Schutz von Kindern und Jugendlichen
Schutz von Kindern und Jugendlichen
Eine der zentralen Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe ist es, Kinder und Jugendliche zu schützen. Kinder und Jugendliche brauchen Schutz vor Gewalt, sexuellen Übergriffen oder Vernachlässigung.
Formen von Gewalt an Kindern und Jugendlichen
- körperliche Gewalt
- psychische Gewalt
- Vernachlässigung
- sexueller Missbrauch/Gewalt
Körperliche Gewalt
Die Formen von körperlicher Gewalt sind vielfältig. Körperliche Gewalt kann bei der „gesunden Watsche“ beginnen, aber auch vorsätzliches Zufügen von Schmerzen sein.
Psychische Gewalt
Bei psychischer Gewalt sind Kinder wiederholt verbaler Gewalt, oder einer anderen Form von seelischem Druck ausgesetzt (z.B.: Leistungsdruck, Beschimpfung, Demütigung, Bedrohung, Ablehnung, Liebesentzug, Loyalitätskonflikt, …). Körperliche Reaktionen sind nicht auszuschließen (z.B.: Depressionen, große Nervosität, Schlafstörungen, Einnässen, …).
Vernachlässigung
Vernachlässigung liegt dann vor, wenn die physischen oder psychischen Bedürfnisse von Kindern von der Familie nicht oder nur unzulänglich befriedigt werden (z.B.: Vernachlässigung der Aufsichtspflicht, unzureichende Versorgung mit Nahrung oder Bekleidung).
Sexueller Missbrauch/Gewalt
Sexueller Missbrauch ist, wenn sich Erwachsene oder ältere Jugendliche bewusst und absichtlich am Körper eines Kindes befriedigen oder sich von einem Kind befriedigen lassen. Dazu zählen Blicke, Bemerkungen und Berührungen. Wenn ein Kind aufgefordert wird, jemand anderen (an sensiblen Körperstellen) zu berühren, ist das auch sexueller Missbrauch. Auch wenn einem Kind pornographisches Material gezeigt wird oder pornographisches Material vom Kind aufgenommen wird, zählt es zu sexuellem Missbrauch.
Sexuelle Gewalt kann sowohl körperliche als auch psychische Gewalt sein. Das Kind wird Objekt und Opfer eines Missbrauchs von Vertrauens- und Autoritätsverhältnissen. Nur durch das Vertrauen und den Schutz, den Kinder genießen, können sie sich entfalten. Sexueller Missbrauch stellt daher auch eine Gefährdung für die Entwicklung eines Kindes dar. Sexualmissbrauch ist immer ein Machtmissbrauch. Kinder können sich aufgrund ihrer körperlichen, geistigen, emotionalen und sozialen Entwicklung noch nicht gegen Übergriffe von Erwachsenen zur Wehr setzen. Es ist ihnen unmöglich, die Tragweite von Handlungen zu erfassen oder ihnen vollbewusst zuzustimmen (d.h. auch wenn die Zustimmung eines Opfers eingeholt wird, ist die Handlung strafwürdig).
Gewalt an Kindern findet nicht nur im öffentlichen Bereich statt, sondern vor allem in der Familie.
Gewalt in jeglicher Form ist immer Unrecht (und selbstverständlich auch in der Familie strafbar).
Gewalt findet in allen Gesellschaftsschichten und in jedem Lebensalter statt.
Wenn Sie Gewalt an Kindern beobachten oder vermuten, können und müssen Sie helfen. Schauen Sie auch nicht weg, wenn Sie in Ihrer unmittelbaren Umgebung, im engeren oder weiteren Bekanntenkreis beobachten oder vermuten, dass einem Kind Gewalt angetan wird. Kontaktieren und informieren Sie die zuständige Kinder- und Jugendhilfe, um für die Kinder die Situation zu verbessern (Kontaktdaten und Zuständigkeit aller Mitarbeiter*innen).
Wird bei/in der Kinder- und Jugendhilfe eine Meldung gemacht (telefonisch, schriftlich, persönlich), hat die Kinder- und Jugendhilfe den gesetzlichen Auftrag, die Meldung abzuklären. Die Sozialarbeiter*innen in der Kinder- und Jugendhilfe sind geschult, mit solchen Situationen umzugehen und mit den Familien werden Lösungen erarbeitet. Der Schutz der Kinder und Jugendlichen hat dabei die oberste Priorität.
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