Emissionskataster
Emissionskataster Tirol
Der Emissionskataster für das Bundesland Tirol nach § 9 IG - L (Immissionsschutzgesetz - Luft) wurde erstmals für das Basisjahr 2005 erstellt. Die erste Aktualisierung der Sektoren Gewerbe & Industrie, Hausbrand, Verkehr und Landwirtschaft und somit die erste Fortschreibung fand für das Bezugsjahr 2010 statt.
Nach einer umfangreichen Neuerung der Emissionskatasteranwendung des Landes Tirol steht mit emikat.at ein szenariofähiges Emissionsdatenmanagementsystem zur Verfügung, welches eine Vielzahl von verschiedensten Emissionsausdarstellungen ermöglicht. Diese reichen von kartographischen Darstellungen über Tabellenauswertungen bis hin zu Szenarienberechnungen ("Was-wäre-wenn...?"-Situationen). Der Emissionskataster erfüllt vorwiegend die folgenden Aufgaben:
- Der Erfassung der wichtigsten anthropogenen (durch den Menschen verursachte) Emissionen in einem räumlich (GIS) und zeitlich (Bezugsjahr) gegliederten Verzeichnis.
- Der Bereitstellung von Emissionsdaten für Entscheidungsprozesse in der Verwaltung zur Verringerung von Luftschadstofffrachten und zum besseren Verständnis von Ursache, Quelle, Ausmaß und Wirkung von Emissionen und der Wechselwirkung mit Immissionen.
- Datenauswertungen für Energie- und Umweltmasterpläne wie z. B. Statuserhebungen nach § 8 oder Programme nach § 9a IG - L sowie für Projekte wie z. B. SINFONIA, die Tiroler Energiestrategie, Klima- und Energiemodellregionen (KEM) u. a. m.
Konkret dient der Emissionskataster Tirol innerhalb der Verwaltung als Grundlage für folgende Aufgaben:
- Ausarbeitung von Maßnahmenprogrammen nach § 9a IG - L (Immissionsschutzgesetz - Luft)
- Entscheidungshilfe in Verwaltungsverfahren
- Umweltschutzmaßnahmen im Kompetenzbereich des Landes
Emissionsquellen
Der Emissionskataster Tirol umfasste bisher die folgenden vier Hauptsektoren von Emissionsquellen:
Die künftigen Betrachtungen im Emissionskataster Tirol richten sich jedoch nicht mehr nach diesen 4 Hauptsektoren, sondern nach Emittenten- oder Verursachergruppen (inkl. Emissionssenken, z. B. CO2-Aufnahme durch den Wald) - Erhebungen zum Zweck der Aktualisierung des Emissionskatasters nach § 9 IG - L laufen i. d. R. elektronisch und online ab, wobei jeweils eine Emittentengruppe erhoben wird (z. B. der Handel, die Sachgütererzeugung, Beherbergungsbetriebe u. a. m.). Befragt wird zu verschiedenen, emissionsrelevanten betrieblichen Aktivitäten, Vorgängen, Tätigkeiten und technischen Einrichtungen.
Im Wesentlichen sind die emissionsrelevanten Aktivitäten folgendermaßen gegliedert.
Alle Arten von Verbrennungs- und sonstigen Anlagen (z. B. Raumwärmeanlagen,
Heiz(kraftwerks)analgen, Lösungsmittelanlagen, Mineralrohstoffabbauanlagen)
Bei vielen Betrieben ist die Raumwärmebereitstellung und die Bereitung des Warmwassers sowie die Bereitstellung von Wärme für Produktionsprozesse - sofern durch fossile oder biogene Energieträger bewerkstelligt - der zentrale, emissionsrelevante Vorgang. Deshalb ist die Angabe aller Daten, welche mit der Beheizung und Warmwasserbereitung oder der Prozesswärmeaufbringung eines Betriebes zu tun haben, vielfach der wichtigste Punkt von Befragungen.
