Fischerei
Tiroler Fischerkarte
Die Fischerkarte hat jene Bezirksverwaltungsbehörde auszustellen, in deren Bereich der Antragsteller den ordentlichen Wohnsitz hat; hat er keinen ordentlichen Wohnsitz in Tirol, jene Bezirksverwaltungsbehörde, in deren Bereich der Antragsteller die Fischerei ausüben will.
Voraussetzungen für die ERSTAUSSTELLUNG der Tiroler Fischerkarte:
- Vollendetes 14. Lebensjahr
- Fachliche Eignung – kann erbracht werden durch:
- Zeugnis der positiv abgelegten Fischerprüfung
- Unterweisungsbestätigung (bis 31.12.2023)
- Zeugnis einer in einem anderen Land oder Staat positiv abgelegten Fischerprüfung
- Abgelaufen Tiroler Fischerkarte die nicht rechtzeitig verlängert wurde
- Besitz einer Berechtigung zur Ausübung der Fischerei eines anderen Staates
ERSTAUSSTELLUNG der Tiroler Fischerkarte
Unterlagen welche benötigt werden:
- Ausweis
- Fachliche Eignung
- 1 Foto (in Passfotoformat)
- Kosten von €100,00
- €50,00 Mitgliedsbeitrag für den Tiroler Fischereiverband
- €50,00 Verwaltungsabgabe für die Ausstellung
VERLÄNGERUNG der Tiroler Fischerkarte
Die Tiroler Fischerkarte ist für ein Kalenderjahr gültig, unabhängig vom Zeitpunkt der Ausstellung. Eine für das abgelaufene Kalenderjahr gültig gewesene Tiroler Fischerkarte erlangt für das folgende Kalenderjahr mit dem Zeitpunkt der Einzahlung des Mitgliedsbeitrages (€50,00) an den Tiroler Fischereiverband ihre Gültigkeit, wenn dieser bis spätestens 30. April dieses Jahres einlangt.
Wird der Mitgliedsbeitrag nicht bis 30.April des Jahres einbezahlt muss eine behördliche Verlängerung, welche dieselben Kosten wie eine Erstausstellung verursacht, durch die Bezirkshauptmannschaft durchgeführt werden
Tiroler Gastfischerkarte
Die Tiroler Gastfischerkarte wird durch die Fischereirevierverantwortlichen ausgestellt. Diese Karte ist für 14 Tage ab Ausstellung gültig und kostet 25€.