Erhebung der Handelsbetriebe zur Aktualisierung des Emissionskatasters nach § 9 IG – L
Geschätzte Damen und Herren der Handelsbetriebe in Tirol, liebe Unternehmerinnen und Unternehmer,
mit dem Immissionsschutzgesetz – Luft, (IG – L) wurde ein Instrumentarium geschaffen, welches insbesondere zur vorsorglichen Verringerung der Immission von Luftschadstoffen und der Anwendung gebietsbezogener Maßnahmen auf dem Luftschadstoffsektor dient. Dies soll zur Eindämmung von durch den Menschen verursachten (anthropogenen) Luftschadstoffemissionen und Klimagasen führen.
Darüber hinaus hat sich das Land Tirol zum Ziel gesetzt, in Übereinstimmung mit den Zielen der Europäischen Union sowie des Bundes bis zum Jahre 2050 energieautonom zu werden. Hierzu sind deutliche Effizienzsteigerungen und energetische Einsparungen notwendig und die fossilen Energieträger Öl, Erdgas und Kohle weitestgehend durch erneuerbare Energieträger zu ersetzen.
Zum Zweck der Dokumentation der entsprechenden, dahingehenden Fortschritte und Entwicklungen wurde u. a. ein Emissionskataster geschaffen, welcher ein zeitliches und räumliches Abbild von Luftschadstoffentwicklungen geben und - neben dem Tiroler Energiemonitoring - über die Erfassung von Energieträgereinsatzmengen auch eine Grundlage für die energetische Raumplanung bilden soll.
Hiermit werden Sie höflichst ersucht, sich an der gegenständlichen Datenerhebung (IG – L, § 9 Abs. 3) zu beteiligen.
Zu diesem Zweck können Sie sich über den
mit Ihren Login-Daten
Loginname und
Passwort
welche Ihnen postalisch zugestellt wurden, in die elektronische Erhebung für Ihr Unternehmen einloggen.
Wenn Sie sich in der Online-Erhebung befinden, kontrollieren bitte alle vorausgefüllten Daten, korrigieren Sie diese notwendigenfalls und beantworten Sie alle gestellten Fragen so gut es Ihnen möglich ist.
Sollten Sie die Befragung nicht in einem Zug ausfüllen können, so ist es möglich, alle Fragebogenteile jeweils am unteren Seitenrand über den Button „Zwischenspeichern“ abzuspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt weiterzubearbeiten. Erst wenn Sie den Fragenbogen auf der letzten Seite ausdrücklich zur Abgabe freigeben, werden Ihre Angaben in unsere Datenbank übernommen - ab diesem Zeitpunkt sind keine Änderungen mehr möglich. Ein Klick auf das Feld mit dem Symbol „i“ vor jedem Datenfeld zeigt Ihnen, zusätzlich zu den blauen Texten in jedem Befragungsblock, einen Hilfetext für das jeweilige Feld an.
Durch die Veröffentlichung von Daten aus dem Emissionskataster nach § 9 IG – L dürfen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse nicht verletzt werden (§ 9 Abs. 1 IG – L). Demzufolge werden keinerlei Daten aus dem Emissionskataster veröffentlicht oder weitergegeben, welche Rückschlüsse auf die Geschäftstätigkeit von Unternehmen zulassen.
Wir ersuchen Sie höflichst, die Befragung innerhalb eines Monats nach Erhalt dieses Schreibens zu bearbeiten und abzugeben. Für inhaltliche Fragen zur Erhebung haben wir eine Hotline eingerichtet, unter welcher Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abt. Geoinformation das Landes Tirol zur Verfügung stehen.
Da es in der Anfangsphase der Erhebung erfahrungsgemäß zu langen Wartezeiten am Telefon kommt, lesen Sie bitte JEDENFALLS die weiter unten auf dieser Website „Häufig gestellten Fragen“ BEVOR Sie zum Telefon greifen.
So sich Ihre Fragen dann noch nicht geklärt haben, erreichen Sie uns unter der Telefonnummer +43 512 508 4344 von Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und an Freitagen von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr. Schriftlich erreichen Sie uns unter handelserhebung@tirol.gv.at.
