Gemeinde-Krisenmanagement
Die Gemeinden haben für die Vorbereitung und Durchführung der Abwehr und der Bekämpfung von Katastrophen nach den Bestimmungen der hierfür maßgeblichen Gesetze zu sorgen. Die Leitung der Abwehr und der Bekämpfung von Katastrophen im Gemeindegebiet obliegt somit dem Bürgermeister als Gemeinde-Einsatzleiter. Der Bürgermeister hat dazu auch eine Gemeindeeinsatzleitung zu bilden, diese soll den Gemeinde-Einsatzleiter beratend und unterstützend zur Seite stehen.
Zudem sind von den Gemeinden sogenannte Gemeinde-Katastrophenschutzpläne zu erstellen. Diese beinhalten eine Übersicht über die geographischen und technischen Gegebenheiten (geographisch-technische Beschreibung), Angaben über die Stellen bzw. Bereiche, wo Katastrophen auftreten können, sowie über die dabei zu erwartenden Gefahren (Gefahrenlage), Angaben über die verfügbaren Alarm-, Hilfs- und Rettungseinrichtungen (Bestandsaufnahme) und Angaben über die zur Vorbereitung und Durchführung der Abwehr und der Bekämpfung möglicher Katastrophen zu treffenden Maßnahmen (Maßnahmenkatalog) zu enthalten haben.