Darüber hinaus sind Prozesse, bei denen flüchtige, organsische Substanzen zur Anwendung gelangen relevant (Einsatz von Lösungsmitteln), sowie solche, bei denen eine erhöhte Staubungsneigung zu erwarten ist (diffuse Emissionen, z. B. bei der Gewinnung mineralischer Rohstoffe in Fest- oder Lockergesteinsabbaustätten).
- Flächen- und Linienverkehr, (aufgespalten nach versch. Fahrzeugspezies wie z. B. Pkw und Lkw)
- Bahnstrecken (Diesel- und nicht-Dieselstrecken)
- Flug- und Schiffsverkehr
- Offroad-Verkehr
In allen Sektoren des Verkehrs (Straße, Luft, Wasser, Offroad) entstehen Luftschadstoffemissionen aus motorbedingten Verbrennungsprozessen, beim Straßen- und Offroad-Verkehr entstehen zudem Stäube aus Bremsen-, Reifen- und Straßenabrieb sowie durch Wiederaufwirbelung der entstandenen Stäube.
- CO2-Senke Wald
Der Wald bzw. die Vegetation fungiert u. a. als Emissionssenke, d. h., dass von der Vegetation Kohlendioxid aus der Atmosphäre absorbiert wird. Es existieren verschiedene Emissionsfaktoren für das Absorptionsvermögen für CO2 von Nadel- und Laubwäldern.
- Landwirtschaft (landwirtschaftl. Tierhaltung und Emissionsfrachten aus dem Einsatz landwirtschaftlich genutzter Fahrzeuge)
Emissionen aus der Landwirtschaft beinhalten motorbasierte Emissionsfrachten aus dem Betrieb landwirtschaftlicher Geräte und Maschinen sowie durch Feldbearbeitung verursachte Staubemissionen. Die landwirtschaftliche Tierhaltung trägt durch verdauungsbedingt auftretende Emissionen von Wiederkäuern (Enteric fermentation) sowie Stäube ebenfalls zum Emissionsaufkommen bei.
Neben der Relevanz für den Eintrag von Luftschadstoffemissionen in die Atmosphäre werden im Zusammenhang mit der energetischen Raumplanung auch Fragen zu Energiebereitstellungssystemen gestellt, die nicht zwangsläufig Luftschadstoffemissioen erzeugen (z. B. Stromversorgung oder Wärmebereitstellung durch versch. Typen von Wärmepumpen). Mehr zu den künftigen befragungen zum Emissionskataster nach § 9 IG - L finden Sie hier.
Diese Einteilungen ermöglichen wesentlich detaillierter aufgespaltene Darstellungen von Emissionsspezies, z. B. nach ÖNORM M 9470 - Emissionskataster luftverunreinigender Stoffe, ÖNACE - Klassifikation der Wirtschaftstätigkeiten, SNAP - Selected Nomenclature for Air Pollution oder CRF/NFR - Common Reporting Format/Nomenclature for Reporting (Format of Reporting under the UNECE/LRTAP Convention).
Mit entsprechenden Übersetzungstabellen können die einzelnen Berichtsformate ineinander übergeführt werden. Weitere, räumliche Aufteilungen nach dem gesamten Bundesland, politischen Bezirken, Gemeinden, Zählsprengeln oder im 250-m-Raster komplettieren die Möglichkeiten der Visualisierung von Emissionsfrachten.