Kurzhinweise zur Bearbeitung der elektronischen Erhebung:
Login
Nach dem Login finden Sie auf der 1. Seite links außen unter „Bearbeitung“ den Punkt „Menü“, welcher die folgenden Unterpunkte enthält:
- Hilfe: Gibt Ihnen eine Information zur Weiterverwendung der von Ihnen angegeben Daten und zur Browserkompatibilität.
- Speichern: Hier können Sie bereits angeführte Daten abspeichern, der Button „Zwischenspeichern“ am Ende jeder Seite erfüllt denselben Zweck.
- Überprüfung: Überprüft den Fragebogen auf Falsch- oder Fehlangaben. Diesen Button können Sie betätigen, wenn Sie glauben, alle notwendigen Inhalte angeführt zu haben und den Fragebogen noch einmal überprüfen wollen. Falsch- oder Fehlangaben werden rot markiert, ggf. können Sie diese berichtigen.
- Abgeben: Mit diesem Button oder auch dem Button „Fragebogen abgeben“ auf der letzten Seite der Befragung können Sie den Fragebogen abgeben, erst danach sind keine Datenänderungen mehr möglich.
- Print: Mit dieser Option können Sie den Fragebogen zu Zwecken Ihrer eigenen Dokumentation ausdrucken.
- Ausloggen: Über diesen Button verlassen Sie die elektronische Erhebung – bitte zunächst alle Inhalte abspeichern!
Menüband
Im Menüband finden Sie die Punkte
- Menü
- Allgemein
- Energieeinsatz
- Mobilität
- Lösungsmittel sowie
- Abgeben.
All diese Seiten beinhalten die unterschiedlichen Befragungsblöcke, wobei die Blöcke
- Arbeitsstätte
- Betreiberin/Betreiber sowie die Blöcke
- ÖNACE 2008 – Klassifikation der Wirtschaftstätigkeiten und
- Beschäftigtenzahlen
z. T. vorausgefüllt sein sollten. Alle Befragungsblöcke enthalten nach der Überschrift mit der Bezeichnung des jeweiligen Blocks in blauer Schrift eine Beschreibung der gefragten Daten bzw. Hinweise auf die Bearbeitung.
Auf der Seite
- Energieeinsatz
in den Fragenblöcken
- Stromerzeugungsanlagen
- Heizungsanlagen und eingesetzte Energieträger
- Klimaanlagen
- Treibstoffe
sowie in den Frageblöcken
- Fahrzeuge und
- Energieträger
finden Sie jeweils die Möglichkeit, über den Button „+neunen Eintrag hinzufügen“ Datensätze anzulegen und die dort gefragten Informationen anzugeben. Sie können jeweils so viele Datensätze anlegen, wie Sie benötigen.
Auf der Seite
- Lösungsmittel
finden Sie abschließend eine Fragestellung zu der in Ihrem Unternehmen eingesetzten Menge an Lösungsmitteln zu Reinigungszwecken.
Über die Seite
- Abgeben
können Sie den Fragebogen abgeben und uns noch einen Kommentar hinterlassen und die Befragung abgeben.
Häufig gestellte Fragen
Frage 1: Muss ich an der Erhebung teilnehmen?
§ 9 Immissionsschutzgesetz – Luft (IG-L):
(1) Soweit dies zur Erstellung eines Programms gemäß § 9a erforderlich ist, hat der Landeshauptmann einen Emissionskataster (§ 2 Abs. 11), in dem alle in Betracht kommenden Emittentengruppen erfasst werden, gemäß der Verordnung nach Abs. 2 zu erstellen. Durch die Veröffentlichung von Daten aus dem Emissionskataster dürfen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse nicht verletzt werden.
