- MitarbeiterInnen des Landes Tirol für Auskünfte direkt vor Ort
- Laufender Austausch mit Gemeinde
- „Tirol-Konvent“ soll Landesverwaltung nah an die Bevölkerung bringen
Die jüngsten Unwetter haben vor allem in der Gemeinde St. Anton erhebliche Schäden an mindestens 35 Gebäuden verursacht. Der Katastrophenfonds des Landes bietet rasche finanzielle Unterstützung, um bei der Schadensbehebung zu helfen. 50 Prozent der Schadenssumme werden übernommen, die Hälfte davon kann im Rahmen einer seitens der Landesregierung beschlossenen Soforthilfe umgehend nach Vorliegen eines Schätzgutachtens ausbezahlt werden (mehr Infos dazu unter LH Mattle: „Rasche und unbürokratische Hilfe für St. Anton" | Land Tirol). Um den betroffenen Menschen den Zugang zu den Katastrophenfondsmittel zu erleichtern, sind die MitarbeiterInnen der zuständigen Fachabteilung Agrarrecht des Landes Tirol am Mittwoch, den 4. September 2024, von 9.30 bis 12 Uhr im Gemeindeamt St. Anton, um der Bevölkerung bei der Antragstellung behilflich zu sein. Die Beratung wird in Form einer Sprechstunde abgehalten. Es ist keine Anmeldung erforderlich.
„Als Landeshauptmann ist es mir wichtig, rasch und unkompliziert zu helfen – und das direkt vor Ort. Die Schäden durch die letztwöchigen Unwetter sind teils enorm und haben vor allem in St. Anton viele Menschen direkt getroffen. Die Beratung vor Ort ermöglicht es, die Anträge rasch und zielgerichtet zu bearbeiten, um die benötigten finanziellen Mittel zeitnah auszahlen zu können“, sagt LH Anton Mattle und betont, dass bürgernahe Angebote in der Landesverwaltung forciert werden: „Mit dem Tirol-Konvent haben wir es uns zum Ziel gesetzt, die Landesverwaltung noch bürgernäher zu machen sowie Verwaltungsverfahren und Behördengänge so einfach wie möglich zu gestalten.“
Sicherheitslandesrätin Astrid Mair verweist allen voran auf den laufenden Austausch mit der Gemeinde: „Im gemeinsamen Gespräch mit Bürgermeister Helmut Mall Anfang dieser Woche wurde unter anderem auch die Katastrophenfonds-Sprechstunde angeboten und umgehend umgesetzt. Das zeigt, dass die Zusammenarbeit mit den Gemeinden hervorragend funktioniert. Die Expertinnen und Experten des Landes stehen in St. Anton zur Verfügung, um Betroffene persönlich zu beraten und sie durch den Antragsprozess zu begleiten. Denn unsere oberste Priorität ist es, den Menschen in dieser Ausnahmesituation rasch und effizient zu helfen. Jeder betroffene Haushalt soll die Unterstützung erhalten, die er benötigt, um die entstandenen Schäden bestmöglich bewältigen zu können.“
Grundsätzlich kann ein Antrag auf Unterstützung durch den Katastrophenfonds auf der Website des Landes bis zu sechs Monate nach dem Schadensfall gestellt werden. Benötigt werden eine Fotodokumentation und Schadensgutachten.
Factbox Termin Unterstützung Antragstellung Katastrophenfonds
- Mittwoch, 4. September 2024, 9.30 bis 12 Uhr, Gemeindeamt St. Anton, keine Anmeldung erforderlich