Erfasste Luftschadstoffe
Mit dem Emissionskataster Tirol wird es ermöglicht, Emissionsfrachten entweder als Ganzjahresfrachten oder als Monatswerte auszuweisen. Mit der Implementierung des neuen Emissionsdatenmanagementsystems emikat.at ist auch die Palette der bilanzierten Luftschadstoffe erweitert worden. Es können nun - in Abhängigkeit der jeweiligen emissionsverursachenden Spezies, durchgeführter Erhebungen und verfügbarer Emissionsfaktoren - folgende Luftschdstoffe bilanziert werden:
- Kohlenmonoxid (CO)
- Kohlendioxid gesamt (CO2ges)
- Kohlendioxid aus erneuerbarer Energie (CO2eE)
- Kohlendioxid aus nicht erneuerbarer Energie (CO2nE)
- Nichtmethankohlenwasserstoffe (NMHC)
- Ammoniak (NH3)
- Stickoxide (NOx)
- Schwefeldioxid (SO2)
- Grobstaub (Total Suspended Particulates, TSP)
- Feinstaub (Particulate Matter 10, PM10)
- Feinststaub (Particulate Matter 2,5, PM2,5)
- Methan (CH4)
- Benzol (C6H6)
- organischer Kohlenstoff (Black Carbon, BC)
- F-Gase (fluorierte Treibhausgase)
- Formaldehyd (HCHO)
- Chlorwasserstoff (HCl)
- Fluorwasserstoff (HF)
- Teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe (HFKW)
- Polyzyklische Kohlenwasserstoffe (PAK4)
- Polychlorierte Dibenzodioxine und -furane (PCDD/F)
- Schwefelhexafluorid (SF6)
- Schwermetalle
- Toluol (C6H5-CH3)
- Xylol (C8H10)
Berührte Rechtsmaterien
Die nachfolgenden Rechtsmaterien stehen in näherem Zusammenhang mit der Erstellung von Emissionskatastern bzw. geben Auskunft über wichtige Grundlagen und Inputgrößen für die Erstellung von Emissionskatastern:
Immissionsschutzgesetz - Luft
Das Immissionsschutzgesetz - Luft, IG - L (BGBl. I Nr. 115/1997) sieht in § 9 die Erstellung und periodische Aktualisierung eines Emissionskatasters vor. Dieser stellt ein räumlich und zeitlich gegliedertes Verzeichnis aller in Frage kommenden Emittenten und Emittentengruppen dar. Nähere Bestimmungen zur Emissionskatastererstellung finden sich in der Emissionskatasterverordnung, BGBl. II Nr. 214/2002.
Emissionskatasterverordnung
Die Emissionskatasterverordnung (BGBl. II Nr. 214/2002) ist die Rechtsvorschrift, auf der die genauere Erstellung eines Emissionskatasters beruht. Etwa werden räumliche Auflösungen hinsichtlich der Darstellungen von Emissionsfrachten in dieser Verordnung ebenso geregelt wie die Aktualisierung von Emissionsdaten.
Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen
Das Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen – EG-K 2013 (BGBl. I Nr. 127/2013) ist jenes Gesetz, welches zu allen emissionstechnischen Fragen hinsichtlich Dampfkessel, Gasturbinen und Gasmotoren Aukunft gibt.
Feuerungsanlagenverordnung 2019
Die Feuerungsanlagenverordnung 2019 - FAV 2019 (BGBl. II Nr. 293/2019) stellt hinsichtlich Emissionen die Rechtsgrundlage für alle Feuerungsanlagen dar, bei denen das Wärmeübertragende Medium (Wasser) nicht über den atmosphärischen Siedepunkt erhitzt wird.
Abfallverbrennungsverordnung
Die Abfallverbrennungsverordnung – AVV (BGBl. II Nr. 389/2002) stellt eine wichtige, gesetzliche Grundlage für die Betrachtung von Emissionsfrachten bei der Verbrennung von Abfällen in betrieblichen Anlagen dar.
VOC-Anlagen-Verordnung
Die VOC-Anlagen-Verordnung – VAV (BGBl. II Nr. 301/2002) bildet die Rechtsgrundlage für all jene Anlagen, in denen flüchtige, organische Kohlenwasserstoffe (lösungsmittelhaltige Substanzen wie etwa Farben oder Lacke) zum Einsatz kommen.
Agrardieselverordnung
Anhand der Agrardieselverordnung (BGBl. II Nr. 506/2004) werden die in der Land- und Forstwirtschaft verbrauchten Mengen an Dieselkraftstoff berechnet, sodass die Emissionsausstöße von land- und forstwirtschaftlich eingesetzten Maschinen und Geräten ermittelt werden können.
Datenhaltung und -pflege
Innerhalb der Gruppe Bau und Technik verwaltet die Abteilung Geoinformation die Datenbank emikat.at des Emissionskatasters Tirol. Dort werden alle Emissionsquellen und alle GIS-Basisdaten (z. B. zur Erstellung von thematischen Karten) geführt und gepflegt.