Gewerbe und Wirtschaft
HR Mag. Rene Winkler
Leiter Gewerbe und WirtschaftAdresseFranz-Josef-Straße 25, 6130 Schwaz
Telefon+43 5242 6931 5870
E-Mailbh.schwaz@tirol.gv.at

Parteienverkehr
Montag: von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 14:00 bis 17:00 Uhr
Dienstag bis Donnerstag: von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 14:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Nur nach telefonischer Terminvereinbarung!
Das Gewerberecht gliedert sich im Wesentlichen in die Bereiche Berufs- und Betriebsanlagenrecht.
Gewerbliche Tätigkeiten dürfen nur mit einer aufrechten Gewerbeberechtigung ausgeübt werden. Die Gewerbeberechtigung entsteht bei den meisten Gewerben (Ausnahme nach § 95 Gewerbeordnung 1994) mit der Gewerbeanmeldung bei der für den Standort der Gewerbeausübung zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde, wenn alle Voraussetzungen vorliegen und alle notwendigen Unterlagen angeschlossen sind.
Ist bei der Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit auch eine bestimmte (bauliche) Anlage erforderlich und sind Emissionen jeglicher Art nicht auszuschließen bedarf es neben der Gewerbeanmeldung auch einer sogenannten Betriebsanlagengenehmigung. Bei diesen standortgebundenen Anlagen können auch zahlreiche weitere Materien (Bau-, Wasser-, Naturschutzrecht, usw.) betroffen sein.
Nutzen Sie daher die Möglichkeit der kostenlosen Beratung durch die MitarbeiterInnen des Gewerbereferates während der Amtsstunden bzw. nach vorheriger individueller telefonischer Terminvereinbarung. Hier werden Sie auch über die Möglichkeiten der Verfahrens- und Verhandlungskonzentration informiert und welche Bewilligungen nach anderen Gesetzesmaterien erforderlich sind.
Näheres hierzu können sie aus den Fachbereichen erfahren und auch welche Sachbearbeiter für welche Agenden zur Verfügung stehen.
Nehmen Sie mit der Bezirkshauptmannschaft Schwaz Kontakt auf
Rechtsverbindlicher Kontakt
Für eine gesicherte elektronische Kommunikation mit der Behörde verwenden Sie bitte die Online-Formulare unter www.tirol.gv.at/formulare. Bei zahlreichen Online-Formularen bieten wir Ihnen auf der Abschlussseite eine Eingangsbestätigung zum Herunterladen an. Weitere Informationen zur rechtswirksamen Einbringung finden Sie unter www.tirol.gv.at/einbringen.
Nicht rechtsverbindlicher Kontakt
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