Anonymverfügungen
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Parteienverkehr (nur nach telefonischer Terminvereinbarung)
Montag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Dienstag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
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Warum erhalte ich eine Anonymverfügung?
Eine Anonymverfügung wird von der zuständigen Behörde erlassen, wenn eine Verwaltungsübertretung dienstlich von einem Organ der öffentlichen Aufsicht oder aufgrund von automatischer Überwachung (z.B. Radarmessung) wahrgenommen wird.
Eine Anonymverfügung wird niemals aufgrund einer Anzeige einer Privatperson erlassen!
Die Anonymverfügung wird im Normalfall an die Zulassungsbesitzerin oder den Zulassungsbesitzer des Fahrzeuges geschickt. Die Lenkerin oder der Lenker des Fahrzeuges wird von der Behörde nicht ausgeforscht, d. h. der eigentliche Täter bleibt anonym (daher der Begriff „Anonymverfügung“).
Im Text der Anonymverfügung wird beispielsweise auf die Straßenverkehrsordnung oder Kurzparkzonenüberwachungsverordnung verwiesen. Daran können sie erkennen, um welche Art von Übertretung es sich handelt.
Generell besteht kein Anspruch auf die Ausstellung einer Anonymverfügung. Je nach Art und Schwere des Vergehens beginnt das Verfahren mit einer Anonymverfügung, Lenkererhebung oder Strafverfügung.
Strafbetrag
Die Höhe der Geldstrafe kann höchstens 365 Euro betragen, wenn nicht in einzelnen Gesetzen ein anderer Betrag vorgesehen ist. Die Strafe ist meist höher als bei einem Organmandat.
Die Strafbeträge sind in Verordnungen fix vorgegeben. Der Strafbetrag in der Anonymverfügung ist daher für ein Delikt immer gleich und hängt in keiner Weise davon ab, wie oft man das konkrete Delikt verübt hat.
Bei Anonymverfügungen gibt es daher keine Möglichkeit zur Herabsetzung der Strafe, weil die Strafbeträge durch Verordnung einheitlich festgelegt sind. Auch eine Ratenzahlung ist nicht möglich.
Rechtsmittel
Gegen eine Anonymverfügung ist kein Rechtsmittel zulässig.
Wenn man der Ansicht ist, die Anonymverfügung zu Unrecht bekommen zu haben, sollte der Strafbetrag nicht einbezahlt werden. Die Behörde wird nach Ablauf der Zahlungsfrist das ordentliche Verwaltungsstrafverfahren einleiten.
Zahlungsfrist
Innerhalb von vier Wochen nach Ausfertigung der Anonymverfügung ist es möglich, den Strafbetrag einzuzahlen. Um diese Frist zu wahren, muss der Strafbetrag innerhalb der vierwöchigen Frist mit korrekter Angabe der Geschäftszahl im Verwendungszweck auf dem Konto der Behörde einlangen. Wird fristgerecht bezahlt, werden sämtliche Daten nach sechs Monaten gelöscht.
Eine Fristverlängerung ist nicht möglich, da es sich um eine unerstreckbare gesetzliche Zahlungsfrist handelt.
Wird nicht oder nicht fristgerecht bezahlt, wird die Anonymverfügung gegenstandslos und die Behörde hat im Zuge des ordentlichen Verwaltungsstrafverfahrens die Lenker/in ausforschen, was im Regelfall mittels Lenkererhebung erfolgt. Ein eventuell verspätet einbezahlter Geldbetrag wird rückerstattet oder auf eine in weiterer Folge verhängte Strafe angerechnet.
Ist eine Anonymverfügung gegenstandslos geworden, so ist es im Zuge des ordentlichen Verwaltungsstrafverfahrens rechtlich unerheblich, in welcher Höhe in der Anonymverfügung eine Geldstrafe festgesetzt wurde. Die Anonymverfügung ist nämlich in einem solchen Fall nur ein dem nachfolgenden mit Bescheid abzuschließenden Strafverfahren vorgelagerter Verfahrensschritt, der keine weiteren Rechtswirkungen nach sich zieht.
Bezahlte Anonymverfügungen führen somit zu keiner Verwaltungsvorstrafe!
Akteneinsicht
Wie bereits angeführt, handelt es sich bei einer Anonymverfügung um einen dem Verwaltungsstrafverfahren vorgelagerten Verfahrensschritt – eine Akteneinsicht (z.B. Radarfoto) ist erst im Folgeverfahren möglich.
Vorteile der Anonymverfügung - Zusammenfassung
Die rechtzeitige und ordnungsgemäße Einzahlung der Anonymverfügung hat folgende Vorteile:
- niedriger Strafbetrag
- der tatsächliche Übertreter (Täter) bleibt gegenüber der Behörde anonym
- kein Verwaltungsstrafverfahren
- keine Eintragung im Verwaltungsstrafregister (damit kann die Verwaltungsübertretung nicht erschwerend vorgehalten werden).
Hat der Zulassungsbesitzer die Übertretung nicht selbst begangen, kann er den Strafbetrag zeitgerecht einzahlen und die Angelegenheit mit dem Lenker selbst regeln.
Falsche Angaben bezüglich Tatzeit, Tatdatum, Straßenkilometer, etc.
In seltenen Ausnahmefällen kann es vorkommen, dass in einer Anonymverfügung oder Strafverfügung unrichtige Angaben zu Tatdatum, Tatzeit, Straßenkilometern und Fahrtrichtungen aufscheinen was jedoch nicht zur Einstellung der Strafverfahren führt, da die Behörde innerhalb der Verjährungsfrist von 12 Monaten ab Begehung der Tat den Spruch und sohin unrichtige Tatvorwürfe jederzeit berichtigen kann.
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Rechtsverbindlicher Kontakt
Für eine gesicherte elektronische Kommunikation mit der Behörde verwenden Sie bitte die Online-Formulare unter www.tirol.gv.at/formulare. Bei zahlreichen Online-Formularen bieten wir Ihnen auf der Abschlussseite eine Eingangsbestätigung zum Herunterladen an. Weitere Informationen zur rechtswirksamen Einbringung finden Sie unter www.tirol.gv.at/einbringen.
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