Fachberatung für Inklusion
Fachberaterin | Daniela Löffler | +43 5242 6931 5999 |
Zuständigkeitsbereich: Achenkirch, Aschau i.Z. Brandberg, Eben a.A., Finkenberg, Gerlos, Gerlosberg, Hainzenberg, Hart i.Z., Hippach, Kaltenbach, Mayrhofen, Pill, Ramsau i.Z., Ried i.Z., Rohrberg, Schwendau, Steinberg a.R., Stumm, Stummerberg, Terfens, Tux, Vomp, Weer, Weerberg, Zell a.Z., Zellberg
Fachberaterin | Sabina Auer | +43 5242 6931 5998 |
Zuständigkeitsbereich: Bruck a.Z., Buch i.T., Fügen, Fügenberg, Gallzein, Jenbach, Schlitters, Schwaz, Stans, Strass i.Z., Uderns, Wiesing
KOMPETENZEN stärken
ENTWICKLUNGEN unterstützen
PERSÖNLICHKEITEN erkennen
RESILIENZ fördern
Die Aufgabe der Fachberatung für Inklusion ist die Sicherstellung von optimalen Bildungsmöglichkeiten für alle Kinder in elementaren Bildungseinrichtungen, sowie die Chancengleichheit und Teilhabe aller Kinder in Hinblick auf ihre individuelle Entwicklung im pädagogischen Alltag zu unterstützen.
Das Serviceangebot durch die Fachberatung für Inklusion dient zur Unterstützung der pädagogischen Teams in den Kinderkrippen, Kindergärten und Horten. Fragestellungen zu außergewöhnlich belastenden Gruppensituationen werden begleitet, um die Inklusion aller Kinder zu ermöglichen.
Die Kontaktaufnahme mit der Fachberatung für Inklusion erfolgt von Seiten der elementaren Bildungseinrichtungen.
Kernaufgaben
Beobachtung, Beratung und Begleitung
- Zielgerichtete Beratung zur Gestaltung des pädagogischen Alltags in den elementaren Bildungseinrichtungen im Sinne einer bedürfnis- und ressourcenorientierten pädagogischen Haltung
- Information über mögliche Inklusionsmaßnahmen bei einer außergewöhnlich belastenden Gruppensituation durch Erstellen einer Situationsanalyse/Gutachten (vgl. § 18 TKKG)
- Beratungsgespräche bzw. gezielte Interventionsangebote
- Vernetzung mit relevanten Systempartnern und erforderliche interdisziplinäre Zusammenarbeit
Ziele in der Zusammenarbeit
- Teilhabe und Mitgestaltungsmöglichkeit für jedes Kind in der Gruppe ermöglichen
- Inklusive Prozesse erkennen, ganzheitlich begleiten und reflektieren
- Pädagogische Teams in elementaren Bildungseinrichtungen in Hinblick auf inklusive Prozesse unterstützen
Aufgrund einer außergewöhnlich belasteten Gruppensituation kann seitens des Erhalters von elementaren Bildungseinrichtungen ein Onlineantrag auf Förderung von Stützstunden betreffend Inklusionsmaßnahme angesucht werden, um die Inklusion aller in einer Gruppe betreuten Kinder zu sichern.
Grundvoraussetzung dafür ist die Begutachtung der Gruppensituation durch die Fachberatung für Inklusion.
Weitere Information erhalten Sie hier: Förderung von Stützstunden betreffend Inklusionsmaßnahmen bei erhöhtem Unterstützungsbedarf | Land Tirol
Eine Beratung kann unabhängig eines Antrages auf Stützstunden betreffend Inklusionsmaßnahmen gemäß §18 Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz (TKKG) in Anspruch genommen werden.
Nehmen Sie mit der Bezirkshauptmannschaft Schwaz Kontakt auf
Rechtsverbindlicher Kontakt
Für eine gesicherte elektronische Kommunikation mit der Behörde verwenden Sie bitte die Online-Formulare unter www.tirol.gv.at/formulare. Bei zahlreichen Online-Formularen bieten wir Ihnen auf der Abschlussseite eine Eingangsbestätigung zum Herunterladen an. Weitere Informationen zur rechtswirksamen Einbringung finden Sie unter www.tirol.gv.at/einbringen.
Nicht rechtsverbindlicher Kontakt
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Die von Ihnen auf dieser Seite angegebenen Daten werden von uns zum Zweck der weiteren Bearbeitung Ihres Anliegens sowie für allfällige Rückfragen verarbeitet. Nähere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter www.tirol.gv.at/datenschutz