Neue Impulse setzen, um Wirtschaftsstandort weiter zu stärken

WirtschaftsreferentInnenkonferenz in Kärnten

  • WirtschaftsreferentInnen verabschieden Standort-Deklaration bei Konferenz in Kärnten
  • Tirol fordert Änderungen im Hinblick auf Personalrabatte sowie Verbesserungen hinsichtlich arbeitsplatznaher Dienstwohnungen
  • Alternative zur Saisonkontingentverordnung notwendig

Heute, Freitag, versammelten sich die WirtschaftsreferentInnen der Bundesländer zur jährlich stattfindenden Konferenz, die heuer in Kärnten abgehalten wurde. Wirtschaftslandesrat Mario Gerber vertrat dabei die Tiroler Interessen. LR Gerber forderte unter anderem, Sachbezüge wie Dienstwohnungen oder Mitarbeiterrabatte zu verbessern und eine Alternative für die Saisonkontigentverordnung zu schaffen. Die anwesenden VertreterInnen der Bundesländer verabschiedeten im Rahmen der Konferenz eine Standort-Deklaration. Mit dieser bekennen sich die WirtschaftsreferentInnen zu einer Ausrichtung der Politik anhand konkreter programmatischer Punkte (siehe Factbox). Beispielsweise soll dem Arbeits- und Fachkräftemangel durch verstärkte Akquisetätigkeiten, weiteren Erleichterungen der Rot-Weiß-Rot-Karte sowie Erhöhung der Standortqualität entgegengewirkt werden. Ziel ist es, den Wirtschaftsstandort weiter zu stärken, im Wettbewerb der Standorte neue Impulse zu setzen und dadurch positive Auswirkungen auf die Entwicklung des Wirtschafts-, Arbeits- und Lebensstandorts zu erzielen.

Dahingehend betont LR Gerber: „Ob bei Investitionsentscheidungen, Betriebsansiedelungen, der Akquise von Fach- und Arbeitskräften oder beim Export von Waren und Dienstleistungen – eine starke Wirtschaft ist ein wesentlicher Wertschöpfungstreiber und die Grundlage zur Sicherung des Wohlstands. Die gemeinsam verabschiedete Standort-Deklaration ist ein wichtiger Schritt, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit weiter zu stärken sowie Arbeitsplätze zu sichern.“

Tirol fordert Änderungen bei Sachbezügen

Hinsichtlich der Sachbezüge werden auf Antrag Tirols zwei Änderungen gefordert – einerseits im Hinblick auf Mitarbeiterrabatte, andererseits betreffend arbeitsplatznaher Dienstwohnungen. Derzeit ist ein Mitarbeiterrabatt steuerfrei, wenn die 20-Prozent-Marke bzw. ein Freibetrag von 1.000 Euro nicht überschritten wird. „In Zeiten des Fachkräftemangels ist es besonders wichtig, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu ermutigen, langfristig im Unternehmen zu bleiben. Eine wichtige und schnell umsetzbare Maßnahme zur Mitarbeiterbindung und -findung wäre eine Verbesserung bei der steuerfreien Gewährung von Mitarbeiterrabatten“, betont LR Gerber. Gemeinsam mit den VertreterInnen der anderen Bundesländer ersucht er den zuständigen Bundesminister, die Freigrenze auf 30 Prozent bzw. den Freibetrag auf 1.500 Euro zu erhöhen.

Auch im Hinblick auf arbeitsplatznahe Dienstwohnungen wird auf Antrag von LR Gerber eine Verbesserung gefordert. Derzeit führt die Regelung, dass die gesamte Fläche einer Wohnung – inklusive gemeinsam genutzter Bereiche wie Küche oder Bad – auf die Wohnfläche einer Person angerechnet werden, dazu, dass die Grenze von 30 Quadratmetern schnell überschritten wird. „Der steuerfreie Sachbezug für Mitarbeiterunterkünfte kann kaum mehr erreicht werden und ist daher nicht mehr zeitgemäß. Es ist notwendig, die Regelung zur Besteuerung von Sachbezügen an die realen Wohnverhältnisse anzupassen und die Grenze auf mindestens 35 Quadratmeter anzuheben. Zudem braucht es auch eine Regelung, dass bei Überschreiten der Grenze nicht sofort der volle Sachbezugswert angesetzt wird, sondern dass dieser graduell ansteigt“, erklärt LR Gerber.

Saisonkontingentverordnung muss überdacht werden

Der Mangel an Arbeitskräften ist in allen Branchen allgegenwärtig. „In Tirol konnten in der vergangenen Wintersaison alleine im Tourismus bis zu 8.000 Stellen nicht besetzt werden. Doch auch andere Bereiche wie die Landwirtschaft haben massive Probleme, genügend Mitarbeitende zu gewinnen. Saisonkontingente sind in Zeiten des Arbeitskräftemangels nicht mehr tragbar – schließlich brauchen die heimischen Betriebe Planungs- und Rechtssicherheit. Die derzeitige Verordnung muss daher dringend überdacht werden. Solange der Bedarf im Inland und auf dem EU-Arbeitsmarkt nicht abgedeckt werden kann, muss der Arbeitsmarkt für Drittstaatsangehörige geöffnet bleiben. Ansonsten hat Österreich einen massiven Standortnachteil“, sagt Tourismus- und Wirtschaftslandesrat Gerber.


Factbox: Standort-Deklaration

Mit der Standort-Deklaration bekennen sich die LandeswirtschaftsreferentInnen gemeinsam mit VertreterInnen der Wirtschaftskammer und der Industriellenvereinigung Österreich zu einer Ausrichtung der Politik anhand folgender Punkte:

  • Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit
  • Abbau von Überregulierung und von bürokratischen Belastungen
  • Verstärkte Leistungsanreize am Arbeitsmarkt – attraktiv für Arbeits- und Fachkräfte sein
  • Ausbauturbo für die Energiewende, wettbewerbsfähige Energiekosten, Wasserstoffwirtschaft unterstützen
  • Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen (Kern-)Industrien und des Handels unterstützen
  • Nachhaltige Reduktion der Steuer- und Abgabequote
  • Bekenntnis zu neuer Infrastruktur, beschleunigte Anlageverfahren