- Tirol erfüllt mit aktueller Rechtslage europarechtliche Anforderungen
- EU-Kommission muss Schutzstatus endlich senken
Im Herbst 2022 hat das Landesverwaltungsgericht Tirol dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) auf Basis eines Abschussbescheids aus dem Jahr 2022 mehrere Rechtsfragen zur Auslegung der derzeit geltenden FFH-Richtlinie für eine so genannte Vorabentscheidung übermittelt. Heute, Donnerstag, hat der EuGH seine Entscheidung bekanntgegeben.
„Die Entscheidung des EuGH hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf Tirol, bringt aber leider auch keine Erleichterungen. Die Abschussverordnungen haben sich bewährt, und diesen Weg werden wir konsequent weitergehen. Unter Anlegung eines strengen Prüfmaßstabes können wir weiterhin Schad- und Risikowölfe entnehmen. Unsere Verordnungen sind Einzelfallentscheidungen, die auf sauberen Rechtsgrundlagen und Fachgutachten basieren und die Besonderheiten unserer Almwirtschaft berücksichtigen“, stellt LHStv Josef Geisler in einer ersten Reaktion fest.
Die Entscheidung verdeutlicht aus Sicht des Landes Tirol, dass es bei der FFH-Richtlinie großen Änderungsbedarf gibt. „Wir fordern die EU-Kommission und das Europäische Parlament auf, den Schutzstatus zu senken und erwarten uns hier mehr Tempo. Der Wolf ist nicht vom Aussterben bedroht und gehört reguliert wie jedes andere Wildtier auch.“
In einem nächsten Schritt unterziehen RechtsexpertInnen des Landes Tirol die EuGH- Entscheidung einer Detailanalyse.