(2) Der Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie hat mit Verordnung nähere Vorschriften über Inhalt und Umfang der Emissionskataster festzulegen. Die Verordnung hat jedenfalls Angaben zu enthalten über
- Die zu berücksichtigenden Emittentengruppen
- die erforderliche räumliche Auflösung,
- das zu verwendende geodätische Bezugssystem,
- die für die Berechnung anzuwendenden Emissionsfaktoren
- die auszuweisenden Einzelquellen
(3) Soweit dies zur Erstellung des Emissionskatasters erforderlich ist, hat der Landeshauptmann auf alle bei den Behörden vorhandenen Daten zurückzugreifen. Zusätzlich kann er dazu auf Daten, die bei mit behördlichen Aufgaben beliehenen Unternehmen und Institutionen auf Grund gesetzlich vorgesehener Erhebungen vorhanden sind, zugreifen. Soweit erforderlich, haben Betreiber von Anlagen (§ 2 Abs. 10) dem Landeshauptmann auf Verlangen Auskünfte über vorhandene Messergebnisse sowie über vorhandene emissionsbezogene Daten, wie Menge, Art und Zusammensetzung der Brennstoffe und Produktionsmittel und emissionsmindernde Vorkehrungen, zu erteilen.
Frage 2: Mein Betrieb ist kein (reiner) Handelsbetrieb – muss ich trotzdem mitmachen?
Wir habend die Betriebe gemäß ihrer wirtschaftlichen Einstufung nach ÖNACE ausgewählt. Bei einigen Betrieben ist nicht nur eine Handelstätigkeit hinterlegt, sondern manchmal mehrere wirtschaftliche Aktivitäten wie z. B. eine Produktion, eine Dienstleistung etc. Trotzdem ist oft ein bestimmter Prozentanteil der betrieblichen eine Handelsaktivität, weshalb der Betrieb für die Erhebung ausgewählt wurde.
Frage 3: Mein Betrieb existiert nicht mehr, wurde umgewandelt oder übergeben – was muss ich tun?
Falls ihr Betrieb nicht mehr existiert oder an eine(n) andere(n) Betreiber(in) übergeben wurde, so teilen Sie uns das bitte SCHRIFTLICH unter handelserhebung@tirol.gv.at mit und RUFEN Sie deswegen NICHT AN. Speziell am Anfang der Erhebung ist es aufgrund der vielen Anrufe oft nicht möglich, alle Daten sauber aufzunehmen. Deswegen schreiben Sie uns bitte ein E-Mail, geben Sie darin den Firmennnamen, Adresse, Loginname und Passwort Ihres Anschreibens an und teilen Sie uns ggf. die Kontaktdaten der/des neuen Betreiberin/Betreibers mit.
Frage 4: Ich kenne nicht alle Daten genau oder weiß z. B. über Energieträgereinsätze nicht Bescheid – wie gehe ich bei der Erhebung vor?
Sofern Sie Zahlen nicht (genau) kennen, versuchen Sie bitte, diese – so gut es Ihnen gelingt – abzuschätzen, z. B. Geschäftsflächen. Die Daten werden nach der Erhebung qualitätsgesichert. In Fällen von fraglichen Angaben kann es sein, dass wir noch einmal nachfragen. Bitte passen Sie besonders auf die Verwendung der richtigen Einheiten auf z. B. bei Erdgasmengen: Hier kann eine Angabe in Kubikmeter [m³] erfolgen oder in Kilowattstunden [kWh].
Frage 5: Was passiert mit meinen Angaben?
Die von Ihnen angeführten Informationen fließen in die Emissionskatastererhebung nach § 9 IG – L und in nachfolgende Emissionsberechnungen ein. Es werden keine Daten personenbezogen veröffentlicht oder weitergegeben. Sofern Darstellungen erfolgen (Printmedien, Internet, Berichte, etc.) werden Darstellungen nur aggregiert und ohne Rückführbarkeit auf einzelne Geschäftstätigkeiten erstellt. Weitere Informationen zur Datenschutzgrundverordnung finden Sie hier.
Frage 6: Kann man die Speicherung der angegebenen Daten widerrufen?
Wir speichern die von Ihnen angeführten Daten in unserer Oracle-Datenbankanwendung emikat.at und führen auf Basis Ihrer Angaben Emissionsberechnungen durch. Die Datenlöschung erfolgt umgehend nach Zweckerfüllung. Weitere Informationen zur Datenschutzgrundverordnung finden Sie hier.
Abschließend bedanken wir uns auf das Herzlichste für Ihre Teilnahme an der Erhebung der Handelsbetriebe zur Aktualisierung des Emissionskatasters nach § 9 IG – L, für Ihre Aufwände und Mühen!