Zwei Millionen Euro stellt das Land Tirol heuer insgesamt für die Unterstützung von Speichersystemen zur Verfügung. Der Fördertopf ist bei über 1.500 Anträgen noch nicht ausgeschöpft. Teilweise wurden die Förderungen bereits ausbezahlt, die weiteren Anträge befinden sich aktuell in Bearbeitung.
Gefördert werden Stromspeicher, deren Batterie in Abhängigkeit vom Zustand der Stromnetze geladen werden kann. Die Förderung beträgt 150 Euro pro Kilowattstunde (kWh). Maximal werden zehn kWh bzw. bis zu 1.500 Euro jeweils gefördert. „Seitens des Landes fördern wir sowohl die Neuanschaffung von Speichern und das Nachrüsten von PV-Anlagen mit Batteriespeichern wie auch die Erweiterung bereits bestehender Speicher auf zehn kWh“, erklärt LHStv Geisler. Bei einer gemeinsamen Anschaffung von PV-Anlage und Stromspeicher sind Stromspeicher zudem vom Bund von der Mehrwertsteuer befreit.
Die heuer neu eingeführte Speicherförderung soll das Netz entlasten – daher der Begriff „netzdienliche Stromspeichersysteme“. Durch die Speicherung kann der erzeugte Sonnenstrom auch außerhalb der Sonnenstunden selbst verwendet werden. Jede Eigenverwendung ohne Einspeisung – gerade in den produktionsstarken Zeiten – entlastet das Netz. „Wir sehen bereits seit einiger Zeit, dass sich die Einspeisetarife für Sonnenstrom wieder einpendeln. Eine PV-Anlage, insbesondere mit einem intelligenten Speicher und etwa einer Wärmepumpe, ist jedoch weiterhin eine sinnvolle Investition“, ist LHStv Geisler überzeugt. Weitere Informationen zur Förderung finden sich auf der Website des Landes.
PV boomt – Energiewende im Gange
Die Energiegewinnung aus Sonnenkraft hat sich gegenüber 2022 um fast 85 Prozent erhöht. Den exponentiellen PV-Zuwachs führt LHStv Geisler auf mehrere Faktoren zurück: „Tirol bietet zusätzlich eine Reihe von attraktiven Landesunterstützungen. Zudem wurden auch Maßnahmen gesetzt, um die bürokratische Belastungen bestmöglich zu minimieren – immerhin brauchen neun von zehn PV-Anlagen in Tirol mittlerweile keine Anzeige oder Bewilligung mehr.“
Weitere Informationen dazu finden sich unter www.tirol.gv.at/energiefoerderungen.
Factbox zur Antragstellung:
- Sämtliche Belege und Rechnungen haben auf die/den FörderwerberIn zu lauten. Zudem müssen Rechnungen nachweislich von der/vom FörderwerberIn bezahlt worden sein. Abweichungen davon sind der Förderstelle durch Übergabe-, Schenkungs- und Kaufverträge, Bankbestätigungen, usw. glaubhaft zu machen.
- Bei älteren PV-Anlagen ist der Bestand mangels Installationsdokument in einer anderen geeigneten Weise (z.B. Prüfbefund eines Fachunternehmens) zu bestätigen. Dies ist im Antragsformular beim Feld „Anmerkungen“ anzuführen.
- Für ältere Rechnungsbelege (vor November 2023) sind Verzögerungen zwischen Rechnungslegung und Errichtung der Anlage/Inbetriebnahme durch das Fachunternehmen glaubhaft zu machen.
- Privatpersonen, die den Förderantrag stellen, müssen auf dem Anlagenstandort einen Haupt- oder Nebenwohnsitz vorweisen. Juristische Personen, die den Förderantrag stellen, müssen einen Firmensitz am Anlagenstandort vorweisen.