Neuerungen im Tourismusfinanzierungssystem treten 2025 in Kraft

Tourismusfernere Unternehmen zahlen ab 1. Jänner 2025 im Schnitt 24 Prozent weniger Tourismusbeitrag

  • Start einer Service-Hotline für SteuerberaterInnen, BilanzbuchhalterInnen, Stakeholder und UnternehmerInnen mit Jahresanfang
  • Erhöhung der Mindestortstaxe ab 1. Mai 2025 auf 2,60 Euro
  • Elektronische Meldepflicht für Beherbergungsbetriebe ab 1. November 2025
  • Förderung für Ankauf neuer Hardware für erstmalige Nutzung des elektronischen Gästeblattes 

„Gemeinsam mit der Aufenthaltsabgabe der Gäste bildet der Tourismusbeitrag der Unternehmen das budgetäre Fundament der regionalen Tourismusorganisationen. Diese verwenden die Einnahmen nicht nur für die Gästewerbung, sondern insbesondere auch für den Ausbau des öffentlichen Verkehrs, Freizeitattraktionen, Kultur- und Sportveranstaltungen oder die Radinfrastruktur. Davon profitieren vor allem auch die Einheimischen“, so Tourismuslandesrat Mario Gerber über die Bedeutung des Tiroler Tourismus. Vor knapp einem halben Jahr wurde das modernisierte Tiroler Tourismusfinanzierungssystem präsentiert. Ziel der Novellierung war es, eine Entlastung und Vereinfachung zugunsten der heimischen Unternehmen zu erreichen. Mit 1. Jänner 2025 treten nun erste Neuerungen in Kraft – beispielsweise der adaptierte Tourismusbeitrag für Tiroler Unternehmen sowie optimierte Serviceleistungen der Tourismusabteilung des Landes. Mitte des Jahres folgt die Erhöhung der Mindestortstaxe, die von den Gästen entrichtet wird, auf 2,60 Euro. Gegen Ende des Jahres wird die elektronische Meldepflicht für Beherbergungsbetriebe wirksam. 

„Nach fast einhundert Jahren war es höchst an der Zeit, das Tourismusfinanzierungssystem zu novellieren und tourismusfernere Unternehmen zu entlasten. Mit 1. Jänner 2025 zahlen diese im Schnitt 24 Prozent weniger an Tourismusbeiträgen. Die Gesamtentlastung beträgt damit über zehn Millionen Euro pro Jahr“, erklärt LR Gerber. 

Betriebe, deren direkter wirtschaftlicher Nutzen aus dem Tourismus geringer ist (Beitragsgruppen III bis VII) – z. B. BildhauerInnen oder BestatterInnen – müssen künftig weniger Tourismusbeitrag entrichten. Für die Beitragsgruppen I und II, die am meisten vom Tourismus profitieren – z. B. Seilbahnen oder Hotelbetriebe – bleibt die Höhe des Tourismusbeitrages unverändert. Zudem wird mit Jahresanfang 2025 ein Freibetrag von 5.000 Euro eingeführt. Umsätze bis zu dieser Summe sind künftig abgabenbefreit. 

Darüber hinaus gibt es auch Adaptierungen innerhalb der Beitragsgruppen: Zwischenzeitlich obsolet gewordene Berufsgruppen wie Papierwarenerzeuger, Dreher oder Sensenerzeuger werden ausgegliedert, neue Berufsgruppen wie Solar- und Photovoltaikanlagenmonteure, Energetiker oder Lebens- und Sozialberater aufgenommen.

Eigene Hotline für Beratung rund um den Tourismusbeitrag

Im Zuge der Novellierung des Finanzierungssystems werden auch die Serviceleistungen der Landestourismusabteilung optimiert. Ab 1. Jänner 2025 steht eine zentrale Service-Hotline für UnternehmerInnen sowie Stakeholder (Telefon: +43 512 508 3250, Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr sowie Montag und Mittwoch von 13 bis 16 Uhr; E-Mail: tourismus@tirol.gv.at) für Fragen rund um den Tourismusbeitrag zur Verfügung. Zudem wird der Beitragsvorschreibung künftig eine zusätzliche Information mit einer Aufschlüsselung über den Einsatz der Mittel beigelegt. 

„Die Landesabteilung für Tourismus und -beitragsservice ist für Tiroler Unternehmerinnen und Unternehmer die erste Anlaufstelle, wenn es um den Tourismusbeitrag geht. Daher ist es mir ein besonderes Anliegen, dass die Serviceleistungen weiter ausgebaut werden. Mit den Maßnahmen, die wir mit Anfang 2025 umsetzen, wollen wir für mehr Transparenz sorgen und das Verständnis für die Wichtigkeit des Tourismusbeitrages stärken. Schließlich kommen die Mittel der gesamten Tourismuswirtschaft und letztlich ganz Tirol zugute“, betont LR Gerber.

Weitere Änderungen Mitte bzw. Ende 2025

Um die finanziellen Mittel für die Weiterentwicklung des Tourismus auch weiterhin sicherzustellen und die Handlungsfähigkeit der Tourismusverbände auch für die Zukunft zu sichern, wird die Mindestortstaxe, die von den Gästen entrichtet und den Beherbergungsbetrieben eingehoben wird, mit 1. Mai 2025 auf 2,60 Euro erhöht. Die Tourismusverbände legen die Höhe bis zu maximal fünf Euro pro Nacht und Gast weiterhin selbst fest. Darüber hinaus gibt es für Beherbergungsbetriebe ab 1. November 2025 eine elektronische Meldepflicht.

Um PrivatzimmervermieterInnen dabei entsprechend zu unterstützen, wird künftig der Ankauf neuer Hardware (Laptop, Tablet, PC), die im Zusammenhang mit der erstmaligen Nutzung des elektronischen Gästeblattes anfällt, im Rahmen der Privatzimmervermieterförderung des Landes gefördert. Förderanträge können zwischen 1. Jänner und 31. Oktober 2025 eingebracht werden. Die Kosten für die Anschaffung sowie die Umstellung auf das elektronische Gästeblatt müssen in diesem Zeitraum erfolgen. Die FördernehmerInnen müssen Mitglied beim Privatvermieterverband Tirol oder Urlaub am Bauernhof sein.